Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag der ödp/BLU auf Bemautung der B 469

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Sitzung:25.07.2008   KA/045/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Oberregierungsrat Rosel führte zu Punkt 7 Folgendes aus:

 

1. Die Kreistagsgruppe der Ökologisch-Demokratischen Partei/Bürgerliste Untermain (ödp/BLU) beantragte mit Schreiben vom 11.06.2008  im Kreistag zu beschließen:

 

„Wir beantragen, dass der Landkreis Miltenberg sich bei den Verkehrsministerien des Bundes und des Freistaates Bayern dafür einsetzt, dass die in weiten Bereichen autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 469 in Zukunft der Mautpflicht unterliegt.“

 

Zur Begründung wurde auf den Mautausweichverkehr hingewiesen, der durch diese Maßnahme reduziert werden soll. Damit solle den Belastungen für die Region sowie der Bürgerinnen und Bürger entgegengewirkt werden. Dies habe auch positive Auswirkungen auf den Tourismus sowie den Zustand der betroffenen Kreisstraßen.

 

2. Zuständig für die Befassung mit dem Antrag ist gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 GeschO der Kreisausschuss.

 

3. Das Staatl. Bauamt Aschaffenburg teilte mit Schreiben vom 07.07.2008 mit:

 

Die Maut für LKW über 12 t wurde am 01.01.2005 eingeführt. Bei erheblichen Verlagerungen von Schwerverkehr auf einzelne untergeordnete Strecken kann unter bestimmten Bedingungen die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist.

 

Zuständig für die Ausweitung der Maut ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (§ 1 Abs. 4 Autobahnmautgesetz), welches eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen kann.  Die Ausweitung der Maut setzt die Anhörung der EU-Kommission und die Zustimmung des Bundesrates voraus.

 

Die Verkehrsbelastung der B 469 von 2004 bis 2007 stellt sich folgendermaßen dar:

 

Dauerzählstelle B 469, km 36,8 (Kleinheubach)

Gesamtverkehr (Jahresmittelwert in 24 h)

LKW - Anteil

2004

14.044

10,5 %

2005

14.067

11,3 %

2006

14.703

10,3 %

2007

14.901

10,6 %

 

Eine erhebliche Verlagerung  des LKW-Verkehrs von der Bundesautobahn auf die B 469 ist nach den verfügbaren Zählwerten der automatischen Dauerzählstelle nicht erkennbar. Damit liegen die Voraussetzungen für die Ausdehnung der Mautpflicht nicht vor.

 

4. Neben dieser Aussage des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg ist noch Folgendes zu berichten: Eine LKW-Maut ist nachteilig für den Wirtschaftsstandort Landkreis Miltenberg. Es entstehen zusätzliche Kosten für den Warentransport der lokalen Wirtschaft, die den wirtschaftlichen Erfolg  beschweren.

 

Eine LKW-Maut würde zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die rechtsmainische Staatsstraße 2309 führen. Dies belastet insbesondere die Anwohner in den Ortsdurchfahrten.

 

Durch die Bemautung würde die B 469 offiziell als Fahrstrecke  zwischen A 3 und A 81 „aufgewertet“, was nicht im Interesse des Landkreises Miltenberg ist. Trotz Bemautung wäre die B 469 auch weiterhin die kürzeste Verbindung zwischen A 3 und A 81, so dass der „Abschreckungseffekt“ der Maut sowieso unberücksichtigt bliebe, wenn allein auf die Länge der Fahrstrecke geachtet wird.

 

Zu bedenken ist auch, dass bei  Staus auf der A 3 (Unfälle, Ausbau) die B 469 mit Umleitungsverkehr durch LKW belastet wird. Dies kann aber nicht als Mautausweichverkehr angesehen werden. 

 

Kreisrat Scholz ergänzte zu den Ausführungen unter Punkt 3, Absatz 1, dass die B 469 zweispurig und ohne Sicherheitsstreifen oder ähnlichem sei und somit Gefahrenpotential vorhanden sei. In Verbindung mit den bisherigen Zählungen werde ausgeführt, dass eine erhebliche Verlagerung nicht erkennbar sei. Herr Biller, Baudirektor des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg, Fachbereich Straßenbau, schreibe auf seiner Homepage, dass nach Fertigstellung des Lückenschlusses Obernburg-Wörth mit weiter steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Weiterhin sei auf der  Homepage gesagt worden, dass die Straßen am bayerischen Untermain stärker belastet seien als der Durchschnitt. Kreisrat Scholz betonte, dass es nicht darum ginge, den Verkehr in den Landkreis und aus dem Landkreis heraus in irgendeiner Form zu beschneiden, sondern darum, Verkehr durch den Landkreis zu reduzieren. Auch die Argumentation, dass eine Lkw-Maut für den Wirtschaftsstandort Landkreis Miltenberg nachteilig sei, könne er im Hinblick darauf, dass man großen Wert auf den Tourismus lege, nicht gelten lassen. Somit plädiere er dafür, im Voraus, bevor man ein Durchgangslandkreis werde, weitsichtig zu reagieren und eine Mautpflicht einzuführen.

 

Kreisrat Dr. Fahn  führte dazu aus, dass neue Straßen Verkehr anziehen und eine Mautpflicht grundsätzlich den Lkw-Verkehr verringern könnte. Wenn man allerdings die Zahlen betrachte, habe sich in den letzten Jahren nicht viel verändert. Ob die  Mautpflicht die heimische Wirtschaft belasten würde, könnte in Frage gestellt werden. Wenn man die Mautpflicht einführe,  müsste es ein Computerprogramm geben, welches die heimischen Lkws erfasst. Die Stellungnahme von Oberregierungsrat Rosel mache klar, dass die B 469 für Lkws immer wichtiger werde. Bei Vorliegen einer ausführlichen Stellungnahme könnte überprüft werden, ob eine Mautgebühr sinnvoll wäre.

 

Kreisrat Stolz meinte, es sei interessant, dass man sage, der Verkehr nehme zu, da die Zahlen dies widerlegen würden. In Verbindung mit der Ansiedelung von Logistikunternehmen und Logistik in den Betrieben stelle er sich die Frage, ob  man das eigene Gewerbe damit bestrafen wolle. Wenn man bemaute, gebe es nicht nur eine Pflicht  zu zahlen, sondern auch ein Recht zur Straßennutzung, was zur Folge hätte, dass die Abkürzung A 3 genommen werden würde. Abschließend sprach er sich gegen die Einführung einer Mautgebühr aus.

 

Kreisrat Dr. Linduschka stellte klar, dass es keine „präventive Maut“ gebe. Man könne immer noch reagieren, wenn in Zukunft der Durchgangsverkehr zunehme.  Er halte den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für hinfällig.

 

Kreisrat Dr. Kaiser informierte darüber, dass ein umfangreiches Verkehrsgutachten geplant sei, welches von Bund und Land finanziert werde. Er bitte die Antragsteller, den Antrag zurückzustellen, bis dieses vorliege.

 

Kreisrat Fischer sprach sich ebenfalls gegen die Einführung einer Mautgebühr aus; man solle froh sein über den geringen Lkw-Anteil von ca. 10 %.

 

Landrat Schwing sagte, er erkenne den Wunsch und die Hoffnung an, die Kreisrat Scholz mit diesem Antrag verfolge.  Objektiv betrachtet erreiche er damit keines seiner Ziele, es käme lediglich zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Orts- und Staatsstraßen, die jetzt schon überlagert seien. Außerdem habe man zurzeit keine Mautflüchtigen. Gesetzlich sei bei Baumaßnahmen und Staus auf der Autobahn geregelt, dass über Land gefahren werden dürfe. Wenn man etwas erreichen wollte, müsste man Bund und Land auffordern, so schnell wie möglich die Baumaßnahmen auf der A 3 durchzuführen. Erst dann könne man sagen, wer ein Mautflüchtling sei und wer nicht.  Außerdem würde die einheimische Wirtschaft belastet werden.  Die Ausschreibung für das Verkehrsmodell laufe bereits und man hoffe auf erste Ergebnisse im nächsten Jahr.

 

Kreisrat Scholz führte aus, dass er den Antrag zurückstellen werde, bis das Verkehrsgutachten vorliege und wollte wissen, wann damit zu rechnen sei.

 

Landrat Schwing antwortete, er könne zwar keinen genauen Termin nennen, aber es werde mit ersten Ergebnissen im September 2009 gerechnet. Er fügte an,  dass man nach der Freigabe der Umgehungsstraße eine exakte Zählung  der Fahrzeuge haben werde, da das PPP-Modell nach Verkehrsbelastung abgerechnet werde. Abschließend bat er Kreisrat Scholz um  Zustimmung zur Rückstellung des Antrags und Wiederholung zu gegebener Zeit.

 

Der Kreisausschuss nahm von der von Landrat Schwing  vorgeschlagenen Vorgehensweise einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

 

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