Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und Leistungen: Aktualisierung der Ausgabe vom 01.03.1997

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.02.2000   SZ-03BW0VQ 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeister Breuer gab davon Kenntnis, daß die derzeit gültige Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und Leistungen vom 01.03.1997 redaktionell überarbeitet und insbesondere in folgenden Punkten geändert worden sei:

 

Ziff. 1.2

Die Preisverordnung vom 13.06.1989 sei aufgehoben und deshalb aus der Dienstanweisung genommen worden.

 

Ziff. 3.3 a) bis c)

Die Auftragssummen seien von 3.000,-- DM auf 5.000,-- DM bzw. von 5.000,-- DM auf 8.000,-- DM angehoben worden.

 

Ziff. 3.4

Der Hinweis auf die Baupreisverordnung entfalle.

 

Ziff. 4.1

Die Aufgaben der Bauleiter seien um die neuen Aufgaben aus der Baustellenverordnung erweitert worden.

 

Ziff. 5.3

Die Zuständigkeitsregelung für die Erteilung von Aufträgen sei der Unterschriftenregelung für die Abteilung 6 angepaßt worden. Danach können Aufträge bis zu 3.000,-- DM vom Sachbearbeiter, über 3.000,-- DM bis 5.000,-- DM vom Sachgebietsleiter und von 5.000,-- DM bis 10.000,-- DM vom Abteilungsleiter unterschrieben werden. Bei größeren Aufträgen entscheide der Landrat, der Bauausschuß, der Kreisausschuß oder der Kreistag nach der bisherigen Regelung.

 

Durch den Bauausschuß wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die überarbeitete Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und Leistungen wird genehmigt, sie tritt am 01.03.2000 in Kraft.

 

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