Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: KEG Amorbach – Sachaufwandsträgerschaft

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.02.2019   KA/001/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig

 

folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Stadt Amorbach über den Übergang der Sachaufwandsträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach an den Landkreis Miltenberg zu führen.


Landrat Scherf erläutert, dass das KEG ursprünglich am 8. Oktober 2018 auf der Tagesordnung des Kreisausschusses gewesen sei. Der Punkt sei damals zurückgestellt worden, weil hierzu noch Gespräche im Stadtrat in Amorbach notwendig gewesen seien. Er setze seine Aussagen zur Bedeutung des Karl-Ernst-Gymnasiums bzw. zur Bedeutung des Gymnasialstandortes Amorbach für den Landkreis Miltenberg aus der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 8. Oktober 2018 als bekannt voraus.

 

 

Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, legt dar, dass gemäß der „KEG-Schulchronik“ im Jahre 1960 die Verstaatlichung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach erfolgte, in Zuge dessen sich die Stadt Amorbach vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern übergegangen.

Damit ist die Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro Schuljahr.

 

Nach einigen Sondierungsgesprächen in den vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil. Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.

 

Thema der beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den Landkreisen.

Die Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des darauffolgenden Jahres).

Diese Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:

(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.

(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft, die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezü-lich der bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom Staat erbrachten Leistungen.

 

Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. 

 

Weitere Schritte des Landkreises Miltenberg setzen eine entsprechende beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.

 

 

Landrat Scherf ergänzt, dass er es begrüße, dass man sich gemeinsam an einen Tisch setze und nach Lösungen suche. Er bittet das Gremium, ihn und die Verwaltung zu ermächtigen, in konkrete Gespräche eintreten zu können. Wenn belastbare Vorschläge erarbeitet seien, werde man zurück ins Gremium kommen.

 

Kreisrat und Bürgermeister von Amorbach, Herr Schmitt, trägt vor, dass man sich im Landkreis Miltenberg glücklich schätzen könne, sich Bildungsregion nennen zu dürfen. Es gehe bei der Bildungsregion darum, dass man mit allen Beteiligten in einem regionalen Netzwerk der Bildungsregion die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen meistere. Allen verantwortlichen kommunalen Mandatsträger hier im Kreistag sei in den vergangenen Jahren und auch heute noch wichtig, dass man im Kreishaushalt bei der Bildung einen Schwerpunkt setzte. Jeder Euro, den man in Bildung investiere, sei eine gut angelegte Hypothek für die Zukunft. Diesen Weg dürfe man auch in Zukunft nicht verlassen. Diesem Schwerpunkt, in die Bildung zu investieren, habe sich auch die Stadt Amorbach, insbesondere in den vergangenen Jahren, verpflichtet. Mit dem dort entstanden Schulcampus, wo bekannter Weise auch noch andere Schulträger mit dabei seien, habe man ein kleines Biotop geschaffen, wo rund 33 Mio. Euro investiert worden seien. Von den derzeit 440 Schülern des KEG kämen 94 aus Amorbach, 65 aus Baden-Württemberg und rund 300 aus dem westlichen Landkreis Miltenberg. Die jährlichen Ausgaben in Amorbach im Bildungsetat betrügen 1,7 Mio. Euro. Weil die derzeitigen 3,9 Mio. Schulden des KEG 59% der Gesamtschulden betragen, bekäme die Stadt Amorbach Stabilisierungshilfe. Die damit verbundenen Auflagen, darauf sei immer wieder vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und auch der Kommunalaufsicht hingewiesen worden, seien u.a., bei der Haushaltsaufstellung auch im Hinblick auf das KEG irgendwo Lösungen herbeizuführen. Verhandlungen mit dem Landkreis Miltenberg seien auch schon vor seiner Zeit als Kreisrat oder Bürgermeister gelaufen. Die Verhandlungen gingen zurück bis 1973, seien aber damals nicht zu Ende geführt worden oder gescheitert. Der mehrmalige Versuch damals, für das KEG höhere finanzielle Unterstützung der Gastschulbeiträge, auch für die Amorbacher Schüler, zu bekommen, die 2004 gekürzt worden seien, hätten von dem Landkreis nicht genehmigt werden können mit dem Hinweis, dass es freiwillige Leistungen seien.

Im vergangenen Jahr habe er mit Landrat Scherf verschiedene Gesprächen hinsichtlich Kooperationsmodellen geführt und einige Vorschläge unterbreitet. Seitens der Kreisverwaltung sei mitgeteilt worden, dass als mögliche Alternative letztendlich der erwähnte Art. 52 BaySchFG gesehen werden könnte. Auf dieser Grundlage seien die bereits von Herrn Krämer genannten Gespräche fortgeführt worden. Allen Beteiligten sei bei der Gesprächsrunde am 20.12.2018 klar gewesen, dass es oberste Prämisse sein müsse, dass man mit den drei Standorten der Kreisgymnasien auch den Gymnasiumstandort Amorbach sowohl in seiner Gänze als auch für die zukünftige Weiterentwicklung des Landkreises gesichert werden müsse.

Man dürfe sich im Landkreis Miltenberg in der Bildungsregion auch glücklich schätzen, dass es die Joachim & Susanne Schulz Stiftung gebe, die in Amorbach ihren Sitz habe. Mit dem dortigen „expirius“-Projekt und dem jetzigen Bau eines Schülerforschungszentrums werde der Landkreis Miltenberg zwischen den beiden Metropolregionen RheinMain und RheinNeckar zum MINT-Bildungszentrum ausgebaut. Man vernetze damit in der Bildungsregion weitere wertvolle Angebote und könnten somit von diesen Einrichtungen gemeinsam profitieren. Nicht in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Amorbach, sondern als Kreisrat bittet er darum, den begonnenen Dialog zwischen Landkreisverwaltung, Stadt Amorbach und Schulleitung fortführen zu dürfen und, wie im Beschlussvorschlag formuliert, die Verwaltung zu ermächtigen, in Verhandlungen offen einzusteigen in der Hoffnung, ein Einvernehmen im Sinne des Art. 52 BaySchFG zu erzielen.

 

Die Fraktionen erklären ihre Zustimmung und bekennen sich eindeutig zum Gymnasiumstandort Amorbach.

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