Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vorlage des Überprüfungsberichtes der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Gutachten des Herrn Nuphaus: Sachstandsbericht, Beratung und ggf. Beschlußfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.03.2001   SZ-03VVVA3 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, daß sich der Kreisausschuß am 28.02.2001 mit der Angelegenheit befaßt und vereinbart habe, daß dem Kreistag heute nur ein Bericht aus der Kreisausschußsitzung gegeben werde.

 

Unter Hinweis darauf, daß Landrat Schwing den Mitgliedern des Kreistages am 06.03.2001 mitgeteilt habe, daß der o.g. Punkt von der Tagesordnung für die Sitzung des Kreistages am 08.03.2001 abgesetzt und dafür der Punkt “Virtueller Marktplatz Bayern” neu in die Tagesordnung aufgenommen werde, bat Kreisrat Rittger,  jetzt auch so zu verfahren.

 

Landrat Schwing sagte dazu, diese Mitteilung sei irrtümlich erfolgt. Er habe bereits gesagt, daß der Kreisausschuß vereinbart habe, daß es heute nicht mehr diskutiert und Erklärungen gehört werden sollen, sondern nur ein Bericht erstattet werde.

 

Landrat Schwing erinnerte sodann daran, daß der Kreistag den o.g. Punkt am 18.12.2000 von der Tagesordnung abgesetzt habe, weil sich die Freien Wähler über das Anwaltsbüro Muth, Mömlingen, an die Regierung von Unterfranken gewandt hätten. Die Regierung von Unterfranken habe darauf am 02.03.2001 geantwortet. Auszugsweise werde aus diesem Schreiben folgendes bekanntgegeben:

1.  Die Schlichtung von parteipolitischen Meinungsverschiedenheiten obliegt nicht der Rechtsaufsichtsbehörde.

2.  Für die unter Ziff. 1.1 Ihres Schreibens erhobenen Vorwürfe finden sich in der Sitzungsniederschrift des Kreistages von Miltenberg vom 19.10.2000 keine Anhaltspunkte. Nachdem gegen diese Niederschrift keine Einwendungen erhoben wurden, gilt sie als anerkannt. Die rechtliche Würdigung der Überprüfung des Ablaufs der Kreistagssitzung vom 19.10.2000 gibt keinen Anlaß zu einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung. Der Landrat hat insbesondere nicht gegen die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg verstoßen. Ausweislich der Sitzungsniederschrift haben zwar verschiedene Kreisräte deutlich ihren Unmut kundgetan, die Grenze zu einer persönlichen Beleidigung oder einen persönlichen Angriff dabei jedoch – ausweislich der Sitzungsniederschrift – nicht überschritten.

3.  Der Beschluß des Kreistages verstößt – entgegen Ihrer Rechtsmeinung – nicht gegen das Prinzip der Gewaltenteilung oder gegen § 152 Abs. 1 StPO.  Der Beschluß dient nicht der Übernahme staatsanwaltschaftlicher Aufgaben, sondern der Aufklärung des Sachverhaltes und einer evtl. rechtlichen Bewertung, die ggf. zu einer Strafanzeige führen sollte. Die Ressourcen der Landkreisverwaltung wurden daher nicht rechtsmißbräuchlich in Anspruch genommen.

4.  Entgegen Ihrer rechtlichen Einordnung handelt es sich bei den Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 30.05.2000 und 04.07.2000 nicht um rechtsaufsichtliche Beanstandungen im Sinne von Art. 98 LkrO. Lt. Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 29.01.2001 werden die in diesen Schreiben enthaltenen Hinweise beachtet. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist daher nicht notwendig.

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens der Regierung von Unterfranken habe Ober-Reg.Rat Hardenacke einen Kurzbericht gegeben. Anschließend habe Kreisrat Dr. Fahn eine persönliche Erklärung verlesen. Diese Erklärung sei mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt gewesen. Leider habe Kreisrat Dr. Fahn diese Erklärung um einen Zusatz erweitert.

 

Die von Kreisrat Dr. Fahn abgegebene persönliche Erklärung habe folgenden Wortlaut: “Im Auftrag des Bund Naturschutz wurde von Herrn Ludger Nuphaus ein Gutachten zur Problematik der Restverfüllung der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach erstellt. Das Gutachten hatte zwei Deckblätter; das erste ergänzte ich um den Zusatz “freier Mitarbeiter Öko-Institut Darmstadt”; ich wollte damit die Kompetenz des Herrn Nuphaus hervorheben. Bei verschiedenen Veranstaltungen im Vorfeld des Bürgerentscheids war von mir und verschiedenen Personen immer wieder vom Gutachten des Ökoinstituts die Rede. Ich sehe ein, daß die Ergänzung des Deckblattes ein Fehler war, ebenso, daß ich es unwidersprochen geschehen ließ, daß immer wieder vom Gutachten des Ökoinstitutes geschrieben und gesprochen wurde. Ich bedauere dies und möchte mich in aller Form dafür entschuldigen.  In den vergangenen Wochen und Monaten wurde ich wegen dieser Angelegenheit sowohl im Kreistag, als auch außerhalb massiv angegriffen und zum Teil auch heftig beleidigt bzw. kriminalisiert. Dafür hat sich aber niemand entschuldigt oder sein Bedauern ausgedrückt. Außerdem habe ich auch eine persönliche Ehre, die es zu wahren gilt. Daher werde ich aus diesen Gründen nicht am weiteren Verlauf der Sitzung teilnehmen. Es gibt nichts mehr zu sagen, es ist bereits alles gesagt worden, daher stehe ich für weitere Fragen nicht mehr zur Verfügung.”

 

Bei einer Gegenstimme habe der Kreisausschuß nach kurzer Beratung folgenden Beschluß gefaßt:

 

1.  Der Kreisausschuß nimmt den Überprüfungsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.  Der Kreisausschuß stellt fest, daß Herr Dr. Fahn gegen seine Verpflichtung als Kreisrat verstoßen hat, seine Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen (Art. 14 Abs. 1 LkrO).

 

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