Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Abberufungen aus dem Jugendhilfeausschuss und Nachbesetzungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.02.2024   KT/023/2024 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

1.       Der Kreistag beruft folgende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ab und entbindet sie von ihren Rechten und Pflichten:

a)      Frau Kristina Schwab (ehemals Schuran) als stimmberechtigtes Mitglied für den KJR

b)      Frau Jennifer Hartmann als stellvertr. stimmberechtigtes Mitglied für den KJR

c)       Frau Karin Müller als stellvertr. stimmberechtigtes Mitglied für den KJR

 

2.       Der Kreistag nimmt die Vorschläge des KJR und des AG Obernburg an und beruft nachfolgende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

a)      Frau Petra Schüßler als stimmberechtigtes Mitglied, vertreten durch Herrn Julius Hahn, KJR

b)      Frau Kristina Schwab (ehemals Schuran) als stellvertr. stimmberechtigtes Mitglied für Herrn Alexandert Patzelt, KJR

c)       Frau Nadja Klein als stellvertr. stimmberechtigtes Mitglied für Frau Alison Wölfelschneider, KJR

d)      Herrn Sebastian Brunner als stellvertr. beratendes Mitglied für Herrn Matthias Wienand, AG Obernburg


Sitzungsvorlage, vorgetragen von Regierungsdirektor Feil:

 

Für den Kreisjugendring wurden bisher folgende stimmberechtigte Ausschussmitglieder in den Jugendhilfeausschuss bestellt

 

·         Frau Alison Wölfelschneider / Stellvertretung Frau Jenniffer Hartmann

·         Herr Alexander Patzelt / Stellvertretung Frau Karin Müller

·         Frau Kristina Schuran / Stellvertretung Herr Julius Hahn

 

Mit E-Mail vom 21.12.2023 informierte Frau Jennifer Hartmann als bisherige Geschäftsführerin des KJR darüber, dass sie seit dem 01.09.2023 nur noch eingeschränkt dem KJR zur Verfügung steht und ab dem 31.01.2024 diesen gänzlich verlässt.

 

Mit E-Mail vom 02.01.2024 teilte Frau Karin Müller mit, dass sie für die evangelische Kirche als beratendes Ausschussmitglied im Jugendhilfeausschuss verbleibt. Als Stellvertretung von Herrn Patzelt, stimmberechtigtes KJR-Mitglied, ist sie abzuberufen, da gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Miltenberg (GeschO) ein beratendes Mitglied nicht Stellvertreterin eines stimmberechtigten Mitgliedes sein kann.

 

Mit E-Mail vom 09.01.2024 teilte Frau Alison Wölfelschneider vom KJR mit, dass Frau Kristina Schuran geheiratet und den Ehenamen Kristina Schwab angenommen hat.

 

Mit E-Mail vom 05.02.2024 schlägt Frau Alison Wölfelschneider vor, wie künftig der Jugendhilfeausschuss mit Vertretern des KJR besetzt werden solle:

·         stimmberechtigtes Mitglied: Alexander Patzelt / Stellvertretung Kristina Schwab

·         stimmberechtigtes Mitglied: Alison Wölfelschneider/ Stellvertretung Nadja Klein

·         stimmberechtigtes Mitglied: Petra Schüßler/ Stellvertretung Julius Hahn

 

Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied, das nicht dem Kreistag angehört, vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied zu wählen (§ 34 Abs. 2 der GeschO i.V.m. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG).

 

Mit E-Mail vom 14.12.2023 wünscht Herr Matthias Wienand, Direktor des Amtsgerichts Obernburg am Main, dass sein Stellvertreter Herr Sebastian Brunner, Richter am Amtsgericht, als sein Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss bestellt wird. Die Bestellung ist nach § 34 Abs. 2 Satz 1 GeschO möglich.

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