Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Miltenberg-Obernburg;
Nachwahl wegen Ausscheidens

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.02.2024   KT/023/2024 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Wahlvorgang:

 

Die geheime Wahl findet im kleinen Sitzungssaal des Landratsamts statt. Für den Wahlgang wird die Sitzung von 14:20 Uhr bis 14:27 Uhr von Landrat Scherf unterbrochen.

 

Landrat Scherf verkündet nach der Auszählung das Wahlergebnis:

Insgesamt wurden 53 Stimmen abgegeben.

Davon war eine Stimme ungültig.

Es gab eine Nein-Stimme und 51 Ja-Stimmen.

 

Landrat Scherf fragt Frau Dr. Nina Schüßler, ob sie die Wahl annimmt. Sie bejaht die Frage und nimmt die Wahl an.


Sitzungsvorlage, vorgetragen von Regierungsdirektor Feil:

 

Gemäß der Satzung der Sparkasse besteht der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern, nämlich

  • dem Landrat der Landkreises Miltenberg als Vorsitzenden
  • vier vom Kreistag des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern
  • zwei von der Regierung von Unterfranken als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern
  • dem Vorsitzenden des Vorstands.

 

Nach Art. 8 Abs. 3 SpkG wählt der Vertretungskörper des Trägers, der Kreistag, die von ihm zu bestellenden vier Mitglieder und deren Ersatzpersonen aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit. Das Wahlverfahren richtet sich nach Art. 45 Abs. 3 und 4 LKrO. Zum Verwaltungsrat kann nur gewählt werden, wer die in Art. 9 und 10 SpkG normierten persönlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt. Danach dürfen insbesondere nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern, Art. 10 Abs. 1 SpkG.

 

Die besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist. Sie kann auch angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist von der besonderen Kunde auch dann auszugehen, wenn das Mitglied neben seiner Berufsbildung über zusätzliche wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügt, die sich deutlich vom durchschnittlichen Anforderungsprofil seines Berufsbildes abheben. Die Wirtschafts- und Sachkunde wird regelmäßig nicht als besonders im Sinne von Art. 10 SpkG anzusehen sein, sofern sich wirtschaftliche Fachkenntnisse auf allgemeine, im jeweiligen Berufsbild regelmäßig anzuwendende Grundsätze beschränken. Gleiches gilt, sofern wirtschaftliche Fachkenntnisse allein aus einer langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit abgeleitet werden.

 

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung im Mai 2020 wurde der Verwaltungsrat wie folgt besetzt:

1.            Mitglied: Herr Michael Schwing

Stellvertretung: Herr Dietmar Fieger

2.            Mitglied: Frau Petra Münzel

Stellvertretung: Herr Ansgar Stich

3.            Mitglied: Herr Roland Weber

Stellvertretung: Frau Wolf-Pleßmann

4.            Mitglied: Herr Frank Zimmermann

Stellvertretung: Herr Jörg Reinmuth

 

Herr Jörg Reinmuth ist im März 2023 auf eigenen Wunsch aus dem Kreistag und damit auch aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Herr Markus Krebs wurde am 29. Juni 2023 als Stellvertretung von Herrn Frank Zimmermann gewählt.

 

Mit Schreiben vom 29. November 2023 an Landrat Scherf teilte Kreisrat Ansgar Stich mit, dass er seine Mitarbeit im Kreistag aus persönlichen Gründen beenden möchte. Er wurde mit Beschluss des Kreistages in der Sitzung vom 11. Dezember 2023 aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten aus diesem Amt entbunden. Damit ist Herr Stich auch aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ausgeschieden.

 

Es wird vorgeschlagen, Frau Dr. Nina Schüßler gemäß dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Stellvertretung von Frau Petra Münzel zu wählen. Mit der Nachbesetzung wurde abgewartet, um die erforderliche Wirtschafts- und Sachkunde prüfen zu können. Frau Nina Schüßler erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit zur stellvertretenden Verwaltungsrätin.

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