Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)
Weitere Förderung ab 01.01.2021
Eingliederung einer Wohnberatung ab 01.01.2021
Pflegestützpunkt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.10.2020 KT/008/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
Beschluss:
1.
Fortsetzung
der Förderung der BSA ab 01.01.2021:
Der Landkreis Miltenberg gewährt ab
01.01.2021 bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2026, eine Förderung
für die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)“ von
jährlich bis zu 60.000,00 €, soweit
- nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten
durch Dritte und
- nach Abzug eines Eigenanteils der
beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 % der Gesamtkosten
ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser
Höhe verbleibt.
2.
Wohnberatungsstelle:
2.1.
Sobald
der vorläufige Maßnahmebeginn hierfür vom Bayerischen Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales genehmigt ist, soll eine in die BSA
einzugliedernde Wohnberatungsstelle im Jahr 2021 die Beratungsarbeit aufnehmen.
Die angemessenen Personalkosten der dafür eingestellten 0,5 Vollzeitkraft (VZK)
werden bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2026, neben der
Förderung nach vorstehender Ziff. 1 zusätzlich übernommen. Die Finanzierung der
Wohnberatungsstelle wird durch vorstehende Ziff. 1. nicht berührt.
2.2.
Die
Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern nach der Förderrichtlinie
„Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ ist in Anspruch zu nehmen. Die
Finanzierung der Wohnberatungsstelle (Personal- sowie Sach- und Gemeinkosten)
erfolgt in den Jahren 2021 und 2022, soweit möglich, über diese Förderung.
2.3.
Soweit
dies im Jahr 2021 aus Gründen, die nicht von der BSA zu vertreten sind, ganz
oder teilweise nicht möglich ist, trägt der Landkreis Miltenberg die nicht
durch staatliche Förderung abgedeckten reinen angemessenen Personalkosten der
Wohnberatungsstelle (Arbeitgeberbrutto). Ggf. ungedeckte Sach- und Gemeinkosten
finanziert die BSA als Eigenanteil.
2.4.
Ungeachtet
der Grundsatzregelung in Ziff. 2.1 wird über die Details der Förderung ab
01.01.2022 erneut beschlossen.
3.
Die
Finanzierung nach vorstehenden Ziff. 1. und 2. erfolgt unter der Voraussetzung,
dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und
entscheidenden Gremien beteiligt wird.
4.
Pflegestützpunkt:
4.1.
Zusätzlich
zum bereits vorhandenen Beratungspersonal soll in die BSA ein Pflegestützpunkt
(PSP) nach § 7 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit 2,0 VZK Beratungskräften
eingegliedert werden.
Ziel ist ein PSP im Rahmen des
Angestelltenmodells mit finanzieller Beteiligung des Bezirks Unterfranken mit
der BSA als beauftragter Stelle.
Landkreispersonal soll nicht im
Pflegestützpunkt beschäftigt werden.
4.2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezügliche Verhandlungen auf der Grundlage der vorgetragenen Überlegungen mit den zu beteiligenden Stellen aufzunehmen.
Landrat Scherf führt aus:
„Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
zwei Stunden und drei Tagesordnungspunkte waren in der Sitzung des
Ausschusses für BKS am 6.10.2020 notwendig für einen zukunftsweisenden Empfehlungsbeschluss
an Sie, werte Mitglieder des Kreistags.
Drei wertvolle und wichtige Projekte gilt es zusammenzuführen, und zwar
unter ein Dach, so dass die Menschen im Landkreis Miltenberg aus einer Hand
beraten werden:
-
Beratungsstelle für Senior*innen und
pflegende Angehörige
(BSA), welche seit 2008 besteht und aktuell mit 70T€ gefördert wird, getragen
von der Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis
Miltenberg und zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen, die
das Kuratorium der BSA bilden
Hauptstelle
Miltenberg, Außenstellen in Erlenbach und Stadtprozelten: 2,0 Beratung: 1,5
Fachstelle für pflegende Angehörige und 0,5 Beratungsstelle Demenz
-
Kostenfreie, neutrale und unabhängige
Bau- und Wohnberatung
hinsichtlich der Barrierefreiheit für alle Bürger*innen des Landkreises
Miltenberg à
Bedarf dokumentiert sich in der Priorisierung der im Jahr 2019 aktualisierten
seniorenpolit. Gesamtkonzept des Landkreises Miltenberg; 0,5 Stelle
-
Nutzung der Möglichkeiten eines
Pflegestützpunktes
aus umfassende sowie unabhängige Pflegeberatung nach dem SGB XI à Bedarf dokumentiert sich anhand der
Steigerung der Beratungszahlen der BSA von ca. 200 in 2014 bis knapp 800 im
Jahr 2019, ebenso in mehreren Handlungsempfehlungen des SPGK 2019: 2,0 Stellen
Ich verweise in diesem Zusammenhang an die umfangreichen
Sitzungsunterlagen, die Ihnen im KIS zur Verfügung stehen.
Das, was Ihnen der Fachausschuss zum Beschluss empfiehlt, bedeutet:
-
Ein
umfassendes Beratungsangebot für die Menschen im Landkreis Miltenberg aus einer
Hand, dezentral, alle Aspekte der Pflege abdeckend, mit dann 4,5
Beratungskräften.
-
Integration
der Wohnberatung in die Pflegeberatung an der BSA anstelle eines Modells im
Landratsamt
-
Eine
Stärkung der engen und guten Zusammenarbeit von
o
Landkreis
MIL (Zuschuss zur BSA und Trägerschaft des PSP
o
Bezirk
Ufr: Hauptfinanzier der BDU und Trägerschaft des PSP sowie dessen
Mitfinanzierung
o
Freistaat
Bayern (Mitfinanzierung der Fachstelle für pflegende Angehörige)
o
Kranken-
und Pflegekassen: Trägerschaft PSP und Mitfinanzierung
o
Wohlfahrtsverbände
im Landkreis Miltenberg durch Trägerschaft und Mitfinanzierung von BSA und BDU
sowie Anstellungsträgerschaft für das PSP-Personal als „beauftragte Stelle
Finanzielle Auswirkungen:
-
Förderung
der BSA ab 1.1.2021 von jährlich bis zu 60 T€ (statt vorher 70 T)
abzüglich evtl. Fördermöglichkeiten und Eigenanteil der beteiligten Verbände
-
Wohnungsberatungsstelle
ca. 31.000 € abzüglich SELA-Förderung in den ersten beiden Jahren)
-
Eingliederung
des PSP mit einem Landkreiskostenanteil von 1/6, ca. 34.000 €, abzüglich
Förderung in den ersten beiden Jahren
Gesamtkosten
betragen für das Jahr 2022 ca. 125.000€.
Dies wäre mit dem vierteiligen Beschlussvorschlag durch den Kreistag zu
beschließen, wobei durch 4. die Verwaltung zu diesbezüglichen Verhandlungen
beauftragt wird.
Herrn Vill gilt unser Dank, dass er die Aufgabe, PSP und Wohnberatung in
die BSA zu integrieren, so gut konzipiert hat.“