Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Erhöhung der Sätze zur Vollzeitpflege zum 1.7.2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2020   JHA/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.07.2020 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.


Herr Leiblein, SG 221 – Geldleistungen und Verwaltung, trägt vor, dass die Berechnung der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt wurde.

 

Die o. g. Empfehlungen gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33

SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in

- Vollzeitpflege,

- Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege,

- Sonderpflege.

Auch bei seelischer Behinderung und in der Volljährigenhilfe sowie in der Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.

 

Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der Erziehung.

 

Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.

 

Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.

 

Die laufenden Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

 

Die monatliche Pflegepauschale ist nach Altersstufen unterteilt und beträgt (in Klammern bisher):

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungs-

beitrag

Pflegepau

schale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

267 € x 2 = 534 € (504 €)

350 € (350 €)

.884 € (854 €)

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

322 € x 2 = 644 € (594 €)

350 € (350 €)

.994 € (958 €)

Ab 13. Lebensjahr

395 € x 2 = 790 € (728 €)

350 € (350 €)

1140 € (1098 €)

 

Die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei

- Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v.H. und

- Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten

- bei bis zu 10 Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 93,00 € unverändert),

- bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 61,00 € unverändert).

 

 

Herr Keller merkt an, dass er im letzten Jahr zweimal auf Tagungen und Veranstaltungen der Internationalen Gesellschaft für Erziehung gewesen sei. Von daher bittet er, die Pflegefamilien zu pflegen, denn ein Kind, das nicht in seiner Familie aufwachse, sei gut aufgehoben, wenn sich Pflegeeltern um ein Kind kümmern würden. Die ersten Tendenzen in anderen Regionen Deutschlands zeigen, dass es keine Familien mehr gebe, die diese Aufgaben übernehme. Es gebe im städtisch Geprägten die ersten Kleinkindergruppen, in denen acht oder neun Kleinstkinder im Schichtbetrieb in der Erziehung legen. Als Träger der Jugendhilfe wolle man so etwas nie, weil es gegen jegliche Entwicklung stehe. Ein Kind benötige eine Bindung. Da es keine Familien mehr gebe, müsste solche Modelle geschaffen werden. Bei diesem Modell spreche ma nicht von 800 oder 1000 Euro im Monat, sondern von 200-300 Euro am Tag, weil sich quasi 12 Fachkräfte im Rund-um-Betrieb um diese Kleinstkinder kümmern müssten. Deshalb sein flammender Appell, Pflegefamilien zu suchen und zu halten und wahrzunehmen, wie wertvoll diese Arbeit für die Kinder und die Jugendhilfe sei.

 

Landrat Scherf stimmt der Aussage von Herrn Keller voll zu.

 

Herr Leiblein ergänzt, dass es dem Jugendamt sehr bewusst sei, dass man die Pflegefamilien pflegen und das Verhältnis aufrechterhalten müsse. Man versuche durch z.B. Flyer, mehr Pflegeeltern zu rekrutieren, was allerdings äußerst schwierig sei.

 

Kreisrat Schwing möchte wissen, wie viele Kinder derzeit in Pflegefamilien untergebracht seien.

 

Herr Leiblein sagt, dass im Landkreis Miltenberg aktuell 55 Kinder bei 48 Pflegefamilien untergebracht seien.

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