Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg: - Sachstandsbericht - Limitierung des Darlehenskontingents
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.10.2003 KT/009/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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- Sachstandsbericht
Verwaltungsoberamtsrat Straub berichtete, daß der Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg vor allem Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Familien mit schwerbehinderten Angehörigen diene. Ihnen soll der Wohnungsbau oder -kauf durch ein günstiges Darlehen erleichtert werden. Notwendige Erweiterungen, wie der Anbau von Kinderzimmern werden ebenfalls gefördert.
Der
Darlehenshöchstbetrag belaufe sich auf 8.000,00 €. Die Darlehen seien zinslos
und hätten eine Laufzeit von 12 Jahren. Der jährlich zu zahlende
Verwaltungskostenbeitrag betrage 0,5 %. Die ersten zwei Jahre seien
tilgungsfrei. Danach sei das Darlehen mit 10 % jährlich zu tilgen.
Der
Wohnungsbaufonds habe es insbesondere kinderreichen Familien in vielen Fällen
ermöglicht, Bauvorhaben solide und zu tragbaren Bedingungen zu finanzieren. In
den vergangenen 10 Jahren seien 165 Familien in den Genuß der Förderung
gelangt, wobei Darlehen von insgesamt 1,070.000,-- € ausgereicht worden seien.
Im Jahr 2003
seien bisher 10 Bewilligungen mit einer Darlehenssumme von 71.000,00 €
ausgesprochen worden und zwar:
Sieben
Familien mit drei Kindern,
eine
Familie mit vier Kindern und
zwei
Familien mit schwerbehinderten Angehörigen.
- Limitierung
des Darlehenskontingents
Verwaltungsoberamtsrat
Straub teilte weiter mit, daß die Landkreisverwaltung im Rahmen des Projekts
“Intelligentes Sparen” auch den Wohnungsbaufonds im Hinblick auf Einsparungen
überprüft habe. In den letzten 10 Jahren seien durchschnittlich 17 Anträge mit
einem Darlehenskontingent von 1,070.000,00 € bewilligt worden. Aufgrund der rückläufigen
Bautätigkeit sei in den letzten beiden Jahren ein Antragsrückgang
(durchschnittlich 86.000,00 €) zu verzeichnen. Der Rückfluß aus den
ausgereichten Darlehen habe in den letzten Jahren durchschnittlich 100.000,00
€/Jahr betragen. Um auch beim Wohnungsbaufonds ein Einsparungspotential zu
erzielen, werde vorgeschlagen, das Darlehenskontingent auf jährlich 100.000,00
€ zu begrenzen.
Kreisrat
Andre bemerkte, Ziel bei Errichtung des Wohnungsbaufonds sei es gewesen,
Familien mit Kindern zu unterstützen. Das Ergebnis sei beeindruckend.
Vielleicht gebe es für weitere Bereiche ähnliche Möglichkeiten.
Kreisrat
Lieb lobte diese gute Einrichtung ebenfalls, bat jedoch zu überlegen, ob, um
den Kreishaushalt zu entlasten, die Geldgeschäfte nicht z.B. von der Sparkasse
geführt werden könnten.
Landrat
Schwing sagte dazu, dies sei nicht ohne weiteres möglich, denn für die
Sparkasse würde sich sofort die Frage der “verdeckten Gewinnausschüttung”
stellen. Dem Sachstandsbericht habe entnommen werden können, daß es genügend
Rückflüsse gebe, so daß der Wohnungsbaufonds ohne Zuführungen auskomme. D.h.
der Kreishaushalt werde nicht belastet.
Kreisrat
Dr. Schüren bemerkte, daß der Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg in
gewisser Weise Leitfunktion habe. So sei es z.B. in Elsenfeld seit Jahren
Praxis, daß nur diejenigen jungen Familien gefördert werden, die auch den
Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg in Anspruch nehmen können.
Durch
den Kreistag wurde sodann einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Das
Darlehenskontingent des Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg wird auf
jährlich 100.000,00 € begrenzt.