Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Genehmigung der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden über die Grünguterfassung, Änderung des Grünguterfassungssystems der Stadt Obernburg: Direktanlieferung auf der Müllumladestation Erlenbach a. Main

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Sitzung:21.07.2008   NU/040/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtmann Röcklein trug vor, dass am 31.03.2008 der Umweltausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Kreistag gefasst habe, die Verordnung zur Aufgabenübertragung im Bereich Abfallentsorgung vom 30.06.1981 aufzuheben. Mit dieser Verordnung sei auch die Grüngutentsorgung übertragen worden. Seit der Inbetriebnahme des Kompostwerkes Guggenberg 1997 habe man jedoch bereits die Grüngutentsorgung de facto zurück übernommen, aber gemeinsam mit den Gemeinden organisiert. Alle Kosten trage seit 1997 der Landkreis, wie es auch das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz bei der Aufgabenübertragung vorsehe. Mit Wegfall der Verordnung wolle man nun auch die Grüngutentsorgung auf eine rechtlich sichere Basis stellen und dazu sei die Zweckvereinbarung (welche im Kreistagsinformationssystem bereit gestellt ist) erarbeitet worden. Diese enthalte im Großen und Ganzen die Regelungen, die bereits bisher mit den Gemeinden abgesprochen und abgestimmt worden seien. Klarstellungen habe man vorgenommen bei den Öffnungszeiten § 3 Ziff. 4 und bei den Regelungen zur gebührenpflichtigen Anlieferung aus Gemeinden mit Grüngutsammelplatz (§ 4 Satz 1). Mit diesen Regelungen wolle man auch den Anlieferbetrieb auf der Müllumladestation Erlenbach entlasten.

 

Die Zahlungen an die Gemeinden, die seit 1997 unverändert gelten, seien ein wenig aufgerundet worden:

 

Für Gemeinden mit eigenem Kompostplatz (Niedernberg und Sulzbach) bisher 10,00 DM = 5,11 € jetzt 6,50 € je Einwohner und Jahr. Für Gemeinden mit Grüngutsammelplatz von bisher 2,50 DM = 1,28 € auf 1,50 € je Einwohner und Jahr und für die Gemeinden ohne eigene Anlagen von bisher 1,25 DM = 0,64 € auf 0,70 € je Einwohner und Jahr.

 

Die Steigerungen seien im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen der letzten zehn Jahre moderat, helfen aber insbesondere den beiden Gemeinden mit eigenen Kompostplätzen. Die Steigerung betrage im Schnitt 16,3 % und 32.429,30 € im Jahr.

 

Dabei helfe auch eine Veränderung, die man gemeinsam mit der Stadt Obernburg auf den Weg bringen wolle. Die Stadt Obernburg habe bisher Grüngut zweimal jährlich im Holsystem eingesammelt. Die Einsammelkosten haben sie über die Pauschale finanzieren müssen. Den Transport von Obernburg ab und die weitere Entsorgung habe man unmittelbar getragen. Den Bürgern von Obernburg habe dies allerdings nicht ausgereicht und sie hätten übers Jahr ihr Grüngut in Erlenbach angeliefert, was die statistische Auswertung beweise. Obernburger Bürger frequentieren den Wertstoffhof Erlenbach stärker als Elsenfelder Bürger.

 

Man schlage daher gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Berninger von der Stadt Obernburg vor, das bisherige Holsystem in Obernburg aufzulassen und die Obernburger Bürger wie die Bürger aus Erlenbach und Elsenfeld direkt zur Müllumladestation zu verweisen.  Man passe damit die Regelungen einem Istzustand an. Damit sinken natürlich auch die Zahlung an die Stadt Obernburg und die Transportkosten deutlich.

 

Landrat Schwing äußerte sich erstaunt darüber, dass die Obernburger Bürger, obwohl 2-mal im Jahr kostenlos an der Haustüre Müll abgeholt werde, bevorzugen, den Müll am Wertstoffhof abzuliefern.

 

Kreisrat Maurer wies darauf hin, dass man bereits eine Absegnung der Zweckvereinbarung habe wolle, obwohl die Abschaffung der Verordnung noch nicht beschlossen und dies zeitlich ein sehr unglücklicher Ablauf sei.  Da man jetzt nur noch den Rechtscharakter einer Vereinbarung habe, bedeute dies, dass der Kreistag  im Einzelfall die Erlaubnis erteilen müsste.

 

Regierungsamtmann Röcklein sagte, dass die Zweckvereinbarung nur regele, was bislang über Rundschreiben seit 1997  und in den Bürgermeisterdienstbesprechungen besprochen worden sei. Es handele sich nicht um eine sachliche Neuregelung, sondern um eine Zusammenfassung dessen, was bereits gelebt werde. Das Grünguterfassungssystem sei ein Erfassungssystem des Landkreises Miltenberg, der alle Kosten übernehme; insofern erlaube sich der Landkreis den Ablauf zu bestimmen. Wenn eine Gemeinde eine Änderung wünsche, müsse mit dem Landkreis gesprochen werden und der Ausschuss für Natur und Umwelt würde darüber entscheiden.

 

Landrat Schwing sagte anschließend, dass es bislang keine Probleme gegeben hätte und man alles mit den Gemeinden partnerschaftlich geregelt habe.

 

Kreisrat Maurer betonte, dass er keine Kritik habe üben wollen, letztendlich sei es so, wenn die Aufhebung der Verordnung nicht käme,  der alte Rechtszustand bestehen bleiben würde.

 

Daraufhin sagte Regierungsamtmann Röcklein, das man nicht von einer Rechtsgrundlage sprechen könne, da man eine Zweckvereinbarung abschließen könne, die Einzelheiten regele, welche bislang durch Rundschreiben geregelt worden seien. Zusammenfassend sagte er, dass man keine neue Verordnung und Aufgabenübertragung an die Gemeinden beabsichtige, sondern  gemeinsam mit den Gemeinden die Grüngutentsorgung organisieren wolle.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur und Umweltschutz genehmigt die von der Landkreisverwaltung vorgestellte Zweckvereinbarung zur Regelung der Erfassung von Garten- und Grünabfällen mit den Landkreisgemeinden. Der Konzeptänderung im Bereich der Stadt Obernburg von Holsystem auf Bringsystem zur Müllumladestation Erlenbach stimmt der Ausschuss zu.

 

Kreisrätin Münzel fügte an, dass man am 31.03.2008 im Ausschuss den folgenden Beschluss zum Energieforum gefasst habe:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenarbeit mit dem Energieforum Miltenberg e.V. zu forcieren und eine Rahmenvereinbarung für den Beitritt des Landkreises Miltenberg und die Zusammenarbeit zu erarbeiten. Die von Bündnis 90/Die Grünen vorliegenden Anträge sind in diese Vereinbarung einzubinden.

 

Sie wolle wissen, ob  diese Rahmenvereinbarung schon fertig und wie das geplante Verfahren sei.

 

Regierungsrat Hoffmann sagte hierzu, dass die Rahmenvereinbarung erstellt worden sei und man als Maßstab die Eckpunkte genommen hätte, die in der Sitzung am 31.03.2008 aufgeführt worden seien. Nach Unterzeichung der Vereinbarung werde dem Ausschuss erneut berichtet.

 

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