Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bericht und Beschluss Kindertagesbetreuung

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2020   JHA/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und

 

beschließt einstimmig

 

die vorliegenden Handlungsempfehlungen als strategische Ausrichtung der Kindertagesbetreuung im Familien-Landkreis Miltenberg.


Frau Weimer und Frau Kaufmann, SG 22 – Kinder, Jugend und Familie, stellten anhand beiliegender Präsentation den 80-seitigen Bericht zur Kindertagesbetreuung vor.

 

Der Bereich der Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg wurde von der Jugendhilfeplanung zuletzt 1998 untersucht. Der beratende und begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) hat in seiner Klausurtagung im Januar 2019 die Thematik zum Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung für die Jahre 2019 und 2020 festgelegt. Nachdem dem Jugendhilfeausschuss zuletzt am 25.11.2019 hierüber ein Zwischenstand zur Planung gegen wurde, steht jetzt ein Abschlussbericht zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der komplexen Fachmaterie, relevanten Gesetzesänderungen sowie veränderten, gesellschaftlichen Bedingungen und die daraus resultierenden Anforderungen und personellen Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung wurde der Bericht für den Landkreis Miltenberg auch um rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung erweitert und in drei Abschnitte gegliedert:

 

·         Im ersten Teil wird auf allgemeine Begriffsdefinitionen, die zentralen Rechtsgrundlagen, die Förderung der Kindertagesbetreuung sowie auf die Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz eingegangen.

·         Der zweite Teil befasst sich im Wesentlichen mit dem gesetzlichen Auftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung. In diesem Kontext wird neben den gesetzlichen Anforderungen die konzeptionelle Ausrichtung des Fachbereichs Kindertagesbetreuung im Jugendamt sowie die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung erläutert.

·         Im dritten Teil wird die Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg mit Zahlen, Daten und Fakten in den Blick genommen. Dabei werden sowohl die strukturellen Gegebenheiten im Landkreis Miltenberg als auch die IST-Situation und die Herausforderungen der Kindertageseinrichtungen berücksichtigt.

 

In allen drei Teilen ergeben sich aus dem untersuchten Zusammenhängen und Bedarfen resultierende Handlungsempfehlungen, die jeweils im Kontext zugeordnet sind. Sie haben das Ziel, der Betreuungsqualität und Bedarfe aufzugreifen, anzupassen und weiterzuentwickeln, um somit den Standortfaktor Kindertagesbetreuung im Familien-Landkreis zu erhalten und fortzuschreiben.

 

·         In einem vierten Teil werden die insgesamt 14 formulierten Handlungsempfehlungen zusammengefasst sowie nochmals um verschieden Adressaten ergänzt: Freistaat Bayern, Landkreis Miltenberg, Kommunen im Landkreis sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

Diese 14 Handlungsempfehlungen und Ihre Adressatenauflistung wurden im BBA JHA vorgestellt und werden den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses im Vorfeld der Sitzung mit an die Hand gegeben. Auf vier wesentliche Aspekte sei an dieser Stelle hingewiesen:

 

·         Ein zentraler Punkt ist die interne Neustrukturierung des Arbeitsbereiches „Kita“, d.h. Zusammenfassung der Fachdienste „Kindertagespflege“ und „Kitafachaufsicht- und pädagogische Fachberatung“ sowie der Ausbau der pädagogischen Fachberatung für Kindertageseinrichtungen.

 

·         Im Hinblick auf den geplanten „Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Grundschulkind“ wird die Gründung einer Steuerungsgruppe mit den relevanten Akteuren empfohlen.

·         Die Handlungsempfehlungen an die Träger und Kommunen beziehen sich in erster Linie auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und die Vernetzung der Planungsfachkräfte in den Kommunen vor Ort. Es wäre wünschenswert, wenn fachliche Standards im Rahmen der Kindertagesbetreuung gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden, um Kinder in der Kindertagesbetreuung optimal fördern zu können und ein vielfältiges Angebot vorzuhalten.

·         Regelmäßige Fortschreibung und Datenerfassung- im Rahmen des bestehenden Jugendhilfeplanungsaushaltes- ist erforderlich, um eine Situation wie zu Beginn der Aufnahme der aktuellen Planung, künftig zu vermeiden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

·         Keine direkten.

o   Die Berücksichtigung der Empfehlung des bedarfsgerechten Ausbaus der pädagogischen Fachberatung mit 30 Wochenstunden ist Gegenstand des Personalhaushaltes.

o   Der Ausbau der Kindertagespflegeplätze als gesetzlich gleichrangiges Betreuungsmodell für Kinder ist Gegenstand des Jugendhilfehaushaltes.

 

 

Herr Keller, Diakonie Würzburg, nennt diese Empfehlungen eine Meisterleistung auf drei Ebenen: strategisch, handwerklich und inhaltlich.

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