Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Angleichung der Wegstreckenentschädigung für amtliche Tierärzte

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.12.2023   KT/016/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Die Kreisverwaltungsbehörde wird ermächtigt, rückwirkend zum 01.01.2023 und bis auf Weiteres die Wegstreckenentschädigung für Tierärzte/Fachassistenten nach TV-Fleisch von 0,30 Euro auf 0,40 Euro anzuheben und entsprechend auszuzahlen.


Herr Scherf begrüßt zu dem TOP Herrn Fleckenstein, Leiter des SG 31, sehr herzlich und bittet diesen, den Sachverhalt wie folgt vorzutragen:

 

Gemäß Rundschreiben L 1/2023 des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V. (KAV Bayern) wurde durch Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 23.03.2023 den Mitgliedern des KAV Bayern ermöglicht, den Beschäftigten – abweichend von §14 Abs. 2 Satz 3 TV-Fleischuntersuchung – eine § 6 Abs. 1 BayRKG entsprechende Wegstreckenentschädigung zu zahlen.

 

Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Buchst. a) TV Fleischuntersuchung erhalten Beschäftigte zum Beispiel bei Benutzung des eigenen Pkw eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 Euro. TVöD-Beschäftigte erhalten derzeit eine höhere Wegstreckenentschädigung als Beschäftigte nach dem TV Fleischuntersuchung.

 

§ 23 Abs. 3.1 regelt für Beschäftigte nach TVöD-V:

„Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden die für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. (…)“

 

Die Wegstreckenentschädigung für die Beamtinnen und Beamten in Bayern wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2023 unter anderem für Kraftwägen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG auf 0,40 Euro erhöht.

 

Aktuell erstattet der Landkreis Miltenberg seinen Mitarbeitenden demnach Wegstreckenentschädigung in unterschiedlicher Höhe. Um diese Ungleichheit auszugleichen, ist eine übertarifliche Anhebung für die beschäftigten Tierärzte/Fachassistenten nach TV-Fleisch von 0,30 Euro auf 0,40 Euro erforderlich.

 

Die rückwirkende Erhöhung führt zu einer einmaligen Nachzahlung im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von ca. 7.800 €.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 4.12.2023 wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst.

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