Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Haushaltsplan 2007 der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2007   KT/028/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Heimleiterin Frau Weckwerth gab ausführliche Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2007 der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt.

 

Landrat Schwing dankte Frau Weckwerth namens des Kreistages und betonte, dass die Rohe´sche Altenheimstiftung ein exzellent geführtes Heim sei, in welchem sparsam gewirtschaftet werde. Es werde gehofft, dass dies noch lange so bleibe.

 

Kreisrat Oberle trug vor, dass sich die gute Arbeit der Heimleitung sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Meinung der CSU-Fraktion im vorliegenden Haushaltsplan wider spiegle. Auch die Zufriedenheit der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie deren Angehörigen komme im Haushaltsplan zum Ausdruck. Im Jahr 2006 seien rd. 207.000,00 € für Rücklagen erwirtschaftet worden. Dem Gesamtbetrag an Rücklagen von ca. 1,9 Mio. € stehen nur ca. 1,383 Mio. € an Darlehen gegenüber. Dies sei ein Beweis für wirtschaftliches Arbeiten. Dafür gebühre Frau Weckwerth und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Lob und Dank. Die neuen Alteneinrichtungen in Elsenfeld und Mömlingen werden vermutlich Auswirkungen auf die Rohe´sche Altenheimstiftung haben. Dies müsse aber nicht unbedingt negativ gesehen werden, zumal sich die Rohe´sche Altenheimstiftung in der Vergangenheit viele Pluspunkte erarbeitet habe, die eine gute Ausgangsposition für die Zukunft bieten. Und die geplanten baulichen Verbesserungen werden die Aufenthaltsqualität für die im Heim untergebrachten betagten Menschen bestimmt noch erhöhen.

 

Kreisrat Spinnler sagte, die Haushaltsverabschiedung sei eine gute Gelegenheit für den Kreistag, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alteneinrichtungen im Landkreis Miltenberg, speziell der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt für die geleistete Arbeit zu danken. Während seiner Zeit als Bürgermeister von Sulzbach a.Main habe er alle Heime kennen gelernt und könne bestätigen, dass die Rohe´sche Altenheimstiftung Kleinwallstadt ein sehr gut geführtes Heim sei, in dem sich nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner wohl fühlen, sondern auch die Besucher. Das Heim sei mit viel Liebe eingerichtet, so dass man als Besucher das Gefühl habe, willkommen zu sein. Die Freien Wähler wünschen, dass dort auch zukünftig Menschen zur Gemeinschaft werden.

 

Kreisrat Stappel sprach Dankesworte namens der Fraktion Neue Mitte. Er habe bereits im Kreisausschuss gesagt, dass die Rohe´sche Altenheimstiftung einen ausgezeichneten Ruf habe. Frau Weckwerth und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können stolz darauf sein, dass sie in einem Heim arbeiten, das das Aushängeschild des Landkreises Miltenberg sei.

 

Kreisrätin Weitz übermittelte den Dank der SPD-Fraktion für die von der Heimleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rohe´schen Altenheimstiftung geleistete Arbeit. Sie habe bereits in der Kreisausschusssitzung am 26.02.2007 gesagt, dass sich Qualifikation und angemessene Vergütung auszahle. Der Wirtschaftsbericht bestätige dies.

 

Weiter schlug Kreisrätin Weitz vor, dass in den kommenden Jahren nur ein einziges Kreistagsmitglied namens aller Fraktionen und Gruppierungen der Heimleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rohe´schen Altenheimstiftung danken soll.

 

Kreisrat Scherf sprach namens der Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp die Hoffnung aus, dass die Qualität der Arbeit nachhaltig bleibe und dankte ebenfalls der Heimleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

 

Durch den Kreistag wurden sodann auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 26.02.2007 einstimmig folgende

 

B e s c h l ü s s e

gefasst:

 

1.  Die Haushaltssatzung der Rohe´schen Altenheimstiftung Kleinwallstadt für das Jahr 2007 wird gemäß Art. 55 ff LKrO i.V. mit Art. 29 Abs. 3 Stiftungsgesetz erlassen.

 

2.  Der Finanzplan, der von der Verwaltung der Entwicklung angepasst bzw. fortgeschrieben ist, wird angenommen (Art. 64 LKrO).

 

3.  Der Stellenplan wird genehmigt.

 

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