Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.10.2021   KT/004/2021 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, eine Zweckvereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter abzuschließen. Die beigefügte Zweckvereinbarung dient als Grundlage.


Frau Jankowsky, UB 2, berichtet:

 

Der Gesetzgeber will vermeiden, dass

·         gespeicherte Daten an die Öffentlichkeit gelangen,

·         diese Daten bösartig oder durch einen Unglücksfall unwiederbringlich vernichtet werden,

·         Rechner mit Schadsoftware verseucht werden und fremde Systeme angreifen.

 

Aus diesem Grund wird ein Informationssicherheitskonzept für alle Behörden durch das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) vorgeschrieben. Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzeptes sind nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1 BayEGovG verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Art. 19 Abs. 2 BayEGovG regelt, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2020 vorzuliegen hat. Schon seit diesem Zeitpunkt müssten bayerische Kommunen den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Informationssicherheitskonzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.

Die Gemeinden und der Landkreis Miltenberg müssen alle Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben möglichst wirtschaftlich erbringen zu können. Die informationssicherheitsrechtlichen Pflichten sollen künftig durch ein interkommunales Kooperationsprojekt erfüllt werden, dessen Grundlage die beigefügte Zweckvereinbarung bildet, welche eine effizientere und effektivere Ausgestaltung der Informationssicherheit durch ein gemeinsames behördliches Informationssicherheitsteam ermöglicht. Dieses Team setzt sich zusammen aus dem Informationssicherheitsbeauftragten des Landratsamtes Miltenberg, dem zum 01.01.2021 die entsprechende Stelle zugewiesen wurde sowie einem weiteren Informationssicherheitsbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises. Hierfür wurde zwischenzeitlich ein geeigneter Kandidat gefunden, der bereits über die einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung verfügt. Er wird die Stelle zum 01.01.2022 antreten und sich bereits am 19.10.2021 im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung vorstellen.

 

Insgesamt haben 21 Kommunen zugestimmt, sich der Zweckvereinbarung über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter anzuschließen.

 

Für das Kooperationsprojekt wurde dem Landkreis Miltenberg mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 21.07.2021 eine Zuwendung in Höhe von 90.000 Euro nach der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit bewilligt.

 

Die beigefügte Zweckvereinbarung wurde von der Regierung von Unterfranken geprüft. Mit E-Mail vom 17.09.2021 wurde mitgeteilt, dass gegen diese in der vorgelegten Form keine Einwände erhoben werden.

 

Das gemeinsame behördliche Informationssicherheitsteam erfüllt folgende Aufgaben:

 

  • Fachliche Betreuung der Kommunen in Sachen Informationssicherheit.
  • Informationssicherheits-Prozess starten und das Sicherheitskonzept entwickeln/ umsetzen.
    • Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
    • Erarbeitung und Fortschreibung des Informationssicherheitskonzepts
    • Beratung der Leitungsebene in allen Fragen der Informationssicherheit
    • Bericht an die Leitungsebene über den aktuellen Stand der Informationssicherheit und über relevante Vorkommnisse
    • Sicherung des notwendigen Informationsflusses für das Informationssicherheitsmanagement
    • Gewährleistung einer aktuellen, aussagekräftigen, nachvollziehbaren und nachhaltigen Dokumentation
    • Koordination von zielgruppenorientierten Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
    • Einbindung aller Bediensteten in den Informationssicherheitsprozess und in die Notfallvorsorge

 

Die hierfür anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten werden anteilig vom Landkreis und den beteiligten Gemeinden wie folgt getragen:

 

·         Die Kosten für den ISB Landratsamt trägt der Landkreis.

·         Die Kosten für den ISB Gemeinden tragen die an der Zweckvereinbarung beteiligten Gemeinden.

 

Der Anteil der beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 04.10.2021 beschlossen, dem Kreistag die Zustimmung zum Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und den kreisangehörigen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter zu empfehlen.

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