Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und Leistungen: Aktualisierung der Ausgabe vom 01.03.1997
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.02.2000 SZ-03BW0VQ |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeister Breuer gab davon Kenntnis,
daß die derzeit gültige Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von
Bauleistungen und Leistungen vom 01.03.1997 redaktionell überarbeitet und
insbesondere in folgenden Punkten geändert worden sei:
Ziff. 1.2
Die Preisverordnung vom 13.06.1989 sei
aufgehoben und deshalb aus der Dienstanweisung genommen worden.
Ziff.
3.3 a) bis c)
Die Auftragssummen seien von 3.000,-- DM auf
5.000,-- DM bzw. von 5.000,-- DM auf 8.000,-- DM angehoben worden.
Ziff. 3.4
Der Hinweis auf die Baupreisverordnung
entfalle.
Ziff. 4.1
Die Aufgaben der Bauleiter seien um die neuen
Aufgaben aus der Baustellenverordnung erweitert worden.
Ziff. 5.3
Die Zuständigkeitsregelung für die Erteilung
von Aufträgen sei der Unterschriftenregelung für die Abteilung 6 angepaßt
worden. Danach können Aufträge bis zu 3.000,-- DM vom Sachbearbeiter, über
3.000,-- DM bis 5.000,-- DM vom Sachgebietsleiter und von 5.000,-- DM bis
10.000,-- DM vom Abteilungsleiter unterschrieben werden. Bei größeren Aufträgen
entscheide der Landrat, der Bauausschuß, der Kreisausschuß oder der Kreistag
nach der bisherigen Regelung.
Durch den Bauausschuß wurde einstimmig
folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die überarbeitete Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und Leistungen wird genehmigt, sie tritt am 01.03.2000 in Kraft.