Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG): Anschluss weiterer Städte und Gemeinden zum 01.01.2008
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2007 NU/032/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrätin Heim wies darauf hin, dass auf
Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 21.07.2004 die
Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg (ZAG) eingerichtet
worden sei. Angeschlossen seien inzwischen 15 Städte/Gemeinden mit insgesamt
75.126 Einwohnern, nämlich
- zum 01.01.2005:
Collenberg, Großheubach und Miltenberg
- zum
01.01.2006: Eschau, Mömlingen und Obernburg a.Main
- zum 01.01.2007: Bürgstadt, Elsenfeld,
Faulbach, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach,
Neunkirchen, Niedernberg und Wörth a.Main.
Nach wie vor kämpfen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der ZAG bei der Übernahme neuer Städte/Gemeinden mit
Schwierigkeiten wie z.B. der Aktualisierung des tatsächlichen
Mülltonnenbestandes im Behälterverwaltungsprogramm insbesonere hinsichtlich der
grünen und braunen Tonnen oder der Erfassung der tatsächlichen Grundstückseigentümer.
Diese Arbeiten seien wesentlich umfangreicher und zeitaufwändiger als
ursprünglich angenommen. Nach der Aktualisierung der Stamm- und Behälterdaten
liegen dem Landkreis Miltenberg dann jedoch verlässliche Daten vor, die die
weitere Arbeit erleichtern. Außerdem habe sich in den letzten Jahren gezeigt,
dass sich die Bürgerinnen und Bürger nach einer Übergangsfrist von einigen
Monaten an die ZAG gewöhnen und Mülltonnenänderungen u.ä. bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der ZAG vornehmen.
Bei der Übernahme neuer Städte/Gemeinden durch die ZAG
werde das Landratsamt Miltenberg ab Anfang Dezember 2007 zum sog. führenden
System, nämlich dann, wenn die (Mülltonnen)veränderungen zum 01.12.2007 von den
Städten/Gemeinden an die Fa. SITA GmbH weitergemeldet und von dieser Firma
vollzogen seien. Erst dann sei es aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig, die
von den Gebührenschuldnern erteilten Einzugsermächtigungen im
Behälterverwaltungsprogramm zu erfassen. Abgeschlossen sein sollte die
Erfassung der Bankdaten spätestens bis zum Versenden der Gebührenbescheide Ende
Januar 2008, damit die Daten der Gebührenschuldner nochmals kontrolliert werden
können. Spätestens bei Fälligkeit der Abfallgebühren für das I. Quartal 2008 müssen
die Daten jedoch aktuell sein.
Wie bereits erwähnt, seien im Jahr 2007 neun Städte/Gemeinden
an die ZAG angeschlossen (39.954 Einwohner) worden. Dabei habe sich gezeigt,
dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAG trotz Unterstützung durch
weitere Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der
Erfassung der Bankdaten an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt seien. Aus diesem
Grund schlage die Verwaltung vor, nicht wie ursprünglich geplant alle
restlichen Städte/Gemeinden zum 01.01.2008 zu übernehmen, sondern die ZAG nur um
die Städte/Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Dorfprozelten, Eichenbühl, Kirchzell,
Kleinheubach, Laudenbach, Mönchberg, Röllbach, Rüdenau, Stadtprozelten und
Weilbach zu erweitern. Diese Städte/Gemeinden seien zum Anschluss an die ZAG
bereit. Die verbleibenden fünf Städte/Gemeinden Erlenbach a.Main,
Großwallstadt, Klingenberg a.Main, Schneeberg und Sulzbach a.Main sollen erst zum
01.01.2009 an die ZAG angeschlossen werden.
Durch
den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Die Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises
Miltenberg (ZAG) wird zum 01.01.2008 um die Städte/Gemeinden Altenbuch,
Amorbach, Dorfprozelten, Eichenbühl, Kirchzell, Kleinheubach, Laudenbach,
Mönchberg, Röllbach, Rüdenau, Stadtprozelten und Weilbach erweitert. Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit diesen Städten/Gemeinden die
entsprechende Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft
abzuschließen. Der Anschluss der restlichen Städte/Gemeinden Erlenbach a.Main,
Großwallstadt, Klingenberg a.Main, Schneeberg und Sulzbach a.Main) erfolgt zum
01.01.2009.