Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Genehmigung der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden zum Projekt "Windelsack"

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Sitzung:21.07.2008   NU/040/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing sagte, dass man am Morgen in der Bürgermeisterdienstbesprechung über die Einführung des Projekts Windelsack gesprochen  und es keine Gegenstimmen gegeben habe. Er wolle betonen, dass es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung handele, die nicht über die Gebühren, sondern über den Landkreis und die 32 Kommunen abgerechnet werde. Man wolle ein Zeichen setzen dafür, dass neue Bürger willkommen sind.

 

Regierungsamtmann Röcklein informierte anschließend darüber, dass auf der Basis des Ausschussbeschlusses vom 31.03.2008 eine Zweckvereinbarung ausgehandelt worden sei, die als vertragliche Grundlage für das gemeinsame Projekt Windelsack dienen solle.

 

Die Zweckvereinbarung (welche im Kreistags- und  Bürgerinformationssystem eingestellt ist) wurde vorgestellt.

 

Man bitte um Genehmigung, damit diese Vereinbarung mit den 32 Landkreisgemeinden abgeschlossen werden könne.

 

Auf die Frage von Kreisrat Dr. Fahn nach welcher Pflegestufe sich die Ausgabe richte, erklärte Regierungsamtmann Röcklein, dass es sich um Pflegefälle mit nachgewiesener Inkontinenz handele und eine Bestätigung des Arztes oder der Pflegestation  genüge.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz genehmigt die von der Landkreisverwaltung vorgestellte Zweckvereinbarung zum „Windelprojekt“ mit den Landkreisgemeinden.

 

 

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