Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anpassung der Entschädigungssatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2021   KT/005/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger.


Herr Scherf weist darauf hin, dass die Tagesordnung aufgrund der pandemischen Lage auf Tagesordnungspunkte mit Beschlussfassung reduziert wurde. Der ursprünglich für heute angesetzte Bericht der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) wird auf die Kreistagssitzung am 7. März 2022 verlegt. Dies betrifft ebenfalls den Vortrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) im Rahmen der bundesweiten Suche nach einem Atommülllager sowie das Gutachten „regionale Mobilität und Siedlung“ des regionalen Planungsverbandes.

 

Herr Feil, Abt. 1, berichtet:

 

Nach Art. 49 Abs. 3 Satz 4 BayJG i.V.m. § 30 Abs. 4 Satz 2 AVBayJG erhalten Jagdberater eine monatliche Aufwandsentschädigung zwischen 50 und 150 Euro. Außerdem haben sie Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach dem Bayer. Reisekostengesetz. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich im Einzelfall nach den für den Aufwand der Jagdberater bestimmten Verhältnisse (insbesondere Umfang der Beratungstätigkeit, Größe des Dienstbereiches, Entfernung des Wohnsitzes vom Dienstsitz der Jagdbehörde).

 

Für die Jagdberater des Landkreises Miltenberg ist die Aufwandsentschädigung geregelt in der "Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger". Nach § 5 Nr. 1 Spiegelstrich 5 der Satzung beträgt diese für die Jagdberater jeweils 66,47 € (zusätzlich die individuell nachgewiesenen erhöhten Reisekosten) monatlich.

 

Die Höhe wurde 2001 von damals 130 Deutsche Mark in Euro umgerechnet und ist seither gleichbleibend. Nach Aktenlage ist sie seit 1984 unverändert. Es sollte hier eine dem zeitgemäßen Aufwand für den Landkreis Miltenberg entsprechende Anpassung erfolgen. Vorgeschlagen werden 110 € / Monat.

 

Zur Änderung der Entschädigungshöhe wird vorgeschlagen, die nachstehende Satzungsänderung zu erlassen:

 

1. Änderung der

Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger

 

 

Gemäß Art. 14a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 17 Satz 1 LkrO wird aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 13.12.2021 die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger in der Fassung vom 11.05.2020 wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 5 Nr. 1 Spiegelstrich 5 der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger erhält folgende Fassung:

 

-        „die Jagdberater jeweils 110,00 € (zusätzlich die individuell nachgewiesenen erhöhten Reisekosten) monatlich,“

 

§ 2

 

Im Übrigen bleibt die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger unverändert.

 

§ 3

 

Die Änderung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

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