Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Ableitung von Straßenwässern am Knoten Staatsstraße 2309/Kreisstraße MIL 10 am Geisenhof, Gemarkung Schippach

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.02.2006   BA/021/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, dass mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 13.01.1994 eine bis auf Widerruf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Straßenwasser der Kreisstraße MIL 10 in Entwässerungsgräben und das Grundwasser erteilt worden sei. Bestandteil sei die Einleitung von Rohrdurchlässen am Knoten Staatsstraße 2309/Kreisstraße MIL 10 und Ableitung in eine Teichanlage auf dem Geisenhof Fl.Nr. 613, Gemarkung Schippach gewesen.

 

Da diese Teichanlage nicht mehr existiere, werden die angrenzenden Flächen vernässt. Die Planung zur Ableitung des Straßenwassers sehe eine Rohrleitung im Bereich des Feldweges Fl.Nr. 713 zwischen dem bestehenden Sammelschacht und Fl.Nr. 64, Gemarkung Windischbuchen vor. Weitergeführt werden soll das Straßenwasser in einer offenen Mulde entlang des Feldweges bis zur Vorflut Schippach.

 

Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung erstellt. Diese regle die Abrechnung und Kostenbeteiligung. Die Maßnahme werde vom Straßenbauamt Aschaffenburg geplant und ausgeführt. Nach der vorläufigen Schätzung betragen die Gesamtkosten der Maßnahme 146.922,38 €. Die Kostenteilung soll gemäß den Längen der zu entwässernden Mulden erfolgen, was auch annähernd den Flächenanteilen entspreche. Der Anteil des Landkreises Miltenberg betrage 50 % der Gesamtkosten = 73.461,19 €. Die erforderlichen Mittel seien im Kreisstraßenhaushalt 2006 unter Haushaltsstelle 1.6500.9500 einzuplanen.

 

Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Ableitung von Straßenwässern am Knoten Staatsstraße 2309/Kreisstraße MIL 10 wird zugestimmt.

 

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