Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bericht über die Beteiligungen des Landkreises Miltenberg an Unternehmen einer Rechtsform des Privatrechts für das Geschäftsjahr 1999

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.05.2001   SZ-03ZAE8T 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Oberamtsrat Straub wies darauf hin, daß der Landkreis Miltenberg gemäß Art. 82 Abs. 3 LkrO jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen habe, wenn ihm mindestens 5 % der Anteile eines Unternehmens gehören. Ein solcher Bericht sei dem Kreistag entsprechend der gesetzlichen Vorgabe erstmals für das Geschäftsjahr 1998 vorgelegt worden. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen  Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

 

Der Landkreis Miltenberg sei im Geschäftsjahr 1999 an folgenden Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts beteiligt gewesen.

1.  Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) mit 6,25 %

2.  MIL Gründerzentrum Großwallstadt GmbH mit 48,10 %

3.  MIL Gründerzentrum Großwallstadt GbR mit 54 %

4.  Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg mit 5 %; die MBG befinde sich in der Liquidation.

 

Nachrichtlich:

An der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg sei der Landkreis Miltenberg zu 100 % beteiligt. Hier werde dem Kreistag jährlich der Geschäftsbericht vorgelegt.

 

Unter Hinweis darauf, daß sich die Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg in der Liquidation befinde, fragte Kreisrat Dr. Schüren, wie die Positionen des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Landrat Schwing, und Geschäftsführer Bieber dotiert seien. Er befürchte, daß sich die Abwicklung je nach Höhe der Vergütung über Jahre hinziehen könne. Weiter fragte er, mit welcher Ausschüttungsumme der Landkreis Miltenberg rechnen könne.

 

Landrat Schwing entgegnete darauf, er könne nicht sagen, welche Ausschüttungen dieses oder nächstes Jahr zu erwarten seien. Der Landkreis Miltenberg habe bereits einige Ausschüttungen erhalten. Der Landrat erhalte für seine Tätigkeit als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg keine Vergütung. Wie der Geschäftsführer vergütet werde, könne Herr Bieber selbst beantworten, wenn er dies wolle. Es sollte allerdings bedacht werden, daß, weil Herr Bieber seit dem plötzlichen Tod von Geschäftsführer Steinhäuser die gesamte Arbeit allein leiste, kein zweiter Geschäftsführer mehr erforderlich sei.

 

Kreisrat Bieber gab bekannt, daß die Mitglieder des Verwaltungsrates der Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg 60,-- DM pro Sitzung erhalten. Sein Gehalt als Geschäftsführer bewege sich im Rahmen einer vom Stadtrat Miltenberg genehmigten Nebentätigkeit. Er habe nicht die Absicht, den Betrag in öffentlicher Sitzung bekanntzugeben. Mit dem Beginn der  Ausschüttung des Kapitals könne im Herbst 2001 gerechnet werden.

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, er werde in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung noch einmal nach der Dotierung der Stelle des Geschäftsführers fragen. Er sei der Meinung, daß, nachdem es sich um eine Beteiligung des Landkreises an einer Gesellschaft handele, ein Kreistagsmitglied Anspruch darauf habe, zu erfahren, welche Vergütungen gezahlt werden.

 

Kreisrat Dr. Kaiser wies darauf hin, daß die Funktion und Aufgabenstellung der Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg aufgrund eines Beschlusses des Bayer. Landtages seit 1 ½  Jahren  beendet sei. Er sei verwundert darüber, daß sich die Abwicklung so lange hinziehe. Seiner Meinung nach hätte die Abwicklung einer so kleinen GmbH schneller möglich sein müssen.

 

Landrat Schwing widersprach der Aussage von Kreisrat Dr. Kaiser. Es gebe gesetzliche Fristen, die für große und kleine GmbH`s gleichermaßen gelten.

 

Kreisrat Bieber sagte, er sei verwundert darüber, daß Kreisrat Dr. Kaiser als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD derartige Äußerungen von sich gebe. Ein Blick in das Gesetz hätte ihm Aufklärung gebracht. Tatsache sei, daß die im Gesetz vorgegebenen Fristen eingehalten werden müssen. Kreisrat Dr. Kaiser könne sicher sein, daß bei Auflösung der Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg die Fristen und der Zeitplan korrekt eingehalten werden.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß entgegen der von Kreisrat Dr. Kaiser geäußerten Befürchtungen der Landkreis Miltenberg nicht zahlen müsse, sondern eine Ausschüttung erhalte. Die Gesellschafterversammlung der Medienbetriebsgesellschaft Region Untermain GmbH Aschaffenburg habe sich klar dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und erst dann auszuschütten.

 

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