Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Jahresabschluss 2016 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.07.2018 KT/003/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig (ohne
Beteiligung von Landrat Scherf),
für
2016 die Entlastung zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht
des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2016
des Landkreises Miltenberg.
Herr Schötterl, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet, dass der Jahresabschluss 2016 vom
Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft wurde. Nach dem Art. 88 Abs. 3
der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern kann nach Durchführung der
örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die
Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 18.04.2018 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2016
die Entlastung zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.