Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Beratung und Empfehlungsbeschluss über den Haushaltsplan 2019 des Landkreises Miltenberg sowie Behandlung der Anträge zum Haushaltsplan 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.02.2019   KA/001/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

den Haushalt 2019 unter Zugrundelegung eines Kreisumlagehebesatzes von 38 % zu verabschieden.

 

 

Weiterhin empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig,

 

folgenden Beschluss:

 

a)    Die Verwaltung wird mit der Konzipierung einer Förderrichtlinie zur Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes sowie für die dafür notwendigen personellen Ressourcen beauftragt.

 

b)    Auf dieser Grundlage sollen für den Haushaltsplan 2019 wie vorgesehen 50.000€ eingestellt sowie für den Haushaltsplan 2020 150.000€ für die Förderung des Radverkehrs eingeplant werden.


Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, stellt den Entwurf des Haushaltsplans 2019 anhand der Eckdaten sowie des Vorberichts vor.

 

Herr Rüth, Leiter UB 2 – Organisation und Personal, erläutert die Entwicklung der Personalkosten und den Stellenplan.

 

 

Landrat Scherf spricht Herrn Krämer seinen Dank aus, nicht nur für die Darstellung des Haushaltsplanes, sondern auch für die immense Arbeit, die für das gesamte Team dahinterstecke.

 

 

Kreisrat Dr. Kaiser dankt Herrn Krämer für die hervorragende Arbeit, die er investiert habe und auch für die ausführlichen Erläuterungen. Die SPD-Fraktion empfehle Zustimmung zum Haushalt. Einwendungen zum Haushalt habe die SPD keine.

Er merkt an, dass wenn man den Aussagen der Fachleute Glauben schenken dürfe, dass vielleicht die ganz guten Jahre vorbei seien. Heute habe der Bundesfinanzminister erläutert, dass er befürchte, dass die Steuereinnahmen zurückgehen würden. Das werde sich sicherlich auch im Landkreis Miltenberg niederschlagen. Man müsse berücksichtigen, dass sich die Wachstumsaussichten aufgrund der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen etwas verschlechtert hätten.

Es gebe einige Risiken im Haushalt. Es sei mit einer Besoldungserhöhung von 3% geplant worden. Die Gewerkschaft hätte aber bereits 6% Erhöhung verlangt. Daher glaube er, dass man mit der Planung nicht hinkomme.

Beim öffentlichen Personennahverkehr habe man bereits eine sehr große Steigerung von 2018 auf 2019. Wenn sich die Erlösaufteilung innerhalb der VAGs verändern werde und der Landkreis Miltenberg sein ÖPNV-Netz erhalten wolle, würden mehr Mittel seitens des Landkreises eingeplant werden müssen. Durch die Notvergaben habe man bereits einen Vorgeschmack erhalten, was auf den Landkreis zukommen werde.

Der einheitliche Wille des Kreistages sei, das Schulbauprogramm fortzuführen, insbesondere an den Berufsschulen und den Sporthallen. Ob da ohne Änderung der Kreisumlage Spielraum bestehe für ausgabenwirksame Anträge, beispielsweise was den wünschenswerten Antrag der CSU zum Radverkehrskonzept angehe, müsse man abwarten.

Insgesamt könne man mit der Darstellung des Haushalts zufrieden sein, auch mit der Personalkostenentwicklung. Er hoffe, dass es so weitergehe, aber die Fragezeichen seien gegeben.

 

Landrat Scherf rechne seit zwei-drei Jahren damit, dass die Trendwende komme, denn die Einnahmen könnten nicht von Jahr zu Jahr weiter steigen. Er denke aber, deshalb sei es auch so wichtig, dass der Schwerpunkt im Kreishaushalt des Landkreises Miltenberg in den vergangenen Jahren auf den Investitionen gelegen habe, nicht auf Schaffung von Konsum. Es sei daher auch besser zu verkraften, wenn sich die Einnahmensituation reduziere. Den Konsum könne man nicht mehr zurückdrehen, weil es dauerhafte feste Ausgaben seien.

Man werde sich im Laufe des Jahres damit auseinandersetzen müssen, was insgesamt im Rahmen eines Schulbauprogramms III im kommenden Jahrzehnt auf den Landkreis zukommen werde. Das Drei-Säulen-Finanzierungsmodell für den Landkreis Miltenberg existiere so nicht mehr, da die Säule „Rücklageentnahme“ nicht mehr möglich sei. Das heißt, dass künftig die Finanzierung nur noch über die beiden Säulen „Kreisumlage“ und „Verschuldung“ erfolgen könne. Hier sei die gestalterische Kraft des Kreistages gefragt. Ganz wichtig sei aber auch zu verdeutlichen, dass das, was im Schulbauprogramm II geschaffen worden sei, sowohl vom Umfang als auch von der Geschwindigkeit der Umsetzung her, außerordentlich gewesen sei.

Dass der ÖPNV ein Risiko sei, stimmt Landrat Scherf zu. Deswegen gebe es bereits in diesem Jahr den deutlichen Sprung bei den Ausgaben, vor allem durch die erfolgte Notvergabe des Linienbündels „Regiobus Miltenberg“. Es werde hierzu sowie zu einem weiteren Linienbündel die reguläre Ausschreibung vorbereitet. Dies werde den Landkreis im Haushaltsjahr 2021 belasten. Grundsätzlich müsse man davon ausgehen, dass man die Kehrwende weg von der Eigenwirtschaftlichkeit zur Gemeinwirtschaftlichkeit erlebe. In der Vergangenheit hätte man in der VAB eine sehr kommode Position gehabt, die andere Landkreise so nicht gehabt hätten. Der Freistaat Bayern sei in der Finanzierung bei den ÖPNV-Kosten im Umfang von ca. 60% mit im Boot. Wenn man das jetzige Niveau halten oder ausbauen wolle, werde man den Beitrag dazu leisten müssen.

 

Kreisrat Reinhard dankt Herrn Krämer für seinen Vortrag. Es gebe hohe Einnahmen und wenig Streitthemen, so wie in der heutigen Ausgabe des Main-Echos geschrieben. Dies liege an der Rekord-Einnahmenhöhe, die der Landkreis in diesem Jahr habe. Der Investitionsschwerpunkt auf Schulen sei der richtige. Man habe die Rücklagen mittlerweile abgeschmolzen, den Gemeinden gehe es aktuell genauso.

Wichtig zu erwähnen sei ihm, dass zum ersten Mal der Haushalt ohne überproportionale Personalkostensteigerung dargestellt werde. Hier sei es wichtig, dass das Organisationsgutachten umgesetzt werde.

Bundesfinanzminister Scholz habe das Milliardenloch im Bundeshaushalt prophezeit. Das werde sich auf die kommunale Ebene ausdehnen. Die Einnahmen werden wegbrechen. Es bleibe die Herausforderung, dass die Ausgaben nicht so hoch bleiben, denn sonst habe man ein dauerhaftes Problem. Darauf müsse man zukünftig stärker achten.

 

 

Zu dem Beschlussvorschlag zum Antrag der CSU-Fraktion erklärt Kreisrat Reinhard Zustimmung für die CSU-Fraktion.

 

Der folgende Sachverhalt wird in der Sitzung nur in Teilen vorgetragen, da er dem Gremium bereits bekannt ist.

 

„Sachverhalt:

Der vorliegende Antrag der CSU-Kreistagsfraktion unterstützt das bisherige Verwaltungshandeln zur Aufstellung eines landkreisweiten Radwegekonzeptes (RVK). Das für den Landkreis durch das Büro VIA aus Köln unter breiter Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden und Gemeinden erstellte RVK liegt der Verwaltung seit dem 7.1.2019 als Entwurf vor und wird noch abschließend geprüft.

Ein letzter Arbeitsschritt steht noch aus. In einem Workshop soll das Thema Pedelec, ruhender Verkehr und Intermodalität bearbeitet werden. Dieser Workshop ist für den 27.2.2019 terminiert.

 

Im Mai 2019 ist ein Beschluss des Kreistags auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und der in dem Konzept enthaltenen Vorschläge vorgesehen. Neben umfangreichen Maßnahmen bei den einzelnen Baulastträgern hinsichtlich von Radwegeverbindungen überörtlicher Bedeutung und Netzwerkfunktion sowie damit verbundener Lückenschlüsse im Radwegenetz sieht das Konzept auch landkreisweite Leit-Projekte vor.

 

Für die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes ist es unabdingbar, dass im Landkreis für die im Antrag der CSU-Kreistagsfraktion geforderte übergreifende Koordination die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen werden. Deshalb wird  im Radverkehrskonzept empfohlen, die Stelle eines Fahrradbeauftragten zu schaffen, der die Umsetzung der Projekte koordiniert, die Akteure im Landkreis moderiert und auch die Bearbeitung eingehender Förderanträge übernehmen kann.

 

Zur Förderung der Maßnahmen muss der Landkreis neben der Bereitstellung entsprechend notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen „Richtlinien zur Förderung des Baus von Radwegen“ verabschieden. Diese sind zunächst noch zu erarbeiten. Vorstellbar ist es, dass die Richtlinien sich an denen des Landkreises Aschaffenburg orientieren. Dort werden Radwege mit überörtlicher Bedeutung, Radwegeverbindungen mit Netzfunktion und sinnvolle Lückenschlüsse im Radwegenetz, insbesondere auch zu den angrenzenden Landkreisen gefördert. Im Landkreis Aschaffenburg ist es erforderlich, dass die Anträge vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Landkreis Aschaffenburg nach dem Abschluss der Maßnahme und dem Vorliegen der entsprechenden Nachweise.

 

Aufgrund der geschilderten Arbeitsabläufe und der Vorlaufzeit von Projekten ist, gerade wenn sich der Landkreis eng an die Vorlage aus Aschaffenburg halten würde, in 2019 eher mit „kleineren“ Maßnahmen zu rechnen und somit die grundsätzlich sachgerechte Höhe des Förderbetrags von 150.000€ noch nicht in 2019 angebracht. Eine Erhöhung des vorgesehenen Ansatzes (50.000,-€) im Kreisstraßenhaushalt 2019 erscheint der Verwaltung erst für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich.

 

Es liegt seitens des Antragstellers zudem für den Haushaltsplan 2019 kein gemäß Geschäftsordnung vorgesehener Vorschlag zur Gegenfinanzierung vor.“

 

 

Landrat Scherf dankt Kreisrat Reinhard für die positive Rückmeldung zur Personalkostenentwicklung in diesem Jahr. Er lege aber Wert auf die Feststellung, dass sich die Personalkosten auch in den vergangenen Jahren nicht überproportional im Vergleich zu unterfränkischen und bayerischen Landratsämtern entwickelt hätten. Er habe Kreisrat Reinhard dazu im vergangenen Jahr bereits Vergleichskurven zur Verfügung gestellt.

Zum Organisationsgutachten erklärt Landrat Scherf, dass es sich natürlich bereits in der Umsetzung befinde, obwohl es noch nicht komplett abgeschlossen sei. Die Umsetzung sei ein kontinuierlicher Prozess.

Es freut Landrat Scherf, dass die CSU dem Vorschlag der Verwaltung zustimme. Das Radverkehrskonzept werde voraussichtlich in der Julisitzung des Kreistages verabschiedet werden.

 

Kreisrat Luxem erklärt, dass die Fraktion der Freien Wähler dem Haushalt zustimme. Der vorgelegte Entwurf sei das Spiegelbild der Beschlüsse und laufenden Projekte des Kreistages und seiner Gremien aus den Jahren 2017 und 2018 und stelle, insbesondere auch im Ergebnishaushalt, ganz real dar, wie die Aufwendungen, aber auch die erforderlichen Gegenfinanzierungen im Moment noch leistbar seien. Wie Kreisrat Reinhard angesprochen habe, sei dies natürlich im Moment darstellbar aufgrund der hohen Umlagekraft, ansonsten würde man sicherlich im Eifer der Investitionen deutlich gebremst werden. Die Aussage, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Möglichkeiten zu schaffen, spiegle sich letztendlich im Haushalt wider. Dass man engere Handlungsspielräume habe, hätte man sich in den zurückliegenden zwei Haushaltsjahren selbst auferlegt. Es müsse dem Kreistag bewusst sein, dass man in 2020 mit diesen selbst auferlegten Spielräumen und der sich eventuell verändernden Konjunktur gestalten und leben müsse. Die aktuelle Umlagekraft werde so nicht bleiben.

 

Mit dem Vorschlag der Verwaltung bezüglich des Antrags der CSU-Fraktion zum Radverkehrskonzept sei die Fraktion der Freien Wähler einverstanden. Er sei eine Folge aus dem Radverkehrskonzept, das der Landkreis noch aktiv gestalte. Wenn sich 2019 eine Verabschiedung konkreter Dinge darstelle, dann sei es auch sinnvoll, in der Umsetzung Unterstützungsmaßnahmen zu treffen.

Von daher sei für ihn nicht entscheidend, dass die Suche nach Streitthemen in Zukunft schwieriger werde, wie die Presse berichtet habe, sondern, dass das gemeinsame Suchen nach Lösungen, wie z.B. in den zukünftigen Haushalten alle zwingenden Anforderungen in einem sicherlich kritischen Haushaltsjahr darstellen zu können, eine spannende Aufgabe sein werde.

 

Kreisrat Dr. Linduschka merkt an, dass der Landkreis ein positives Beispiel dafür biete, dass man manches besser mache als die Spitze in Berlin, und nicht Anträge stelle und gleichzeitig sage, dass es immer schwieriger werde. Wenn er die zeitlichen Äußerungen des Bundesfinanzministers und des Bundesarbeitsministers betrachte, die genau in die gegenteilige Richtung laufen würden, und er sehe, wie die Diskussion hier laufe, sei er froh, dass er im Kreistag sitze. Er hofft, das werde so weiterlaufen.

Für ihn gebe es am nächsten Montag in der Kreistagssitzung einen einzigen Knackpunkt. Das werde die Frage sein, dass der vorläufige Beschluss zur zeitweisen Aufhebung der Nettoneuverschuldung wirklich als Ausnahme und vorläufig ganz klar dargestellt werde. Man müsse die gute Linie des Landkreises der letzten Jahre weiterfahren, um die Zukunftschancen der jungen Generation nicht zu verschlechtern. Er sei aber sehr optimistisch.

Die FDP stimme dem Haushalt zu.

 

Kreisrat Stich erklärt, dass das Thema Radverkehr immer als grüne Spielwiese belächelt worden sei. Deshalb sei er sehr dankbar, dass der Antrag zum Radverkehrswegekonzept von der CSU komme. Bisher habe er ungerechterweise die CSU stärker beim Auto verankert gesehen, wenn er die drei Verkehrssäulen Auto/Bahn-ÖPNV/Fahrradfahren betrachte. Er stimme dem Vorschlag der Verwaltung zu und revidiere sein Vorurteil.

 

Kreisrat Reinhard ergänzt zu seinem Antrag, dass er refinanziert wäre, indem das Ergebnis dieses Jahr um diesen Betrag schlechter geworden wäre. Die Begründung sei vollkommen in Ordnung, weil die Maßnahmen erst einmal umgesetzt werden müssten. Bis diese abgerechnet würden, sei man sowieso im nächsten Jahr. Dass man klare Richtlinien benötige, sei auch in Ordnung.

 

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