Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Ausscheiden eines Kreisrates; Nachbesetzung und Vereidigung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.12.2023 KT/016/2023 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgende Beschlüsse werden einstimmig gefasst:
1. Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amtes von Herrn Kreisrat Ansgar Stich fest. Herr Stich ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten aus diesem Amt entbunden.
2. Es wird festgestellt, dass Herr Landrat Jens Marco Scherf der nächste Listennachfolger von Herrn Ansgar Stich ist.
3. Der Kreistag stellt weiterhin fest, dass bei Herrn Landrat Scherf ein Amtshindernis besteht. Nächster Listennachfolger ist damit Herr Alexander Heß.
4. Herr Landrat Scherf bleibt weiter erster Listennachfolger des Wahlvorschlages von Bündnis 90/Die Grünen.
Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.
Herr Scherf bittet Herrn Heß nach vorne und nimmt dessen Vereidigung als neues Mitglied des Kreistages vor. Im Anschluss gratuliert das Gremien Herrn Heß und dieser nimmt nun als Kreisrat mit Stimmrecht an der restlichen Sitzung teil, der Gaststatus ist somit aufgehoben. Herr Scherf freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Herr Scherf
begrüßt die Anwesenden zur letzten Sitzung des Kreistages im Jahr 2023. Er
stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde. Das Gremium ist
beschlussfähig. Als Gast nimmt Herr Alexander Heß an der Sitzung teil.
Herr Scherf
informiert darüber, dass in 2024 vom 18. bis 21. Juli wieder der internationale
Chorwettbewerb des Landkreises Miltenberg stattfindet. Für weitere
Informationen übergibt er das Wort an Frau Fleischmann, Leiterin der
Kulturabteilung. Diese wirbt mittels separater Präsentation um Unterstützung
des Gremiums. Es werden zur Unterbringung der Chöre Gastfamilien und geeignete
Unterkünfte gesucht. Der bayerische Musikrat bietet hierzu auch
Fördermöglichkeiten an. Frau Fleischmann steht als Ansprechpartnerin gerne zur
Verfügung.
Herr Scherf gibt
bekannt, dass der TOP 4 personell überholt ist. Daher nimmt er diesen von der
Tagesordnung.
Herr Feil
schildert den Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.November 2023 an Landrat Scherf teilte Kreisrat Ansgar Stich mit, dass er seine Mitarbeit im Kreistag aus persönlichen Gründen beenden möchte.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen. Da die Amtszeit des Wahlausschusses beendet ist, stellt der Kreistag in einem solchen Fall die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Nächster Nachfolger von Herrn Kreisrat Ansgar Stich auf der Bewerberliste des Wahlvorschlages der Grünen ist Herr Landrat Jens Marco Scherf. Gemäß Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG i.V.m. Art. 24 Abs. 3 LKrO besteht bei Herrn Scherf ein Amtshindernis, da Kreisräte nicht Landrat des eigenen Landkreises sein können.
Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Kreistag ein Amtshindernis fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. In diesem Zusammenhang ist nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG festzustellen, dass Herr Landrat Scherf weiterhin erster Listennachfolger des Wahlvorschlages von Bündnis 90/Die Grünen bleibt.
Nächster Listennachfolger nach Herrn Scherf ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 Herr Alexander Heß. Er hat die Bereitschaft signalisiert, das Amt anzunehmen (Art. 37 in Verbindung mit Art. 47 Abs. 4 und Abs. 2 GLKrWG).
Das verkürzte Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung. Herr Heß ist gebeten worden, an der heutigen Sitzung zunächst als Gast anwesend zu sein. Weiter wurde Herrn Heß mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.
Sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Heß anwesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die schriftlichen Erklärungen liegen mittlerweile unterzeichnet vor.