Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Förderung der sozialen Wohnungsbörse „FAIRMieten“

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.10.2022   BKS/007/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Nr. 2 des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales vom 06.10.2020 erhält mit Wirkung ab 01.01.2022 folgende Fassung:

 

„Für das Jahr 2022 übernimmt der Landkreis Miltenberg für die soziale Wohnungsbörse FairMieten bei Caritas

  • Personalkosten von maximal 42.072,73 €
  • zuzüglich der notwendigen Sachkosten (spitz, wie seither)
  • für geeignetes Personal
  • abzüglich eines zehn-prozentigen Eigenanteils des Trägers

 

Für die Jahre 2023 bis 2026 erhöht sich der Maximalbetrag für die Personalkosten jährlich um den Prozentsatz der Tariferhöhung für Angestellte des Caritasverbandes (AVR).

 

Verfügbare Fördermöglichkeiten durch Dritte sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage einer Gesamtkostenabrechnung (Defizitnachweis) und eines Tätigkeitsberichts jeweils im Folgejahr.

 

Im laufenden Jahr wird ein angemessener Abschlag gezahlt.“


Herr Vill trägt den Sachverhalt vor:

 

Seit 2016 gibt es beim Kreiscaritasverband die für die Nutzer kostenlose soziale Wohnungsbörse „FAIRMieten", die Vermieter und Menschen, die günstigen Wohnraum suchen, zusammenbringt.

 

Die Förderung der Stelle wurde erstmals im Bildungsausschuss am 05.04.2016 bzw. im Kreistag am 12.05.2016 beschlossen.

Siehe auch: https://www.caritas-mil.de/beratung-und-unterstützung/fairmieten

 

FAIRMieten nimmt preisgünstige Angebote von potenziellen Vermietern entgegen, stellt diese in eine Datenbank ein und unterstützt Vermieter bei der Suche nach passenden Mietern. Menschen, die preisgünstigen Wohnraum suchen, werden in die Datenbank aufgenommen; passende Angebote werden direkt an die Suchenden weitergeleitet.

 

Mit dem von dort zu vermittelnden Personenkreis sind sowohl ehemalige Asylbewerber abgedeckt, die nach ihrer Anerkennung in der Regel vom AsylbLG-Bezug zum Jobcenter wechseln und dann aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen müssen (Fehlbeleger), jedoch auch andere Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger, Wohngeldempfänger und in der Regel auch Menschen in der Schuldnerberatung. Die Formulierung „Menschen mit niedrigem Einkommen“ lässt etwas Auslegungsspielraum für Härtefälle zu. Ausgeschlossen wäre jedoch, dass finanziell gut situierte Wohnungsuchende dieses kostenlose Angebot nutzen würden.

 

Eine kommunal subventionierte Konkurrenz zu gewerblichen Maklern ist das Angebot von FAIRMieten gerade nicht, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung. Denn Empfänger von Sozialleistungen kommen bei der Vergabe von Wohnraum über Maklerbüros häufig von vornherein nicht zum Zuge und benötigen deshalb eine solche kostenlose Hilfestellung.

 

Daneben ist zu sehen, dass FAIRMieten außer der reinen Vermittlungstätigkeit die Klienten auch zu Fragen rund um das Thema Wohnungssuche und Anmietung von Wohnraum berät.

 

Die Ansiedlung der Stelle beim Kreiscaritasverband macht nach wie vor Sinn, weil dort neben der Flüchtlings- und Migrationsberatung und der Integrationslotsenstelle mit Sprachvermittlungsangebot auch eine allgemeine Sozialberatung angeboten wird, daneben vor allem auch die Schuldner- und Insolvenzberatung, mit der aus den oben genannten Gründen häufig Überschneidung im Beratungsbedarf besteht. Weitere Vorteile sind die Nähe des Caritasverbandes zu den Kirchengemeinden beider Konfessionen (Gemeindecaritas) und zu vielen Ehrenamtlichen in den Gemeinden.

 

Seitens der Mitarbeiter des Jobcenters wie auch des Sozialamtes (Sozialhilfe- sowie Asylbereich) wird die Arbeit von FAIRMieten einhellig für gut und hilfreich befunden. Leistungsberechtigte auf der Suche nach angemessenem Wohnraum werden in der täglichen Praxis regelmäßig an FAIRMieten verwiesen.

 

In der Bildungsausschusssitzung am 06.10.2020 wurde nach allem beschlossen:

 

  1. Der Landkreis Miltenberg gewährt die 2016 begonnene Förderung der beim Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Kreiscaritasverband) eingerichteten sozialen Wohnungsbörse „FAIRMieten“ zur Vermittlung von angemessenem Wohnraum für Wohnungssuchende des nachgenannten Personenkreises wie seither auch ab 01.01.2021 weiter, bis vorläufig 31.12.2026.

 

Personenkreis: Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, dem Wohngeldgesetz oder vergleichbarer Leistungen, Personen, die vom Bezug solcher Leistungen bedroht sind, Personen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, Menschen mit niedrigem Einkommen.

 

  1. Die Förderung umfasst unverändert die Personal- und notwendigen Sachkosten für eine geeignete Fachkraft (Vergütung maximal vergleichbar TVöD EG 9) bei einem Stellenumfang von 25 Wochenstunden abzüglich eines zehnprozentigen Eigenanteils des Trägers. Verfügbare Fördermöglichkeiten durch Dritte sind ebenfalls vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage einer Gesamtkostenabrechnung (Defizitnachweis) und eines Tätigkeitsberichts jeweils im Folgejahr, im laufenden Jahr wird ein angemessener Abschlag gezahlt.

 

Die Zahl der 2020 und 2021 vermittelten Wohnungen spiegelt leider (unter anderem) den gerade für den betroffenen Personenkreis immer enger werden Wohnungsmarkt wider:

 

10-12/2016:                        10           (Projektstart Oktober 2016)

2017:                               114

2018:                                     82

2019:                                     86

2020:                                     51

2021:                                     45

 

Bei der Bewertung dieser Vermittlungszahlen muss aber gesehen werden, dass es sich dabei in den meisten Fällen um Wohnraum im Rahmen der vom Landkreis festgelegten Mietobergrenzen handelt, die vor allem bei Hartz IV-Bezug maximal anerkannt werden. Diese betragen aktuell (Stand 01.07.2021, Anpassung alle zwei Jahre):

 

Personen

Wohnräume

Fläche qm

Grundmiete

1

1-2

50

388,00 €

2

2-3

65

480,00 €

3

3

75

501,00 €

4

4

90

586,00 €

5

5

105

683,00 €

jede weitere Person

 

zuzügl. 15

zuzügl. 74 €

Nebenkosten sowie die angemessenen Heizkosten kommen noch hinzu.

 

Wohnraum in diesem Mietpreissegment ist im Landkreis verfügbar, allerdings auch nur begrenzt. Die nächste Anpassung der Beträge erfolgt zum 01.07.2023.

 

Zusammenfassend ist die Aufrechterhaltung des Angebots „FAIRMieten“ daher auch bei scheinbar niedrigen Vermittlungsquoten nach wie vor wichtig und notwendig

  • aufgrund des schwerer zu vermittelnden Personenkreises, der bei der Vergabe von Wohnraum über Maklerbüros häufig von vornherein nicht zum Zuge kommt,
  • aufgrund der Vorgabe von Mietpreisobergrenzen in der Mehrzahl der Fälle,
  • aufgrund des zusätzlichen Beratungsangebots, gerade auch für die in Betracht kommende Klientel.

 

Erschwert wurde und wird die Kontinuität der Arbeit der Vermittlungs- und Beratungsstelle leider auch durch personelle Fluktuationen. Die langjährige Stelleninhaberin, eine Dipl.-Betriebswirtin, die FAIRMieten mit den von uns anerkannten 25 WStd. leitete, wechselte zum 01.01.2021 innerhalb des Caritasverbandes auf eine andere Position.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Caritasverband auf eigene Kosten zur Unterstützung dieser Fachkraft zusätzlich noch eine Verwaltungskraft mit anteilig 12 Wochenstunden beschäftigt, die dem Landkreis bis zum 31.12.2020 nicht berechnet wurde. Aufgrund ihrer Fremdsprachenkenntnissen stellte diese seit 2017 eine sehr wertvolle Unterstützung zur Abwicklung des Tagesgeschäfts von FAIRMieten dar.

 

Die Verwaltungskraft übernahm (mit deutlich geringerer Vergütung) ab 01.01.2021 in der Nachfolge der seitherigen Stelleninhaberin ohne weitere Unterstützung die Vermittlungs- und Beratungsstelle alleine.

 

Die Personalkosten (Arbeitgeberbrutto) sanken von 41.412,44 € im Jahr 2020 auf 31.616,91 € in 2021.

 

Hinsichtlich der Personal- und Sachkosten sowie des Finanzierungsanteils des Landkreises wird im Übrigen auf die Anlage „Finanzierungsübersicht 2016 – 2022“ verwiesen.

 

 

Durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen durch den Ukrainekrieg im Frühjahr 2022 (siehe auch TOP: „Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung …“) stieg auch die Inanspruchnahme von FAIRMieten erheblich. Mit den 25 Wochenstunden der früheren Verwaltungskraft war die Aufrechterhaltung der Arbeit nicht mehr leistbar.

 

Der Caritasverband beantragte daher, die bewilligten Finanzmittel für die aktuelle (geringer bezahlte) Mitarbeiterin in Form einer Erhöhung von deren Wochenarbeitszeit ausschöpfen zu dürfen.

 

Dies wurde seitens der Verwaltung für das Jahr 2022 zugesagt, weil

  • es mit keinen Mehrkosten verbunden war,
  • als im gewollten Sinne der Beschlussfassung liegend angesehen wurde und
  • letztlich eine andere Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Arbeit von FAIRMieten nicht gesehen wurde.

 

Mit Schreiben des Landrats vom 18.05.2022 wurde daher zunächst für das Jahr 2022 vorab Zusage im Sinne des Beschlussvorschlags gegeben.

 

Der Personalkostenbetrag von maximal 42.072,73 € entspricht nach Auskunft unserer Personalstelle der anteiligen Vergütung (AG-Brutto) von 25 Wochenstunden bei einer für die gegebene Tätigkeit als sachgerecht bewerteten Einstufung in E 9b St. 3 TVöD.

 

Weiter wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich der Fortsetzung dieser Vorgehensweise in den Jahren 2023 bis 2026 der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales in seiner nächsten Sitzung entscheiden werde, sofern der Caritasverband dies bis dahin beantrage.

 

Auch im Jahr 2022 ergab sich dann noch einmal eine personelle Veränderung:

 

Die aktuelle Stelleninhaberin durfte ab Juli 2022 nicht weiter beschäftigt werden. Die Stelle musste neu ausgeschrieben werden, die Nachbesetzung war erfreulich schnell möglich.

 

Die neue Kraft konnte schon am 18.07.2022 ihren Dienst mit zunächst 20 Wochenstunden (Aufstockung auf 25 Wochenstunden ab 01.11.2022 geplant) antreten. Ihre Eingruppierung erfolgte vergleichbar Ihrer Vorgängerin. Aus familiären Gründen kann sie nicht mehr als 25 Wochenstunden arbeiten.

 

Sofern der Ausschuss vorschlagsgemäß entscheidet, würde noch eine weitere Kraft stundenweise zur Unterstützung und Vertretung eingestellt werden.

 

Da der Antrag lediglich auf eine Beibehaltung der seitherigen Förderhöhe abzielt (die auch Tariferhöhungen unterliegen würde), ist der Beschlussvorschlag nicht mit Mehrkosten für den Kreishaushalt im Vergleich zur Beschlussfassung am 06.10.2020 verbunden.

 

Angesichts der zuvor geschilderten Entwicklung der Personalbesetzung in 2022 ist eher sogar noch in einem zweiten Jahr mit deutlich geringeren Personalkosten zu rechnen, als in den Jahren bis 2020.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Die Förderung von FAIRMieten beruht auf der Verpflichtung des Landkreises als Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass auch Beratungsstellen hinreichend zur Verfügung stehen (§§ 14, 17 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) I).

 

Der festgelegte Personenkreis betrifft weit überwiegend die Zuständigkeit des Landkreises. Dies gilt hier vor allem auch für die Hartz-IV-Empfänger, weil es dabei um die Kosten der Unterkunft geht, für die alleinige Zuständigkeit des kommunalen Trägers besteht, ebenso weitgehend für die Klientel der Schuldnerberatung (§§ 11 Abs. 5 SGB XII, 16a Nr. 2 SGB II).

 

Sozialhilfeleistungen sollen gemäß § 15 Abs. 1 SGB XII auch schon im Vorfeld eines Leistungsbezugs erbracht werden.

 

 

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