Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Umsetzung zum klimaneutralen Landratsamt

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.02.2022   KA/007/2022 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik, Leitung Unternehmensbereich 5, berichtet zum Thema Umsetzung zum klimaneutralen Landratsamt.

 

Ausgehend von den allgemeinen gesellschaftlichen Anforderungen und aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten wird der weitere Weg der Landkreisverwaltung hin zu einem klimaneutralen Landratsamt aufgezeigt.

Dabei wird zunächst der Auftrag an die Kreisverwaltung aus dem staatlichem Auftrag zur Klimaneutralität näher beschrieben und die Bezüge zu Gesetzen und normativen Vorgaben deutlich:

·            Bayerisches Klimaschutzgesetz

·            Auftrag an die Verwaltung zur Klimaneutralität

·            Beschluss zur Teilnahme am Management-System European Energie Award (eea)

 

Die sich aus diesem System ableitenden Schritte werden dargestellt.

Die Aufgabenstellung:

 

Herr Zöller dankt für die schnelle Vorbereitung. Klimaneutralität ist ein wichtiges Thema, unabhängig von Beschlüssen. Beim Bezirk Unterfranken sitzt in jedem Gremium ein Klimalotse, um auf die Folgen der Beschlüsse fürs Klima aufzupassen. Die zusätzliche Stelle wird nur temporär unterstützt, was später daraus wird, weiß man noch nicht. Die Freie Wähler stimmen dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Schötterl hinterfragt die Angabe von 50 oder 75% und möchte wissen wie diese verifiziert und evaluiert wurden.

Herr Wosnik führt aus, dass die Zertifizierung nach dem EE-Zertifizierungssystem erfolgt. Die Tools werden nach der EEA Beratung durch die Kreisverwaltung bedient. Die Evaluierung erfolgt indirekt, da im zweiten Projektjahr die Analyse im IST-Prozess erfolgt; somit findet die Evaluierung im laufenden Prozess über drei Jahre in Folge statt. Nach seiner Meinung bleibt es jedoch nicht bei diesen drei Jahren. Die Stelle sollte man halten, da man in drei Jahren sicherlich nicht klimaneutral geworden ist. Beim Gebäudemanagement habe man gute Fortschritte erzielt, während bei der Beschaffung das Berücksichtigen entsprechender Kriterien einen erhöhten Aufwand mit sich bringen werde.

Herr Scherf konstatiert, dass kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem besteht.

 

Herr Bohnhoff wünscht sich ebenfalls eine Klimaneutralität. Er fragt, welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind, ob man die Kosten für das Gesamtpaket erahnen kann. Er verweist auf das Bilanzierungsangebot in Höhe von 6.000 € für CO-2; ihn interessiert, wo die CO-2Ausstöße stattfinden, welche Maßnahmen ergriffen werden, die Höhe der Kosten und warum diese Angaben nicht in der Sitzungsvorlage enthalten sind.

Herr Wosnik verweist auf die Energieagentur unter dem Dach der ZENTEC, denn diese verfolgt die CO-2 Bilanzierung, weshalb dieses im Leistungspaket für die EEA Beratung nur optional enthalten ist. Wenn ein Angebot vorliegt, wird entschieden, wer die CO-2-Bilanzierung macht. Die Abschätzung der Kosten ist nur eine Schätzung.

 

Herr Paulus fragt, ob im Förderbetrag von 89.000 € die Stelle noch nicht enthalten ist und erkundigt sich, was zur Klimaneutralität der Verwaltung im bayerischen Leitfaden zählt.

Herr Wosnik erklärt, dass die Stelle nicht inkludiert ist im Förderbetrag. 

Herr Scherf antwortet, dass der Leitfaden durch die Bayerische Staatsregierung seit längerem angekündigt ist.

 

Herr Bohnhoff erklärt, dass früher auf der Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr berichtet wurde, dass bis Anfang 2022 ein Greenhouse-Gas-Protokoll realisiert wird, um die CO-2-Emissionen zu reduzieren.

Herr Scherf erklärt, dass, wie Herr Wosnik erläuterte, die aktuelle Klimabilanz der Region durch die Energieagentur zu aktualisieren sei, sodass das Ergebnis dieser Bilanzierung abgewartet werde, um Doppelarbeit und dann unnötiges Geld zu vermeiden.

Herr Wosnik erinnert an den Beschluss der Ausschusssitzung Energie, Bau und Verkehr vom 15.07.2021; "Vorbehaltlich einer positiven Bescheidung des Förderantrags durch die Regierung von Unterfranken mit dem erwarteten Fördersatz von 90 %, wird das Klimaschutzmanagement mit der Auftragsvergabe für die externe Betreuung nach Ausschreibung, entsprechend dem Leistungskatalog des eea, beauftragt. Die Betreuung wird für drei Jahre (36 Monate), inklusive der Erstellung einer THG/ CO2- Bilanz, ausgeschrieben. "

Herr Scherf fügt hinzu, dass die in den Ausschüssen getroffenen Entscheidungen so umgesetzt werden, wie sie beschlossen wurden.

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