Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Umstufungsvereinbarung bezüglich der Aufstufung einer Teilstrecke der Ortsstraße Neuenbucher Straße in Stadtprozelten-Neuenbuch zur Kreisstraße MIL 37
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.03.2003 SZ-04XI4K8 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, daß die Stadt Stadtprozelten am 25.02.2002 Antrag auf Erweiterung der Ortsdurchfahrtsgrenze MIL 37 im Ortsteil Neuenbuch gestellt habe. Es handele sich hierbei um den Teilbereich Ortsstraße Neuenbucher Straße bis zur Abzweigung Gemeindeverbindungsstraße Stadtprozeltener Weg. Die Kreisstraße MIL 37 ende z.Z. in der Ortsmitte von Neuenbuch ohne Anbindung an das überörtliche Straßennetz. Mit der Verlängerung um 92 m (von km 2,425 bis km 2,534) bis zur vorgenannten Gemeindeverbindungsstraße wäre ein Netzzusammenhang hergestellt. Nach Überprüfung durch das Straßenbauamt Aschaffenburg werde vorgeschlagen, dieses Teilstück zur Kreisstraße MIL 37 aufzustufen.
Dem Landkreis Miltenberg werde gestattet, das
Straßenoberflächenwasser weiterhin unentgeltlich in die gemeindliche
Kanalisation einzuleiten. Außerdem werden ihm die Unterlagen zur Verwaltung der
zu übernehmenden Straße (Verträge, Leitungsrechte, Kanalpläne usw.) übergeben.
Auf eine förmliche Übergabe werde verzichtet. Die Niederschrift über die
gemeinsame Begehung am 01.10.2002 werde Vertragsbestandteil. Die darin
festgelegten Arbeiten (Erneuerung von drei Straßeneinläufen) seien durch die
Stadt Stadtprozelten durchzuführen. Als Zeitpunkt der Aufstufung sei 01.06.2003
vorgesehen. Das Straßenbauamt Aschaffenburg schlage vor, der Umstufungsvereinbarung
zuzustimmen.
Der Kreistag faßte auf Empfehlung des Kreisausschusses vom
27.01.2003 einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Der Umstufungsvereinbarung zwischen der Stadt Stadtprozelten und dem Landkreis Miltenberg bezüglich der Aufstufung einer Teilstrecke der Ortsstraße Neuenbucher Straße im Stadtteil Neuenbuch bis zur Einmündung Gemeindeverbindungsstraße Stadtprozeltener Weg (von km 2,425 bis km 2,534) zur Kreisstraße MIL 37 wird zugestimmt.