Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bericht der Bundesgesellschaft zur Endlagerung zum Verfahren der Atommüllendlagersuche und aktueller Stand

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.03.2022   KT/007/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss

 

Der Kreistag nimmt den Bericht der Bundesgesellschaft zur Endlagerung sowie der weiteren Expert*innen zur Kenntnis. Die Begleitung des mehrjährigen Prozesses der bundesweiten Suche nach einem Atommüllendlagerstandort findet im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz statt.


Herr Scherf führt in den TOP ein und begrüßt die per Webex zugeschalteten Teilnehmer aus dem bayernweiten Netzwerk

 

  • Herr Kanitz, Geschäftsführer der Bundesgesellschaft zur Endlagerung
  • Frau Dr. Arendt aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, aus der Abteilung 8 - Kernenergie, Strahlenschutz, Stilllegung
  • Herr Dr. Hofer, Referent beim Bayerischen Landkreistag für Bauen, Umwelt und Landesentwicklung
  • Frau Bayreuther, gewähltes Mitglied der Planungsgruppe zur Vorbereitung der Fachforen und Koordinatorin in Oberfranken für die Endlagersuche
  • Herr Dr. Eichhorn, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Abteilungsleiter der Abt. 10 - Geologischer Dienst
  • Herr Dr. Spörlein, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Leiter Referat 104 - Tiefengeologie, Untergrundpotenziale
  • Herr Weidlich, Regierung von Unterfranken, für Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
  • Frau Speth, Landratsamt Miltenberg, SG 41 - Immissionsschutz und Staatliches Abfallrecht

 

und stellt fest, dass es für alle eine schwierige Aufgabe ist, die Öffentlichkeit bei solch einem langen und komplexen Verfahren auf der Suche nach einem Atommüllendlager zu beteiligen.

 

Zuletzt wurde am 6.12.2021 im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz über den aktuellen Stand im mehrjährigen und in drei Phasen ablaufenden bundesweiten Suchprozess zur Standortentscheidung für ein bundesweites Atommüllendlager im Jahr 2031 berichtet. Der Landkreis Miltenberg ist, wie Unterfranken insgesamt, großflächig betroffen durch die Teilgebiete 009 und 010 mit kristallinem Wirtsgestein. Aktuell ist der Landkreis Miltenberg mit dem Teilgebiet 009, welches vom östlichen Rand des Landkreises Miltenberg bis nach Sachsen reicht, von den Pilotgebieten für die Methodenentwicklung betroffen.

 

 

Über den aktuellen Stand des Verfahrens berichtet der Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Herr Kanitz, gemäß Präsentation.

 

Frau Bayreuther stellt sich kurz vor: Sie hat einen geowissenschaftlichen Hintergrund. Sie hat Geoökologie und Umweltnaturwissenschaften studiert. Seit ca. einem Jahr ist sie in der regionalen Koordinierungsstelle zur Endlagersuche in Oberfranken tätig. Seit November 2021 ist sie in der 1. Planungs- und Leitungsgruppe. Die Fachkonferenzen, die den ersten Teil des Verfahrens, den Zwischenbericht Teilgebiete, behandelten, sind abgeschlossen. Das neue Format heißt Forum Endlagersuche. Der Name wurde angepasst - Fachforum Endlagersuche wurde zu Forum Endlagersuche. Hintergrund ist, dass ein breiteres Publikum angesprochen werden soll. Dies besteht neben dem Fachpublikum auch aus interessierten Bürger*innen. Durch die Namensanpassung soll explizit betont werden, dass alle willkommen sind. Aktuell ist ein sehr großes Arbeitspaket zu stemmen.

 

Die Planungs- und Beratungsgruppe setzt sich zusammen aus:

  • den acht gewählten Mitgliedern, von denen Frau Bayreuther eines ist
  • Mitgliedern der jungen Generation: eine Gruppe, aus der immer zwei Leute entsendet werden

Es sind zehn „zivile“ Mitglieder und werden ergänzt durch:

·         zwei Mitglieder der BGE, eines davon ist Herr Kanitz

·         zwei Mitglieder der BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung)

·         zwei Mitglieder vom Nationalen Begleitgremium

Somit sitzen viele der wichtigsten Akteure mit am Tisch.

 

Das erste Forum wird größtenteils die Methodenentwicklung beinhalten. Man möchte sowohl das Fachpublikum ansprechen als auch das Informationsbedürfnis der Bürger*innen stillen. Dies bringt Herausforderungen mit sich, die aktuell sehr arbeitsintensiv sind.

 

Herr Scherf dankt für die Vorträge und konstatiert, dass der aktuelle Beteiligungsprozess im zweiten Schritt der ersten Phase das Ergebnis der drei Fachkonferenzen im Jahr 2021 ist. Man wollte keine zweijährige Pause, sondern eine weitere Begleitung wurde gewünscht. Es ist deutlich geworden, dass der Landkreis Miltenberg mit zwei Teilgebieten beteiligt ist und mit dem Teilgebiet 009 eine der vier Pilotregionen zum Testen der zu entwickelnden Methoden ist – als Grundlage für den extrem spannenden Schritt, aus den 90 Teilgebieten mit 54 % der Bundesfläche in mehreren Jahren die Standortregionen abzuleiten.

Herr Kanitz ergänzt, dass man sich zeitlich noch nicht festlegen kann. Es ist von mehreren Jahren auszugehen. Die Arbeitshypothese der BGE geht von 10 bis 20 Standortregionen aus. Man muss eine Arbeitshypothese haben, kann aber in einem wissenschaftsbasierten Verfahren dies nicht klar vorgeben. Der Eingrenzungsschritt ist recht groß. Deswegen ist der Beteiligungsschritt zwischen Fachpublikum und breiter Öffentlichkeit so wichtig.

 

Herr Stich bezieht sich auf eine Äußerung im Vortrag von Herrn Kanitz, dass sich eine Region bevorzugt oder benachteiligt fühlen könnte bei der Standortauswahl. Er hinterfragt, ob sich wirklich irgendeine Region bevorzugt fühlt, wenn sie das Endlager bekommt. Desweiteren möchte er wissen, ob der Zuschlag des Nationalparks ein k.o.-Kriterium für das Endlager ist.

Herr Kanitz führt aus, dass der Status Nationalpark nicht vor der Suche nach einem Endlager schützt. Diese berechtigte Diskussion hat man in verschiedenen Teilen der Bundesrepublik. Es wird zuerst in der Tiefe gesucht und danach kommen die planungswissenschaftlichen Kriterien zur Anwendung. Das heißt, in der Abwägung zwischen zwei geologisch gleich guten Gebieten kann das durchaus relevant sein, aber nur, wenn geologisch exakt zwei gleich gute Bedingungen vorherrschen. Bezüglich der ersten Frage betont Herr Kanitz, dass nicht der größte Verlierer der Nation gesucht wird. Mit dieser Einstellung wird man niemanden finden, der sich bereit erklärt, das zu machen. Die Schweden haben ein Bewerbungsverfahren durchgeführt und die Kommunen nach ihrem Interesse befragt. Daraufhin sind so viele Bewerbungen eingegangen, dass sie unter den Bewerbern die geologisch gut geeigneten herausgesucht haben. Dieses Verfahren wird in Deutschland nicht funktionieren mit der Perspektive des BGE und des Bundes einerseits, dass man den bestmöglichen Standort sucht, und der Perspektive der Betroffenen andererseits, möglichst den Standort nicht in der Nähe zu haben. Der Wunsch von Herrn Kanitz ist die Annahme der Gegebenheiten: man hat diese Aufgabe in Deutschland und diese ist zu tragen. Die Frage des Exports stellt sich nicht. Die Frage, es auf nachfolgende Generationen zu verlagern, stellt sich auch nicht. Insofern ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die man sich bestmöglich kümmern muss.

Herr Scherf ergänzt bezüglich der Frage Nationalpark/Biosphärenreservat, dass es oberirdische Kriterien sind. Erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens, in der Phase 2 bei der übertägigen Erkundung, werden diese Kriterien abgearbeitet.

 

Herr Bohnhoff erkundigt sich nach den Teilgebieten des Landkreises Miltenberg, die bereits aus der Betrachtung herausgefallen sind. Diese sind als weiße Flecken in der Übersichtskarte zu den Teilgebieten 009 und 010 gekennzeichnet. Er fragt, ob es eine detaillierte Karte existiert, der die Bürger*innen des Landkreises Miltenberg entnehmen können, ob sie in solch einer Zone leben.

Herr Kanitz bestätigt, dass die weißen Markierungen Flächen kennzeichnen, die nicht weiter untersucht werden. Dies können Flächen sein, in denen es Störungszonen gibt, die als aktiv von der BGE klassifiziert werden. Dies bedeutet das Vorliegen von einem untertägigen Versatz, wo tendenziell Scherkräfte oder Bewegungen im Untergrund auftreten können, die geologische Barrieren zerstören können. Solche Regionen werden daher nicht näher untersucht. Her Kanitz verweist auf die Homepage der BGE für detailliertere Kartendarstellungen. Falls noch detailreichere Informationen gewünscht sind, sind diese über das Büro Landrat zu kommunizieren.

 

Herr Scherf fragt nach den Regionen, für die bisher eine sehr geringe geologische Datendichte vorliegt. Anhand der Daten sollen die Standortregionen definiert werden. Er vermutet für Spessart und Odenwald eine eher geringe geologische Datendichte. Er fragt, wie mit diesen Regionen langfristig umgegangen wird.

Herr Kanitz bestätigt, dass diese Frage die BGE sehr intensiv beschäftigt. Das Gesetz sagt sehr klar, dass Gleichberechtigung und Gleichbehandlungsgrundsatz gelten und daher keine Region ausgeschlossen werden darf, nur, weil man wenig über sie weiß. Diesen Grundsatz nimmt die BGE sehr ernst. Man muss, sofern es Regionen gibt, über die zu wenige Informationen vorliegen, mit dem Standortregionenbericht einen Vorschlag unterbreiten, wie man damit umgeht. Daher kann es sein, dass berichtet wird, dass man eine Anzahl an Standortregionen hat, über die man ziemlich viel weiß, zuzüglich einer Anzahl von x Gebieten, über die man gar nichts oder aber hinreichend viel weiß, um zu empfehlen, dort näher übertägig zu erkunden. Oder man sagt, es gibt sichere Standortregionen und es gibt Regionen, bei denen keine zahlreichen Informationen vorliegen. Diese sind aber übertragbar auf Regionen, die ähnlich geologisch aufgebaut sind und über die man viel mehr Daten hat. So kann man ebenfalls zu einer guten geologischen Gesamtformation kommen und eine Erkundung empfehlen. Diesen Auftrag hat die BGE. Man darf Regionen nicht vernachlässigen, über die man wenig weiß und diese als Standortregion oder bei einer näheren Erkundung in Phase 2 ausschließen.

 

Herr Scherf fasst die Ausführungen als Motivation zur Beteiligung auf und ruft dazu auf, sich über die kommenden Monate intensiv zu beteiligen. Es wird spannend werden, nach welcher Methode und Kriterien ausgewählt wird.

 

Herr Weidlich ergänzt, dass die weißen Flecken auf der Karte nicht nur Störungszonen aufzeigen, die zu einem Ausschluss führten, sondern auch viele Gebiete sind, in denen bereits ein Rohstoffabbau stattfindet. Diese Gebiete hat man ebenfalls ausgeschlossen, da die Oberfläche, die einen Schutz darstellen soll, gestört ist. Dies sind relativ viele Gebiete, in denen zum Beispiel Bundsandstein oder Muschelkalk abgebaut wird.

 

Herr Weber verweist auf den Oberrheingraben, der bekanntlich in Bewegung ist. Die Erdbeben, die es gibt, erlebt man auch hier in der Region. Bei Betrachtung der Geologie merkt man, dass die ganzen Schichten im Landkreis Miltenberg zum Oberrheingraben abgekippt sind, so dass dort eine Bewegung besteht. Er fragt, in wieweit so etwas berücksichtigt wird.

Herr Kanitz bestätigt, dass der Oberrheingraben als aktive Region Deutschlands sehr genau angeschaut wird, auch in Forschungsvorhaben. Bei starken Bewegungen und klarer Seismosität in Form von Erdbebenzonen größer der Klasse 1 konnte die BGE unmittelbar einen Ausschluss vornehmen. Klar ist, dass am Rand dieser Region weitere Bewegungen zu befürchten sind. Die Forschungsvorhaben werden nicht unter Verschluss gehalten, sondern im Ergebnis veröffentlicht. Die Frage des Ausschlusses um Ausschlussgebiete ist notwendig, um einen richtigen und sicheren Standort zu finden. Das gilt für das Ausschlusskriterium der Seismosität genauso wie für das Ausschlusskriterium des Vulkanismus. Eine ruhige Region wird bevorzugt, daher muss man sich solche Risikofaktoren sehr genau anschauen. Dies alles spielt eine Rolle, aber noch nicht als hartes Ausschlusskriterium zu diesem Zeitpunkt, sondern erst im Wege der Abwägungskriterien im gesamten Verfahren.

 

Herr Fahn fragt, ob es Bereiche im Landkreis Miltenberg gibt, die für ein Endlager ungeeignet sind. Er hat im MainEcho am 2.10.2020 gelesen, dass Bereiche entlang des Mains, zum Bespiel Elsenfeld, Laudenbach und Großheubach, als ungeeignet angesehen werden. Er fragt, ob man schon solche ortsbezogenen Aussagen treffen kann.

Herr Kanitz hat die Ortschaften nicht genau vor Augen, aber es ist möglich, da nicht der gesamte Landkreis als Teilgebiet identifiziert wurde, sondern nur Teile davon. Auf der Karte geht klar hervor, welche Teile des Landkreises Miltenberg weiterhin am Verfahren beteiligt werden und welche nicht mehr. Sollte dies nicht ausreichend der Karte zu entnehmen sein, bietet Herr Kanitz an, die Karte auch anders zusammenzustellen, um klarer ersichtlich zu machen, welche Ortschaften auf gar keinen Fall mehr in Frage kommen und welche noch näher angeschaut werden.

 

Herr Ullmer fragt, ob das Endlager – unabhängig von der Region – grundsätzlich irgendeine Auswirkung an der Oberfläche hat und eine Beeinträchtigung mit sich bringt. Als Land- und Forstwirt wünscht er eine Definierung dieser Befürchtungen.

Herr Kanitz führt aus, dass radiologisch nichts messbar sein darf. Dies ist eine Voraussetzung für die Genehmigung des Endlagers. Es muss sichergestellt werden, dass in den großen Tiefen die Radionuklide dauerhaft und sicher eingeschlossen sind. An der Oberfläche wird man übertägig Anlagen für den Zeitraum haben, in dem das Endlager betrieben wird. Dies sind etwa 40 Jahre. Es handelt sich dabei um eine größere kerntechnische Anlage in Form eines Zwischenlagers, in Form einer ggf. Konditionierungseinrichtung, in Form eines Schachtes, der dann abgeteuft wird nach unter Tage. Für diesen Zeitraum wird man es natürlich mit einem industriellen Komplex zu tun haben, wo die radioaktiven Abfälle angelagert oder zugeführt werden, umverpackt werden in die Endlagergebinde und dann nach unter Tage gebracht werden. Während des Betriebes darf es keinerlei geologische Belastung geben für die Bevölkerung. Das ist einer der Nachweisgründe, die geführt werden müssen. Und beim Rückbau zur grünen Wiese sowieso. Somit darf und wird es radiologisch keinerlei Befürchtungen geben. Selbstverständlich gibt es trotzdem einen Eingriff in die Natur, so ehrlich muss man sein, im Form einer industriellen Anlage, die gebaut wird, um dieses Endlager für den Zeitraum des Betriebes zu realisieren.

 

Herr Paulus hat an einigen Vernetzungstreffen teilgenommen. Er meint, dass sich in Deutschland oft größere Vorhaben hinauszögern und Klagerecht gegeben ist. Daher möchte er gerne wissen, ob bereits erste Klagen gegen dieses Verfahren vorliegen und wie eine Rechtssicherheit über dieses lange Verfahren entsteht. 

Herr Kanitz will dies vermeiden, indem man Rechtsschutz in das Standortauswahlgesetz eingebaut hat, und zwar zu zwei Zeitpunkten insbesondere. Nach Ende der Phase 2 und Ende der Phase 3 gibt es jeweils einen sogenannten Zwischenbescheid, der erlassen wird durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Dieser Zwischenbescheid kann dann erst- und eininstanzlich beklagt werden vor dem Bundesverwaltungsgericht. Somit gibt es aktuell noch keinen Klagegegenstand und auch noch keine Klagen. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, Rechtsschutz einzuräumen und diesen Weg zu gehen und juristisch überprüfen zu lassen. Auf dem Weg dahin gibt es immer wieder den Überprüfungsmechanismus – erst prüft das BASE und sagt, ob das Vorgehen der BGE rechtskonform ist im Sinne des Standortauswahlgesetzes. Dann gibt es die Öffentlichkeitsbeteiligung, die dies auch wiederum noch einmal überprüfen kann. Dann gibt es zweimal im Verfahren den sogenannten Zwischenbescheid, der dann auch formell klarmacht, dass das Verfahren bis zu dem Punkt ordnungsgemäß und rechtssicher gelaufen ist. Diese Aussage kann zweimal im Verfahren überprüft werden, um sicherzustellen, dass es nicht erst am Ende passiert.

 

Herr G. Rüth verweist darauf, dass der mögliche Standort Gorleben nicht mehr Bestandteil der weiteren Untersuchungen ist. Er bittet um Erläuterung, was den Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Gorleben interessant macht und worin der qualitative Unterschied besteht. Des Weiteren möchte er wissen, ob ab irgendeinem Verfahrensstadium ein Beschluss unter Beteiligung der kommunalen Gremien erforderlich ist und was passiert, wenn das Gremium ablehnend entscheidet, ob dieser Beschluss beachtet oder per Gesetzgebung hoheitlich überboten wird.

Herr Kanitz führt aus, dass man es in Gorleben mit einer kerntechnischen Anlage zu tun hat und einem Versuchsbergwerk. Die kerntechnische Einrichtung ist das übertägige Zwischenlager Gorleben. Dieses gibt es nach wie vor mit einer großen Halle, in der hochradioaktive Stoffe in Castor-Behältern im Moment lagern. Und es gibt daneben im Salzstock Gorleben das Bergwerk, das in den letzten Jahrzehnten erkundet wurde mit der Frage, ob man dort Kernbrennstoffe dauerhaft und sicher lagern kann. Dieser Salzstock Gorleben war Bestandteil des Auswahlverfahrens von Beginn an. Dafür hat sich Herr Kanitz auch immer eingesetzt. In seinen Augen darf es nicht sein, dass eine Region allein aufgrund seiner schwierigen Geschichte ausscheidet, sondern es muss hierfür auch wissenschaftliche Kriterien geben. Gorleben ist nicht schlechter geeignet als Miltenberg. Aber Gorleben ist schlechter geeignet als andere Salzstöcke, die man hat. Ob dieser Salzstandort Gorleben besser geeignet ist als Miltenberg oder eine andere kristalline Form, hat man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet. Es wurden 60 Salzstöcke intensiv angeschaut und dabei festgestellt, dass man intaktere, bessere Salzstöcke als Gorleben hat, die tiefer liegen und nicht so nah an die Oberfläche kommen. Somit haben diese weniger Gefährdungspotenzial gegenüber Erosionsformationen oder Erosionsentwicklung. Deswegen ist der Salzstock Gorleben zu einem sehr frühen Zeitpunkt aus dem Verfahren ausgeschieden. Er ist also schlechter geeignet als andere Salzstandorte. Aber deswegen ist er nicht schlechter geeignet als andere kristalline- oder Tonformationen. Die BGE vergleicht zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt die Formationen innerhalb der Wirtsgesteine, um im weiteren Verfahrensablauf auch über die Wirtsgesteine hinweg einen Vergleich vornehmen zu können. Die Frage der kommunalen Beteiligung beantwortet Herr Kanitz wie folgt: Die kommunalen Gremien werden ab Ende der Phase 1 beteiligt, wenn es darum geht, in Form von Regionalkonferenzen eigene Stellungnahmen abzugeben zum Bericht über die Standortregionen. Dort wird man beteiligt und auch formell gebeten, eigene Mitglieder in diese Gremien zu entsenden. Diese haben ein Nachfragerecht, bekommen eine eigene Geschäftsstelle und ein Budget für Wissenschaftler*innen, um sich kritisch mit dem Bericht der BGE auseinanderzusetzen. Sie haben die Möglichkeit, ein Stoppschild zu heben und zu sagen, dass eine Frage noch nicht ausreichend beantwortet ist und dieser nochmal nachgegangen werden muss, bevor der Bundesgesetzgeber ein Bundesgesetz machen kann. Insofern sind die Mitwirkungsrechte der kommunalen Gremien sehr groß. Die BGE schätzt dies. Gleichzeitig ist es für den Gesetzgeber aber auch schwierig zu beantworten, in wie fern ein kommunales Votum gegen einen Endlagerstandort berücksichtigt wird. Das Verfahren ist so nicht angelegt. Es ist so angelegt, dass man zu einem sehr frühen Zeitpunkt mitarbeiten oder kritische Fragen einspeisen kann. Herr Kanitz äußert die Hoffnung, dass dies gelingt und man in einen Austausch kommt, da alle das Interesse an einem besten Standort haben, bei dem dauerhaft die beste Sicherheit garantiert werden kann, und nicht an einem Standort mit dem geringsten Protest.

 

Frau Bayreuther benennt das Verfahren als ein solches, dass es bisher noch nie gab. Man setzt daher auch ein Stück weit Maßstäbe, wie man das in Zukunft machen kann. Es ist ein neues Verfahren und Beteiligung lebt natürlich in erster Linie davon, dass sich Menschen beteiligen. Jeder Aufruf einer frühzeitigen Beteiligung hat auch einen fachlichen Hintergrund. Je früher man involviert ist, desto mehr Chancen hat man, später noch zu verstehen, warum welche Gebiete aus welchen Gründen herausgefallen oder noch dabei sind. Es ist ein sehr komplexes Verfahren. Daher empfiehlt sie, sich ein bisschen einzuarbeiten und auch die Beteiligung an sich ist empfehlenswert. Das Verfahren ist neu und auch aus gesellschaftlicher Sicht interessant. Es hat nicht nur eine fachliche, sondern auch eine gesellschaftliche Komponente. Die Beteiligung lohnt sich. Es ist sicher an vielen Stellen nicht ganz einfach, aber am Ende wird man ein Ergebnis vorliegen haben, auf das Alle stolz sein können.

 

Herr Scherf dankt allen Beteiligten für die Befassung im Kreistag. Man stellt die Präsentation zur Verfügung und informiert, wenn die Einladungen, auch zur digitalen Teilnahme, versendet werden - sowohl für den 28.3. und Folgetage als auch für die Infoveranstaltung zur Methodik. Das 1. Forum findet am 20. bis 22. Mai statt.

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