Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Planungsüberlegungen zur Zukunft der Kreismülldeponie Guggenberg unter Einbeziehung der künftigen Erdaushub- und Bauschuttentsorgung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2007 NU/032/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing erklärte, dass zur Zukunft der Kreismülldeponie
Guggenberg heute keine Beschlussfassung vorgesehen sei. Um die beste Lösung zu
finden, soll der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zunächst alle
Informationen erhalten und anschließend in den Fraktionen darüber diskutieren.
Er hoffe, dass die Angelegenheit dann in einigen Monaten zum Abschluss gebracht
werden könne.
Herr Wabersich vom Büro ibu – Ingenieurgesellschaft
für Bauwesen und Umwelttechnik mbH erläuterte sodann ausführlich die
Planungsüberlegungen zur Zukunft der Kreismülldeponie Guggenberg unter
Einbeziehung der künftigen Erdaushub- und Bauschuttentsorgung.
In Anschluss daran beantwortete Regierungsamtmann
Röcklein die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 18.07.2007 gestellten
Fragen wie folgt:
1. Anderweitige
Lösung für DK 0-Abfälle
In verschiedenen
Szenarien wird der obige Satz verwendet. Mit dieser Aussage können wir jedoch
nicht viel anfangen und bitten um eine detaillierte Spezifizierung.
Antwort: Bei den Planungsüberlegungen zur Deponie Guggenberg
wurde nur der Standort Guggenberg untersucht. Anderweitige Lösungen für die DK
0-Abfaälle wurden daher nicht in die Untersuchung einbezogen. Diese könnten
jedoch sein:
a) Eine
dezentrale Entsorgung über x DK 0-Deponien, beispielsweise bei den
Städten/Gemeinden oder durch den Landkreis Miltenberg oder
b) eine zentrale DK 0-Deponie an einem anderen
Standort im Landkreis Miltenberg.
2. Einnahmeseite
darstellen
Für die angelieferten
Mengen bekommen wir lt. unserer Satzung Entgelt. Genügt es, den errechneten
Betrag als Einnahme zu 100 % gegen zu rechnen?
Antwort: Das Büro ibu hat in den verschiedenen Szenarien die
anfallenden Kosten errechnet. Diese Kosten entsprechen selbstverständlich nicht
den Gebühren nach der Satzung, da noch weitere Kosten, wie z.B. die Verwaltung
im Landratsamt Miltenberg, interne Verrechnungen usw. dazugerechnet werden
müssen. Die errechneten Kosten betreffen nur die neuen Bauten zuzüglich in
Szenarien mit neuen Deponien anteiliger Infrastrukturkosten auf der Deponie
Guggenberg. Enthalten sind auch die Kosten für die Nachsorge, soweit heute
absehbar. Weitere allgemeine Kosten oder Kosten, die sich durch ständige
Weiterentwicklung der Gesetzgeber ergeben, sind selbstverständlich nicht
eingerechnet.
3. DK
0-Abfälle und Bauschutt
Der Landkreis Miltenberg
hat per Verordnung den Kommunen die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt
übertragen. Bei Bauschutt ist der Landkreis nur für die privat angelieferten
Mengen zuständig. Wir plädieren für eine dezentrale Lösung. Diese Möglichkeit
sollte in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern in einer Dienstbesprechung
weiter verfolgt werden. Weiter sollte dadurch der Mülltourismus durch den
Landkreis Miltenberg und speziell durch Eichenbühl vermieden werden.
Antwort: Es ist richtig, dass der Landkreis Miltenberg den
Kommunen per Verordnung vom 30.06.2981 mit deren Zustimmung die Entsorgung von
Erdaushub und Bauschutt übertragen hat. Allerdings erfüllen die meisten
Kommunen diese Aufgabe bereits seit Jahren nicht mehr, wie die Zahl der noch
vorhandenen Bauschutt- und Erdaushubdeponien deutlich aufweist. Zum
Mülltourismus, speziell bezüglich der Gemeinde Eichenbühl, muss darauf
hingewiesen werden, dass die Anlieferungsmengen zur Deponie Guggenberg auch im
Extremfall die seinerzeit prognostizierte und durch die Planfeststellung
anerkannte Verkehrsbelastung in Eichenbühl nicht erreichen.
4. Szenario
4 – Schließung der Deponie Guggenberg
Die Kalkulation der
Müllgebühren basiert auf einer längeren Laufzeit der Deponie. In welchem Umfang
würden sich die Müllgebühren bei einer Schließung erhöhen?
Antwort: Bei einer Schließung der Deponie Guggenberg wird sich
die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien bemühen, dies für
die Abfallgebühren neutral abzuwickeln, d.h. es werden die noch offenen
Abschreibungen und Rückstellungen im bisherigen Umfang weiter angespart, bis
die Abschreibung erreicht ist und die errechneten Rückstellungen verbucht
wurden.
5. Kompostierungsanlagen
Der Vertrag mit der Fa.
Herhof läuft bis 2012. Wir gehen davon aus, dass die Entsorgung von Bioabfall
auch weiterhin vorgesehen ist. Kann ein entsprechender Passus in die Ausschreibung
der Abfallwirtschaft eingebaut werden, wenn Änderungen am System oder Betreiber
möglich sind?
Antwort: Es ist richtig, dass der Vertrag mit der Fa. Herhof
im Jahr 2012 ausläuft. Die Entsorgung von Bioabfällen ist derzeit bundesweit in
der Diskussion, die die Verwaltung sehr aufmerksam beobachtet und verfolgt. Es
wird versucht, in der anstehenden Ausschreibung des Werkvertrages alle
absehbaren Änderungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung hierüber wird jedoch
der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz als zuständiges Gremium treffen
müssen.
6. Umladeeinrichtung
In den Szenarien 3 und 4
ist beispielhaft der Bau einer Umladestation in der Nähe des Wertstoffhofes
Erlenbach a.Main vorgesehen. Wir bitten zu prüfen, ob bei diesen Szenarien noch
weitere Standorte in Betracht kommen.
Antwort: In den Szenarien 3 und 4 wurde beispielhaft eine
Umladestation für mineralische Abfälle in der Nähe der Müllumladestation
Erlenbach a.Main vorgesehen. Dies war erforderlich, um eine
Berechnungsgrundlage zu schaffen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin,
dass dies noch keine Standortsuche oder –entscheidung beinhaltet. Sollte eines
der beiden Szenarien zum Tragen kommen, muss eine Standortsuche eingeleitet
werden.
Kreisrätin Münzel sprach sich für eine
Erweiterung der Deponie Guggenberg aus, weil Abfälle, die im Landkreis
Miltenberg anfallen, auch hier entsorgt werden müssen. Probleme habe sie mit
der vorgeschlagenen DK 0-Lösung, wonach Bauschutt künftig zur Deponie
Guggenberg verbracht werden soll. Das stoße in der Bevölkerung auf wenig
Gegenliebe. Ihrer Meinung nach sollten daher dezentrale Lösungen geprüft und
darüber mit den Bürgermeistern gesprochen werden. Schließlich seien bereits
solche Lösungen aufgezeigt worden. Außerdem müsse versucht werden,
Bauschuttdeponien in der Mitte des Landkreises Miltenberg auszuweisen, nicht am
Rand. Und wenn über eine Umladestation diskutiert werde, müsse dies auch über
Wertstoffe erfolgen. Es gebe eine Reihe von Möglichkeiten, die aber geprüft
werden müssten.
Landrat Schwing sagte, er hoffe dass das
Thema „Zukunft der Deponie Guggenberg“ in großer Übereinstimmung zu Ende
gebracht werden könne. In den letzten Ausschusssitzungen sei eine große
Zustimmung zur Erweiterung der Deponie Guggenberg erkennbar gewesen. Des
Weiteren habe der Ausschuss die Meinung vertreten, dass in Guggenberg wegen der
Nutzung vorhandener Ressourcen eine DK 0-Deponie errichtet werden sollte. Die
CSU-Fraktion habe sich auch schon mit dem Thema befasst und die Idee gehabt,
vielleicht dezentrale Bauschutt-Sammelstellen zu errichten. Dazu müsse er
(Landrat Schwing) darauf hinweisen, dass dies nur auf Kosten der Bürgerinnen
und Bürger möglich wäre. Nach Meinung
von Landrat Schwing sollten Bürgerinnen bzw. Bürger, die nur kleine Mengen
Bauschutt zu entsorgen hätten entlastet werden, für größere Mengen müsse jedoch
eine andere Lösung gefunden werden. Bevor die Standortfrage für eine DK
0-Deponie nicht geklärt sei, könne die Verwaltung allerdings keine
Kostenberechnung erstellen.
Kreisrat Reinhard bemerkte, dass die Entscheidung
wohl auf Szenario 2 hinauslaufen werde. Hierfür sei das erforderliche Gelände
vorhanden. Es sollte genutzt und Plan festgestellt werden. Das Problem seien
die kleinen Mengen Erdaushub. Diesbezüglich müsse über eine Lösung nachgedacht
werden.
Kreisrat Dotzel vertrat die Meinung,
dass, nachdem 4 Szenarien möglich seien, eine gute Entscheidung über die
Zukunft der Deponie Guggenberg getroffen werden könne. Die CSU-Fraktion sei der
Meinung, dass es im Grund genommen keine andere Alternative gebe, als Szenario
2 auf den Weg zu bringen, weil damit die vorhandenen Synergieeffekte genutzt
werden können. Außerdem gebe es wohl keine Chance, einen neuen Standort zu
finden. Für die Kommunen seien DK 0-Deponien äußerst schwierig zu betreiben.
Dezentrale Lösungen könnten daher nur für Erdaushub genehmigt werden, aber wer
prüfe, ob der dorthin verbrachte Erdaushub „sauber“ sei?
Regierungsamtmann Röcklein teilte mit,
dass im gesamten Landkreis Miltenberg nur noch fünf Gemeinden Bauschuttdeponien
betreiben. Die übrigen Gemeinden müssen schon immer den anfallenden Bauschutt
abtransportieren. Bezüglich Erdaushubdeponien bestehe eine ähnliche Situation.
Erdaushub müsse unter gewissen Umständen immer untersucht werden. Bauschutt,
der zur Deponie Guggenberg verbracht werde, sei nicht mehr verwertbar.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass
der Landkreis Miltenberg lt. Gesetz eine entsorgungspflichtige Körperschaft sei
und entsprechend der Gesetzgebung handeln müsse.
Kreisrat M. Schüßler berichtete, dass in
Hausen noch eine Erdaushubdeponie bestehe und dort kleinere Mengen Erdaushub
von Bauplätzen und Gartenabfälle angeliefert werden können. Es dürfte schwierig
sein, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass sie künftig mit kleinen
Mengen Mutterboden zur Deponie Guggenberg fahren müssen. Es sollte in diesem
Zusammenhang auch die Umweltbelastung bedacht werden. Seiner Meinung nach
müsste Erdaushub dort abgelagert werden können, wo er entstehe.
Landrat Schwing bemerkte, dass es seine
Aufgabe sei, alle Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Des Weiteren könne
den Bürgerinnen und Bürgern nicht etwas zugestanden werden, was lt. Gesetz
nicht möglich sei. Künftig werde Bauschutt nur noch zentral und Erdaushub nicht
ohne Kontrolle abgelagert werden dürfen. Er bat zu bedenken, dass bereits die
Möglichkeit bestehe, 1 cbm Erdaushub auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main
anzuliefern. Weiter bat Landrat Schwing, in der öffentlichen Diskussion keine andere
Meinung zu vertreten, weil sonst bei der Bevölkerung unerfüllbare Erwartungen
geweckt werden.
Kreisrat Kern äußerte sich erfreut, dass
Szenario 2 favorisiert werde. Die SPD-Fraktion halte es für wichtig, dass man
sich nicht auf andere Gebietskörperschaften verlassen wolle und Mülltourismus
verhindert werden soll. Für das Problem DK 0-Deponie und Bauschutt könne heute
keine Lösung angeboten werden. Für die Bevölkerung im nördlichen Teil des
Landkreises Miltenberg sollte jedoch eine kundenfreundliche Lösung erarbeitet
werden.
Kreisrätin Münzel wies darauf hin, dass
gesagt worden sei, dass schon jetzt nicht jede Stadt/Gemeinde eine
Bauschuttdeponie habe. Fünf solcher Deponien seien aber besser als keine.
Weiter sei die Befürchtung geäußert worden, dass sich die Standortdiskussion
schwierig gestalten könnte. Das sehe sich nicht so. Große Diskussionen habe es
seinerzeit weder wegen der Kompostieranlage noch wegen der Müllumladestation
gegeben. Ihre Idee sei, zwei zentrale Lösungen, eine im nördlichen und eine im
südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zu realisieren. Kreisrätin Münzel
beantragte, eine Kostenschätzung zu erarbeiten. Dafür müsse die Standortfrage
noch nicht geklärt sein.
Die Frage von Landrat Schwing, ob mit
einer zentralen Lösung im südlichen Landkreisteil die Deponie Guggenberg
gemeint sei, wurde von Kreisrätin Münzel verneint.
Landrat Schwing stellte daraufhin fest,
dass dann drei zentrale Lösungen realisiert werden müssten, wofür auf Kosten
der Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Maschinen und zusätzliches Personal zur
Verfügung gestellt werden müssten.
Regierungsamtmann Röcklein teilte mit,
dass für eine DK 0-Deponie geologische Voraussetzungen erforderlich seien, die
auf der Deponie Guggenberg bereits fast bestehen. Es müssten nur geringfügige
Verbesserungen vorgenommen werden. Die Errichtung einer DK 0-Deponie im Maintal
halte er wegen des dortigen Sandbodens für unmöglich. Die Deponie Guggenberg
dagegen verfüge über Lehmboden, was der Errichtung einer DK 0-Deponie sehr
entgegen komme. Außerdem wären die Kosten für mehrere DK O-Deponien unbezahlbar
und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar.
Landrat Schwing bat zu bedenken, dass
für eine neue Deponie ein Auffang für Sickerwasser benötigt würde. Es müsste
also erst eine entsprechende Anlage gebaut oder das entstehende Sickerwasser
abgesaugt und zur Deponie Guggenberg verbracht werden. Die ordnungsgemäße
Sickerwasserentsorgung sei derzeit nur auf der Deponie Guggenberg möglich.
Kreisrat Großkinsky stellte fest, dass
sich alles auf Szenario 2 konzentriere. Die CSU- und die SPD-Fraktion hätten
sich bereits dafür ausgesprochen. Um den Bürgerinnen und Bürgern im nördlichen
Teil des Landkreises Miltenberg und im Raum Amorbach/Kirchzell unnötige Fahrten
zu ersparen, bitte er zu prüfen, ob für Erdaushub ähnlich für Grüngut
Sammelplätze errichtet werden könnten oder ob bei der Müllumladestation
Erlenbach a.Main größere Mengen an Erdaushub angenommen werden könnten als
bisher.
Kreisrat Schumacher wies darauf hin,
dass sich die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich DK 0 und DK II zum
01.02.2007 geändert hätten und bis Mitte 2009 umzusetzen seien. Bedeute dies,
dass die Gemeinden ihre Bauschutt- bzw. Erdaushubdeponien zu diesem Zeitpunkt
schließen müssen? Zukünftig müssen bei dezentralen Lösungen Register angelegt
werden, in denen alle Anlieferungen im Zeitraum von 10 Tagen registriert werden
müssen. Die Gemeinden seien lt. Aussage von Regierungsamtmann Röcklein mit der
Führung solcher Register bzw. der Kontrollen überfordert. Dezentrale Sammelstellen
seien deshalb nur schwer möglich. Die Kirchzeller Erdaushubdeponie sei bald
verfüllt. Wenn demnächst größere Mengen Erdaushub aus dem Gewerbegebiet
anfallen, sei die Kapazität fast am Ende. Ist die Verwendung von Erdaushub beim
Straßenbau z.B. beim Ausbau der Kreisstraße MIL 42 Kirchzell-Buch – Mudau
(Einsparung von Deponievolumen) möglich?
Landrat Schwing sagte dazu, dass, um
Erdaushub beim Straßenbau verwenden zu können, die Qualität und der zeitliche
Ablauf stimmen müssen. Er wies erneut darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg
die Gesetzgebung beachten müsse. Leider seien verschiedene Dinge, die der Bund
oder das Land beschließen, ärgerlich. Derzeit verlange die Regierung von
Unterfranken sowohl für die DK 0- als auch für die DK II-Deponie in Guggenberg
ein eigenes Genehmigungsverfahren, was einen großen Aufwand erfordere.
Kreisrätin Münzel wies darauf hin, dass
nach Szenario 1 für DK 0-Abfälle eine anderweitige Lösung möglich sei. Sie
wolle ihren bereits gestellten Antrag modifizieren und beantrage jetzt, die
Kosten einer DK 0-Deponie im Zentrum des Landkreises Miltenberg zu ermitteln.
Landrat Schwing sagte dazu, dass das
Büro ibu zwar mehrere denkbare Szenarien aufgeführt habe, wobei jedoch klar
sein dürfte, dass nur ein Szenario realisiert werden könne. Solange die
Standortfrage nicht geklärt sei, können keine seriösen Kosten ermittelt werden.
Außerdem dürfte das Problem Sickerwasserentsorgung das Aus für eine weitere
Anlage entsprechend dem Antrag von Kreisrätin Münzel bedeuten.
Kreisrat Reinhard vertrat die Meinung,
dass trotz ungeklärter Standortfrage eine Kostenschätzung für eine weitere
zentrale Anlage erstellt werden sollte. Dazu müssten die Kosten für ein
entsprechend großes Grundstück, die erwarteten Mengen sowie die Betriebskosten
angenommen werden. Mit dem dann vorliegenden Ergebnis dürften sich alles
Weitere erledigt haben.
Landrat Schwing erklärte, dass es heute
keine Entscheidung zu treffen gebe. Die Angelegenheit müsse erst noch in den
Fraktionen diskutiert werden. Das Büro ibu werde in der Herbst-Sitzung des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz einigermaßen seriöse Kosten
präsentieren, die in die Entscheidung einbezogen werden müssen. Die Verwaltung
werde entsprechend dem Antrag von Kreisrätin Münzel einen weiteren DK 0-Deponiestandort
prüfen.
Die Mitglieder des Ausschusses für
Natur- und Umweltschutz erklärten sich mit dieser Vorgehensweise einstimmig
einverstanden.