Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Klimakoordination im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.02.2024   KT/023/2024 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Kreistag beschließt:

 

a)      Der Landkreis Miltenberg verfolgt das Ziel, den Klimaschutz in den kreisangehörigen Kommunen strategisch zu verankern und Klimaschutzkohärenz im Landkreis und seinen kreisangehörigen Kommunen herzustellen, indem er die kreisangehörigen Kommunen des Landkreises im Rahmen der Klimaschutzkoordination mit den Aufgaben gemäß Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) unterstützt, das heißt

·         Hilfe zur Selbsthilfe für die kreisangehörigen Kommunen, die Klimaschutzmaßnahmen für sich zu planen und umzusetzen,

·         Ansprache der kreisangehörigen Kommunen und Informationsvermittlung zu Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen,

·         Begleitung bei der Initiierung und Durchführung von THG-mindernden Maßnahmen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten,

·         Vermittlung von regionalen Akteuren und regionalen fachlichen Ansprechpartnern für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten,

·         Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und THG-Bilanzen für kreisangehörige Kommunen, die noch über keine Bilanzen verfügen.

b)      Der Landkreis verzichtet zugunsten der Kommunen auf eine eigene Förderung von Klimaschutzkoordination für seine kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Kommunalrichtlinie.

c)       Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Zweckvereinbarung zu schließen.

d)      Die notwendigen Stellen werden im Landratsamt außerhalb des Stellenplans geschaffen, die Personal- und Sachkosten werden durch die beteiligten Städte und Gemeinden getragen.


Sitzungsvorlage, vorgetragen von Landrat Scherf und Kreisbaumeister Wosnik:

 

Auf Anregung der Odenwaldallianz hat der Landkreis Miltenberg für seine Kommunen die Förderung von zwei Stellen einer Klimaschutzkoordination nach der Kommunalrichtlinie sowie KommKlimaFör beantragt.

 

Über den Bayerischen Gemeindetag, Kreisverband Miltenberg, erfolgte eine Abfrage aller 32 Städte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg bezüglich einer Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie).

 

Neben den Gemeinden der Odenwaldallianz haben sich die Gemeinden Niedernberg und Großheubach gemeldet. Noch unklar ist die Beteiligung der Stadt Erlenbach am Main.

 

Ziel der Klimaschutzkoordination ist es, Maßnahmen im Themenbereich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“ zu entwickeln und in Absprache mit den teilnehmenden Kommunen sowie lokalen Akteuren umzusetzen.

 

Die Aufgaben der Klimaschutzkoordinator/in umfassen alle Fragen rund um kommunale Klimaschutzmaßnahmen. Zu den konkreten Aufgaben gehören,

Entwicklung und Koordination von Klimaschutzmaßnahmen

  • Bearbeitung von Förderanträgen
  • Erstellung von Ausschreibungen an externe Dienstleister
  • Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren zur Umsetzung von Maßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Der Förderantrag kann nur von der obersten Verwaltungsinstanz der Antragsteller, hier dem Landkreis gestellt werden. Dieser Sachverhalt wurde durch den Allianzmanager der Odenwaldallianz wiederholt geklärt.

 

Das Landratsamt Miltenberg hat sich deshalb dazu bereit erklärt, die Stellen außerhalb des Stellenplans organisatorisch im Landratsamt anzusiedeln und entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

Ein Förderantrag kann nur einmalig gestellt werden.

 

Förderung:

 

Die Stellen in den Bereichen Klimaschutzkoordination und Energiemanagement sollen mithilfe von Mitteln aus den Förderprogrammen „Kommunalrichtlinie“ (Bund) sowie „KommKlimaFör“ (Land) finanziert werden. Durch die Kombination beider Förderprogramme kann der Fördersatz auf 90 % erhöht werden.

 

Klimaschutzkoordination

Der Förderzeitraum beträgt 4 Jahre.

Die Eingruppierung der Personalstelle erfolgt üblicherweise in TVÖD-K E 10 bis E 12.

Die Personalstellen werden für die Entgeltgruppe E 11 beantragt.

 

Die Personal- und Sachkosten tragen die teilnehmenden Gemeinden.

Die Personalverwaltung obliegt dem Landratsamt UB2.

 

Eine entsprechende Zweckvereinbarung wurde zwischen den Parteien ausgehandelt (Anlage Zweckvereinbarung Entwurf).

 

Seitens der Fördergeber wird formell ein Beschluss des obersten Gremiums der Antragsteller entsprechend des Beschlussvorschlags gefordert.

 

nichtöffentlich, da die Information im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen erfolgt (§ 13 GschO Kreistag)                   

klima-relevant (graue Energie, Nutzung von öffentlichen Einrichtungen)

haushaltsrelevant (wird im Haushalt eingestellt)

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