Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Region Bayerischer Untermain

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2018   KT/003/2018 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst bei einer Gegenstimme den

 

mehrheitlichen Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den vorliegenden Gesamtentwurf für die Fortschreibung des „Nahverkehrsplans der Region Bayerischer Untermain“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt den rechtsverbindlichen Beschluss.


Herr Betz berichtet, dass bereits im Spätherbst  2016 die Arbeiten am Nahverkehrsplan (NVP) der Region Bayerischer Untermain einschließlich der Anhörung der Gemeinden und Nachbaraufgabenträger weitgehend abgeschlossen waren. Der endgültige Beschluss des NVP wurde jedoch vor dem Hintergrund der Kündigung der VAB-Verträge zum 31.12.2016 durch die DB Regio AG ausgesetzt.

 

Ziel der Kündigung der Verträge durch die DB war das Erzwingen einer neuen, für die DB vorteilhaften Erlösaufteilung. Im Rahmen der Gespräche innerhalb der VAB einigte man sich darauf, entsprechende Erhebungen durchzuführen und auf deren Basis eine neue, nachfrageorientierte Erlösaufteilung zu ermitteln und festzuschreiben.

Die Anwendung der neuen Erlösaufteilung wurde rückwirkend bereits ab dem 01.01.2017 festgelegt. Nachdem unklar war, in welchem Umfange Fahrgelderlöse vom Bus hin zur DB verlagert werden würden, wurde der Beschluss des eigentlich fertigen NVP ausgesetzt.

Die Stadt Aschaffenburg hatte für Ihren Bereich den Plan dennoch bereits beschlossen, um Fristen im  Zusammenhang mit der Inhouse-Vergabe an das eigene Verkehrsunternehmen „Stadtwerke Aschaffenburg“ einhalten zu können.

 

Seit Herbst 2017 sind die Veränderungen in der Erlöszuordnung nun bekannt, in Summe werden deutlich mehr als eine Million Euro bei den Busbetrieben fehlen. Einige Linienbündel bleiben annähernd stabil, andere erhalten deutlich weniger Erlöse zugeordnet als bisher. Zumindest  für einige der Linienbündel wird ein eigenwirtschaftlicher Betrieb zukünftig kaum mehr möglich sein, dann erforderliche wettbewerbliche Vergabeverfahren werden zunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine Überarbeitung des Entwurfes 2016 zum Nahverkehrsplan (NVP) vorgenommen. Am grundsätzlichen Ziel, mehr Verkehr auf den ÖPNV zu verlagern, wurde festgehalten. Folgerichtig wurden der gesamte Analyseteil des NVP, bis einschließlich Kapitel 7, somit auch die Ergebnisse der Bedarfs-und Mängelanalyse, unverändert belassen.

 

Im Maßnahmenteil (ab Kapitel 8) wurden die Festsetzungen für den Stadtverkehr der Stadt Aschaffenburg unverändert belassen.


Im Regionalverkehr wurden Optimierungen vorgenommen, z.B. durch Zusammenfassung von Maßnahmen, andere Routengestaltungen, den Einsatz von alternativen Bedienungsformen (Rufbus), um den Unternehmen eine wirtschaftlich optimalere Produktion des Angebotes zu ermöglichen.

 

Auch bzgl. der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Streckung auf einen längeren Zeitraum eingeräumt.

 

In den neuen, überarbeiteten Entwurf des  NVP wurden auch bereits eingetretene Veränderungen im Leistungsangebot eingearbeitet, z.B. die Umgestaltung im südlichen Landkreis infolge der Neuordnung im Korridor Miltenberg – Wertheim – Würzburg mit seinen Auswirkungen auch auf die Nebentäler (Anbindung des Südspessarts sowie des Raums Mönchberg/Eschau/Röllbach an Wertheim/Würzburg).

 

Zwischenzeitlich mit benachbarten Aufgabenträgern besprochene Planungsideen sind ebenfalls in den neuen Entwurf eingeflossen.

 

Der neue Entwurf wurde bereits an die Nachbaraufgabenträger und die Gemeinden mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung versandt. Zur besseren Übersicht wurden Änderungen farblich kenntlich gemacht (schwarz unverändert, blaue Texte neue Formulierungen, rote Texte sollen entfallen). Wir hatten um Rückmeldung bis zum 30.04.2018 gebeten.

 

Im Nachgang zu den Rückmeldungen und deren Einarbeitung in den Entwurf, erfolgte eine nochmalige Sitzung der „Arbeitsgruppe der Fraktionen in der ARGE-ÖPNV“ am 17.05.2018.

Dort wurden die Anpassungen nochmals diskutiert und abgestimmt.

 

Im Ergebnis erfolgte dann ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss der Arbeitsgruppe der Fraktionen an die Aufgabenträger im ÖPNV, den neuen Nahverkehrsplan in dieser Form zu beschließen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2018 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den rechtsverbindlichen Beschluss umzusetzen.

 

 

Kreisrätin Münzel erinnert, dass im Arbeitskreis der Fraktionen über einen langen Zeitraum hinweg sehr intensiv gearbeitet worden sei. Es sei schade, dass heute eine abgespeckte Version verabschiedet werden müsse. Aber man sollte die Ursprungsversion als Vision behalten. Äußerst wünschenswert wäre ein Fahrgastbeirat. Es sei klar, dass es schwieriger sei als bei der Westfrankenbahn, aber vielleicht könne es doch zukünftig gelingen. Dadurch könne das Alltagswissen der Benutzer/-innen einfließen.

 

Landrat Scherf stellt fest, ein Fahrgastbeirat sei immer eine gute Möglichkeit, zum einen, um das Wissen der Fahrgäste mit einzubinden, aber auch, um durch Identifikation die Kundenbindung zu erhöhen. Nach dieser schweren Zeit, wo es um die Existenzgrundlagen gegangen sei, könne die VAB jetzt auch wieder gestalterisch arbeiten.

 

Kreisrat Dr. Kaiser fragt nach genauen Zahlen der Einnahmeverschiebung und wie sich diese auf den Landkreis-Haushalt auswirkten.

 

Herr Betz antwortet, dass sich die Einnahmeverschiebung, auf die gesamte VAB bezogen, auf eine Größenordnung von ca. 1,8 Mio. Euro beziffere. Die exakten Auswirkungen könne man erst im Vergabeverfahren absehen. Man werde deutlich seltener und deutlich weniger eigenwirtschaftliche Verkehre haben. 

 

Wenn weniger Fahrgäste den Schienenverkehr nutzen würden, hätte man dann die Möglichkeit, weniger zu zahlen, fragt Kreisrat Schuck.

 

Man habe sich in der VAB darauf verständigt, die ermittelte Erlösaufteilung zum einen durch automatisierte Zählsysteme zu erfassen und sie zum anderen fortzuschreiben. Alle fünf Jahre werde dann eine weitere Erhebung durchgeführt, um die Ursprungszahlen wieder zu eichen, so Betz.

 

Auf Frage von Kreisrat Schuck fasst Landrat Scherf zusammen, dass man den Menschen im Landkreis Miltenberg keinen Gefallen tun werde, wenn man den ganz brutalen Konkurrenzkampf aufrufe und sage, man lasse die Busse jetzt so fahren, dass die Leute nicht mehr mit dem Zug fahren. Dies sei nicht im Sinne der Bürger/-innen. Man müsse noch mehr den Ehrgeiz dahingehend entwickeln, den Busverkehr so zu gestalten, dass Menschen das Angebot nutzten. Wenn viele Menschen mit den Bussen führen, gebe es spätestens in fünf Jahren auch mehr Geld dafür inkl. der Einnahmen. Dies müsse das Ziel sein, und der Nahverkehrsplan gehe ganz klar in diese Richtung.

 

Kreisrat Scholtka betont als Bürgermeister einer Randtalgemeinde, dass ihm die Anbindung der Gemeinden sehr wichtig sei. Er glaubt, dass letztendlich auch die Mainschiene davon profitiere, wenn von den Seitentälern die Frequenz komme. Hierfür müsse man sich einsetzen, dass das Gesamtkonzept beachtet werde.

 

Kreisrat Berninger kündigt an, er werde dem Nahverkehrsplan nicht zustimmen. Er ist sich sicher, dass es Abstriche geben werde, zumindest müsse er als Bürgermeister der Stadt Erlenbach Abstriche befürchten. In Erlenbach würde das Thema Nahverkehrsversorgung für die Stadtteile Streit und Mechenhard sehr ernst genommen. Die Stadt frage immer zu Beginn eines jeden Jahres die Wünsche ab und gebe diese weiter an die VU. Im letzten Jahr sei die Antwort sehr schnell gekommen. Von den Wünschen sei im Prinzip laut VU bis auf wenige Ausnahmen nichts umsetzbar. Kurz darauf habe ihm ein ortsansässiger Busunternehmer eine E-Mail vorgelegt, worin die VU ihn als Busunternehmen bitte, in den kommenden Wochen, bis spätestens Anfang August, Überlegungen anzustellen, welche Fahrplanleistungen reduziert werden könnten. Außerhalb des Maintals in die Täler raus sehe er persönlich auf der Basis der jetzt getroffenen Vereinbarung zwischen Bus und Schiene Probleme auf den Landkreis zukommen, die man nicht mehr in den Griff bekommen werde, zumindest nur für teures Geld.

 

Landrat Scherf versteht Kreisrat Berningers Argumentation sachlogisch nicht, denn wenn Kreisrat Berninger wolle, dass das Angebot in Erlenbach und für Mechenhard und Streit mindestens so gut bleibe, dann benötige man diesen Nahverkehrsplan als verbindliche Grundlage. So einfach sei es nicht, dass die Unternehmen, die einen eigenwirtschaftlichen Verkehr angemeldet hätten, jetzt einfach sagen könnten, dass sie nicht mehr fahren würden. Dieser eigenwirtschaftliche Verkehr sei angemeldet und so genehmigt. Dass es Überlegungen seitens der VU gebe, was dauerhaft noch möglich sei, solle Kreisrat Berninger nicht gleich öffentlich so darstellen, als würde die VU sagen, dass sie ab 1. August nicht mehr fahre.

Landrat Scherf lasse auch nicht gelten, dass hier in den Raum gestellt werde, als würde man die Täler vernachlässigen. Dieser Kreistag habe die vergangenen zwei Jahre genau das Gegenteil gemacht. Man sei in Mömlingen sehr aktiv gewesen, man habe den Verkehr nach Großumstadt reaktiviert, , man habe den zweistündigen Busverkehr nach Würzburg, da schaue man auf den südlichen Landkreisteil, man habe jetzt dem Südspessart die Möglichkeit gegeben nach Wertheim zu kommen. Man habe eine Frühlinie geschaffen, dass die Menschen aus dem Südspessart und aus Miltenberg berufsschulmäßig nach Würzburg kommen und nicht mehr auf das Auto angewiesen seien. Man müsse sich anschauen, was man für den Busverkehr im Odenwald mache, und was dieser Kreistag die letzten zwei Jahre getan habe, um das Busangebot in der Fläche, raus in die Höhen und Täler, zu stärken. Das werde weiter getan werden müssen, aber dafür benötige man einen Nahverkehrsplan. Daher wäre es viel sinnvoller, sich zu dem Niveau in diesem Nahverkehrsplan zu bekennen, wo auch ein Ausbau, eine Verdichtung beschrieben sei, und sich dafür gemeinsam einzusetzen.

 

Herr Betz ergänzt zum Stadtbusverkehr in Erlenbach, dass es keine Minderung gebe. Das sei im Betriebsangebot so vorgesehen und im Nahverkehrsplan stehe das gleiche drin. Man habe darüber hinaus in den Nahverkehrsplan geschrieben, dass man es für sinnvoll erachten würde, in den Berufsverkehrszeiten eine Verlängerung über Streit hinaus bis nach Eschau herzustellen, um in Eschau Anschluss an die vielen neuen verschiedene Verbindungen in Richtung Wertheim/Würzburg und Richtung Aschaffenburg schaffen würde, damit sich in Eschau, wie in einer Drehscheibe, die Fahrgäste verteilen können. Auch das stehe im Nahverkehrsplan drin. Dieses Schreiben, das die VU an die Fa. Berninger geschickt habe, sei ihm nicht bekannt. Es sei auch aus seiner Sicht nicht relevant, denn die Linienverkehrsgenehmigungen für dieses Linienbündel laufe Ende 2020 oder 2021 aus. Er habe diese Tage ein Schreiben an die Unternehmen geschickt, das müsse turnusmäßig ohnehin gemacht werden in einem bestimmten zeitlichen Abstand vor Ablauf der Genehmigung, und angefragt, ob sie beabsichtigten, einen eigenwirtschaftlichen Antrag zu stellen. Wenn diesbezüglich keine Aussage komme, dann sei es für ihn klar, dass man ein Wettbewerbsverfahren einleiten müsse. Dann würde man den Verkehr im Stadtbus Erlenbach auf der Basis des beschlossenen Nahverkehrsplans einfordern und anbieten lassen inkl. der Verlängerung bis nach Eschau und inkl. des bisherigen gewohnten Standards. Man nehme nichts zurück, sondern möchte eher noch etwas draufpacken, was die Anschlussqualität ins Elsavatal angehe.

 

Landrat Scherf unterstreicht, dass es keine Stadt im Landkreis Miltenberg gebe, die besser an das Busnetz angebunden sei als Erlenbach. Es gebe in Erlenbach den Citybus, die Buslinie nach Mönchberg, die Buslinie nach Miltenberg und die Buslinie nach Aschaffenburg. In diesem Nahverkehrsplan werde dieses Niveau gehalten und auch noch punktuell ein Ausbau, eine Verbesserung angestrebt.

 

Kreisrätin Münzel sagt, dass sie Bürgermeister Berninger nicht verstehen könne. Es sei bereits öfter im Stadtrat in Erlenbach diskutiert worden, dass Wünsche nicht berücksichtigt worden seien. Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises der Fraktionen habe Herr Betz eine Liste mit den eingegangenen Stellungnahmen der Gemeinden im Landkreis Miltenberg vorgelegt, weil die Änderungen nochmals an die Kommunen rausgegeben worden seien. Sie habe sich sehr gewundert, dass von Erlenbach keine Stellungnahme dabei war. Eingegangen seien Stellungnahmen von Eichenbühl, Eschau, Großwallstadt, Mömlingen, Kleinwallstadt, Obernburg und Sulzbach. Sie habe sich gedacht, sie müsse nichts weiter machen, wenn die Stadt Erlenbach auf diesem offiziellen Weg keine Stellungnahme abgebe. Selbstverständlich könne man in den nächsten Jahren die Wünsche immer wieder einbringen, aber jetzt heute diesen Nahverkehrsplan abzulehnen, würde sie nicht machen.

 

Wenn der Eindruck entstanden sei, dass die Stadt Erlenbach mit dem bisherigen Angebot nicht zufrieden sein sollte, dann sei das falsch, so Kreisrat Berninger. Ganz im Gegenteil, die Stadt arbeite daran, dass das Angebot besser werde. Er gehe davon aus, dass das andere Gemeinden im Landkreis auch tun würden. Man sei zwar im Kreistag, aber jeder müsse auch sehen, dass es mit seiner Gemeinde weitergehe. Was ihn sehr erschrecke, dass der Kreistag als politisches Gremium Stellungnahmen abgebe, Absagen bekomme, einen Entwurf eines Nahverkehrsplans lese und sage, das sei grundsätzlich okay. Dann komme die genannte E-Mail mit der Konsequenz, dass der Busunternehmer sage, dass er nicht mehr eigenwirtschaftlich arbeiten könne, sondern ausgeschrieben werden müsse. Er bezweifelt, ob allen klar sei, was eine Ausschreibung bedeute. Es bedeute, europaweit auszuschreiben. Ihm gehe es darum, mit der Ablehnung des Nahverkehrsplans symbolisch ein Zeichen zu setzen.

 

Landrat Scherf erwidert, es sei diesem Gremium nicht neu, dass sich die Zeit verändere. Landrat Scherf informiere seit der Kündigung des Einnahmeaufteilungsvertrages in der VAB sowohl im Kreisausschuss als auch im Kreistag darüber. Bislang habe er an der Kommunalpolitik und dem Kreistag geschätzt, dass pragmatisch gearbeitet werde. Symbolpolitik überlasse er gerne den „großen Herren“. Es könne nicht geändert werden, dass die Einnahmeverteilung auf der Grundlage der Fahrgäste erfolge. Es führe nichts dran vorbei, dass es in Deutschland üblich sei, in den Verkehrsverbünden die Einnahmen nach Fahrgastzahlen zu verteilen. Dies sei ein Prozess, der seit mehreren Jahren durch alle Verkehrsverbünde in Deutschland gehe und dem müsse man sich einfach stellen. Mit vereinten Kräften haben alle Beteiligten die Tarifeinheit der VAB für die Bürgerinnen und Bürger erhalten, auch mit Unterstützung der Regierung von Unterfranken.

Die Ablehnung des Nahverkehrsplans sei ein denkbar schlechtes Zeichen dafür, dass man dieses Leistungsniveau weiter haben wolle. Kreisrat Berninger konterkariere damit auch alles, was bislang, auch aus der Fraktion der CSU, zu diesem Thema gesagt worden sei, nämlich dass man sich der Aufgabe stellen müsse.

 

Kreisrat Dr. Kaiser plädiert dafür, den Nahverkehrsplan zu verabschieden und dafür zu kämpfen, dass auch in der Stadt Erlenbach das Niveau gehalten werde. Er ist der Meinung, dass man die Rechtsgrundlage, und dies sei der Nahverkehrsplan, benötige, um dann weiter gemeinsam für Verbesserungen zu kämpfen.

 

Landrat Scherf stimmt zu, dass man den Nahverkehrsplan als Rechtsgrundlage benötige.

Zu Kreisrat Berninger sagt er, dass die Schlacht, die er jetzt schlagen wolle, verpasst habe. Die Schlacht sei die letzten zwei Jahre innerhalb der VAB gemeinsam mit dem Freistaat Bayern geschlagen worden und man habe erreicht, dass der Freistaat Bayern sage, dass ab einer gewissen Grenze die Ausfälle über die ÖPNV-Zuweisungen erstattet würden. Jetzt benötige man den Nahverkehrsplan und lege damit die Grundlage für den ÖPNV im Landkreis Miltenberg in den kommenden Jahren.

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