Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg: - Sachstandsbericht - Limitierung des Darlehenskontingents

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2003   KT/009/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

-    Sachstandsbericht

 

Verwaltungsoberamtsrat Straub berichtete, daß der Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg vor allem Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Familien mit schwerbehinderten Angehörigen diene. Ihnen soll der Wohnungsbau oder -kauf durch ein günstiges Darlehen erleichtert werden. Notwendige Erweiterungen, wie der Anbau von Kinderzimmern werden ebenfalls gefördert.

 

      Der Darlehenshöchstbetrag belaufe sich auf 8.000,00 €. Die Darlehen seien zinslos und hätten eine Laufzeit von 12 Jahren. Der jährlich zu zahlende Verwaltungskostenbeitrag betrage 0,5 %. Die ersten zwei Jahre seien tilgungsfrei. Danach sei das Darlehen mit 10 % jährlich zu tilgen.

 

      Der Wohnungsbaufonds habe es insbesondere kinderreichen Familien in vielen Fällen ermöglicht, Bauvorhaben solide und zu tragbaren Bedingungen zu finanzieren. In den vergangenen 10 Jahren seien 165 Familien in den Genuß der Förderung gelangt, wobei Darlehen von insgesamt 1,070.000,-- € ausgereicht worden seien.

 

      Im Jahr 2003 seien bisher 10 Bewilligungen mit einer Darlehenssumme von 71.000,00 € ausgesprochen worden und zwar:

      Sieben Familien mit drei Kindern,

      eine Familie mit vier Kindern und

      zwei Familien mit schwerbehinderten Angehörigen.

 

-     Limitierung des Darlehenskontingents

 

      Verwaltungsoberamtsrat Straub teilte weiter mit, daß die Landkreisverwaltung im Rahmen des Projekts “Intelligentes Sparen” auch den Wohnungsbaufonds im Hinblick auf Einsparungen überprüft habe. In den letzten 10 Jahren seien durchschnittlich 17 Anträge mit einem Darlehenskontingent von 1,070.000,00 € bewilligt worden. Aufgrund der rückläufigen Bautätigkeit sei in den letzten beiden Jahren ein Antragsrückgang (durchschnittlich 86.000,00 €) zu verzeichnen. Der Rückfluß aus den ausgereichten Darlehen habe in den letzten Jahren durchschnittlich 100.000,00 €/Jahr betragen. Um auch beim Wohnungsbaufonds ein Einsparungspotential zu erzielen, werde vorgeschlagen, das Darlehenskontingent auf jährlich 100.000,00 € zu begrenzen.

 

      Kreisrat Andre bemerkte, Ziel bei Errichtung des Wohnungsbaufonds sei es gewesen, Familien mit Kindern zu unterstützen. Das Ergebnis sei beeindruckend. Vielleicht gebe es für weitere Bereiche ähnliche Möglichkeiten.

 

      Kreisrat Lieb lobte diese gute Einrichtung ebenfalls, bat jedoch zu überlegen, ob, um den Kreishaushalt zu entlasten, die Geldgeschäfte nicht z.B. von der Sparkasse geführt werden könnten.

 

      Landrat Schwing sagte dazu, dies sei nicht ohne weiteres möglich, denn für die Sparkasse würde sich sofort die Frage der “verdeckten Gewinnausschüttung” stellen. Dem Sachstandsbericht habe entnommen werden können, daß es genügend Rückflüsse gebe, so daß der Wohnungsbaufonds ohne Zuführungen auskomme. D.h. der Kreishaushalt werde nicht belastet.

 

      Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, daß der Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg in gewisser Weise Leitfunktion habe. So sei es z.B. in Elsenfeld seit Jahren Praxis, daß nur diejenigen jungen Familien gefördert werden, die auch den Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg in Anspruch nehmen können.

 

      Durch den Kreistag wurde sodann einstimmig folgendes

 

      b e s c h l o s s e n :

 

      Das Darlehenskontingent des Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg wird auf jährlich 100.000,00 € begrenzt.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung