Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Kreismülldeponie Guggenberg; Bau einer RTO-Anlage zum besseren Abbau des Deponiegases – Sachstandsbericht und Ermächtigung der Verwaltung für die Vergabe

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2023   KT/014/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur RTO-Anlage zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung mit der Auftragsvergabe zur Errichtung der RTO-Anlage. Die Baukosten belaufen sich geschätzt auf ca. 1,2 Mio. Euro brutto und die geförderte Summe beläuft sich auf 720.000 €.


Herr Scherf eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde. Das Gremium ist beschlussfähig. Anträge zur Sitzung liegen ihm nicht vor.

 

 

 

Herr Feil, Leiter der Abteilung 1, führt zum Sachverhalt aus:

 

Im Jahr 2021 hat der Landkreis Miltenberg eine Potenzialstudie über die Deponiegassituation der Kreismülldeponie Guggenberg erstellen lassen. Die Studie hatte zum Ergebnis, dass bei einer Umstellung des Entgasungsbetriebs mit Hilfe einer RTO-Anlage ca. 15.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können und die Organik im Deponiekörper nach ca. 10 Jahren größtenteils umgesetzt sein dürfte. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in der Sitzung 11.10.2021 dem Kreistag empfohlen, dass die Verwaltung einen Antrag auf Förderung der Investiven Maßnahmen stellen soll, und bei positiver Genehmigung alle damit einhergehenden Aufträge erteilen darf. Der Kreistag ist dieser Empfehlung gefolgt und hat am 18.10.2021 zugestimmt. Allerdings ist man zum damaligen Zeitpunkt von Investitionen in Höhe von 850.000 € brutto ausgegangen.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Potenzialstudie hat die Verwaltung dann einen Antrag beim Projektträger ZUG gGmbH zur Förderung der Investiven Maßnahmen eingereicht. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ist vom 14.11.2022 und am 21.11.2022 im Landratsamt eingegangen. Aufgrund von an die wirtschaftliche Entwicklung angepassten Preisen wird eine Investitionssumme von 1.103.488,43 Euro zugrunde gelegt, die mit 60% also 662.093,00 € gefördert wird. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2024.

 

Damit die Maßnahme auch genehmigungskonform umgesetzt werden kann, hat die Verwaltung die Stilllegung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Fackelanlage angekündigt und die Änderung des Entgasungsbetriebs sowie die Errichtung einer RTO-Anlage abfallrechtlich beantragt.

 

Es handelt sich um die erste RTO-Anlage zur Behandlung von Deponiegas in Bayern. Daher haben die Erstellung von Auflagenvorschlägen und das Abstimmungsverfahren zu zeitlichen Verzögerungen geführt. Daher wird die Fertigstellung der Maßnahme innerhalb des Förderzeitraums nicht möglich sein und die Verwaltung wird einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

 

Die Rahmenbedingungen für die Genehmigung stehen aber inzwischen aber fest. Daher hat das Ingenieurbüro Depoconsult mit der Erstellung der Ausführungsplanung begonnen und wird im Anschluss daran die Ausschreibung vorbereiten.

 

Um unabhängig von Sitzungsterminen vergeben zu können, bittet die Verwaltung um Ermächtigung, den Auftrag in der geschätzten Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro brutto vergeben zu dürfen. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat den Empfehlungsbeschluss an den Kreistag einstimmig in seiner Sitzung vom 06.07.2023 gefasst.

 

Die Maßnahme ist wie eingangs dargelegt hinsichtlich des Klimaschutzes eine sehr wichtige Maßnahme, da die Entstehung von Methan verhindert und der Erfassungsgrad des entstandenen Methans deutlich erhöht werden kann. So können erhebliche Mengen CO2-Äquivalente eingespart werden. Diese Maßnahme wird beim EEA, an dem der Landkreis Miltenberg teilnimmt, positiv auf die Gesamtpunktezahl angerechnet und trägt damit ebenfalls zum Erfolg des Landkreises bei.

 

Als weitere anrechenbare Maßnahmen bei diesem Award sind zu nennen das Abfallwirtschaftskonzept, das derzeit von der Verwaltung erstellt wird und eine Potenzialstudie zur energetischen Nutzung von Bioabfällen in einer Biomassevergärungsanlage.

 

Beratung:

 

Herr Fahn erkundigt sich, in wieweit der 30.06.2023 die finale Deadline darstellt.

Herr Feil erläutert, dass dieses Datum das Fristende zur Einreichung des Förderantrages ist. In wieweit ein Antrag auf Fristverlängerung gewährt wird und welche Auswirkung dies auf die Fördermöglichkeit und -höhe hat, ist nicht abschätzbar.

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