Tagesordnungspunkt
TOP Ö 15: Bedarfsanerkennung JaS Grundschule Mömlingen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2020 JHA/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden an der Grundschule Mömlingen an.
Herr Adams informiert, dass die
Gemeinde Mömlingen in ihrem Antrag vom 26.07.2019 die Einrichtung einer Stelle
„Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Mömlingen mit einem
Wochenstundenumfang von 19,5 Stunden beantragt hat.
Im aktuellen Schuljahr
besuchen 163 Schülerinnen und Schüler die Hans-Memling-Grundschule Mömlingen.
Die Gemeinde begründet den
Bedarf mit Fällen von Schulabsentismus, erheblichen Unterrichtsstörungen,
Lernverweigerung und emotionalen Krisen von Kindern. Es seien Fälle von
körperlicher Gewalt gegen Mitschüler und Lehrkräfte vorgekommen.
Von der Grundschule Mömlingen
wurden Bedarfe im Bereich Regeln einhalten, Stärkung sozialer Verhaltensweisen,
Bearbeitung von massiven Konflikten, Bedarf an Unterstützung des
Erziehungsverhaltens von Eltern und in der Bearbeitung familiärer Probleme, die
sich auf das Verhalten der Kinder auswirken, gesehen.
Der Fachbeirat zur
Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg hat in seiner Sitzung vom
14.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen im
Landkreis Miltenberg empfiehlt dem
Jugendhilfeausschuss, den Bedarf an Jugendsozialarbeit
an der Grundschule Mömlingen im
Umfang von einer 50%- Stelle anzuerkennen und (sollten
die Fördervoraussetzungen erfüllt
sein und der Kreistag einem weiteren Ausbau der JaS
zustimmen) den Förderantrag für die
Stelle zum nächstmöglichen
Zeitpunkt bei der Verwaltung in Auftrag zu geben.“
Nach den aktuell gültigen
Förderrichtlinien ist eine JaS- Stelle an der Grundschule Mömlingen nicht
förderfähig. Allerdings sind neue Förderrichtlinien angekündigt, die zu einer
Förderfähigkeit führen könnten. Aktuell ist eine Aufnahme in das staatliche
Förderprogramm nicht möglich.
Nach dem JHA- Beschluss vom 02.05.2013 zur Jugendsozialarbeit an Grundschulen, besteht die Möglichkeit, eine JaS-Stelle auch ungefördert in Trägerschaft des LRA zu starten, wenn die antragstellende Gemeinde sich bereit erklärt, alle Personal- und Personalsachkosten zu tragen.