Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.10.2021 KT/004/2021 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 51, Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, eine Zweckvereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter abzuschließen. Die beigefügte Zweckvereinbarung dient als Grundlage.
Frau Jankowsky, UB 2, berichtet:
Der Gesetzgeber will vermeiden,
dass
·
gespeicherte
Daten an die Öffentlichkeit gelangen,
·
diese Daten
bösartig oder durch einen Unglücksfall unwiederbringlich vernichtet werden,
·
Rechner mit
Schadsoftware verseucht werden und fremde Systeme angreifen.
Aus diesem
Grund wird ein Informationssicherheitskonzept für alle Behörden durch das
Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches
E-Government-Gesetz – BayEGovG) vorgeschrieben. Die Einführung und der Betrieb
eines Informationssicherheitskonzeptes sind nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs.
1 BayEGovG verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Art. 19 Abs. 2 BayEGovG
regelt, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2020
vorzuliegen hat. Schon seit diesem Zeitpunkt müssten bayerische Kommunen den
Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (=
Informationssicherheitskonzept) zur dauerhaften Sicherstellung der
Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Die Gemeinden
und der Landkreis Miltenberg müssen alle Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben
möglichst wirtschaftlich erbringen zu können. Die
informationssicherheitsrechtlichen Pflichten sollen künftig durch ein
interkommunales Kooperationsprojekt erfüllt werden, dessen Grundlage die
beigefügte Zweckvereinbarung bildet, welche eine effizientere und effektivere
Ausgestaltung der Informationssicherheit durch ein gemeinsames behördliches
Informationssicherheitsteam ermöglicht. Dieses Team setzt sich zusammen aus dem
Informationssicherheitsbeauftragten des Landratsamtes Miltenberg, dem zum
01.01.2021 die entsprechende Stelle zugewiesen wurde sowie einem weiteren
Informationssicherheitsbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden des
Landkreises. Hierfür wurde zwischenzeitlich ein geeigneter Kandidat gefunden,
der bereits über die einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung verfügt. Er
wird die Stelle zum 01.01.2022 antreten und sich bereits am 19.10.2021 im
Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung vorstellen.
Insgesamt haben
21 Kommunen zugestimmt, sich der Zweckvereinbarung über die Bestellung
gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter anzuschließen.
Für das
Kooperationsprojekt wurde dem Landkreis Miltenberg mit Bescheid der Regierung
von Unterfranken vom 21.07.2021 eine Zuwendung in Höhe von 90.000 Euro nach der
Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen
Zusammenarbeit bewilligt.
Die beigefügte
Zweckvereinbarung wurde von der Regierung von Unterfranken geprüft. Mit E-Mail
vom 17.09.2021 wurde mitgeteilt, dass gegen diese in der vorgelegten Form keine
Einwände erhoben werden.
Das
gemeinsame behördliche Informationssicherheitsteam erfüllt folgende Aufgaben:
- Fachliche Betreuung der Kommunen in
Sachen Informationssicherheit.
- Informationssicherheits-Prozess starten
und das Sicherheitskonzept entwickeln/ umsetzen.
- Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
- Erarbeitung und Fortschreibung des Informationssicherheitskonzepts
- Beratung
der Leitungsebene in allen Fragen der Informationssicherheit
- Bericht an die Leitungsebene über den aktuellen Stand der
Informationssicherheit und über relevante Vorkommnisse
- Sicherung des notwendigen Informationsflusses für das
Informationssicherheitsmanagement
- Gewährleistung einer aktuellen, aussagekräftigen,
nachvollziehbaren und nachhaltigen Dokumentation
- Koordination von zielgruppenorientierten
Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
- Einbindung aller Bediensteten in den
Informationssicherheitsprozess und in die Notfallvorsorge
Die
hierfür anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden anteilig vom
Landkreis und den beteiligten Gemeinden wie folgt getragen:
·
Die
Kosten für den ISB Landratsamt trägt der Landkreis.
·
Die
Kosten für den ISB Gemeinden tragen die an der Zweckvereinbarung beteiligten
Gemeinden.
Der
Anteil der beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen
Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.
Der Kreisausschuss
hat in der Sitzung am 04.10.2021 beschlossen, dem Kreistag die Zustimmung zum
Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und den
kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über
die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter zu
empfehlen.