Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Beschluss zum Fachgutachten des Regionalen Planungsverbandes zu den Themenbereichen Verkehr und Siedlung

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2018   KT/003/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

die notwendigen Mittel für die nächsten Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor:

 

Im Rahmen der Stadt-Umland-Gespräche wurden für die Fortschreibung des Regionalplans die Leitlinien 2035 vom Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain vorgestellt und diskutiert.

 

Unterpunkt 1.2 dieser Leitlinien ist der Bereich „Siedlung und Mobilität“

 

Hier werden die folgenden Grundsätze aufgezeigt:

 

 

1.2 Siedlung und Mobilität

·         Das Leitbild der räumlichen Entwicklung ist eine Region der kurzen Wege. Der Bayerische Untermain soll sich durch kompakte, integrierte, gut erreichbare und ausgewogene Strukturen auszeichnen.

·         Durch eng vernetzte Siedlungs- und Verkehrsplanungen sollen der Flächenverbrauch reduziert, umweltverträgliche Verkehre gestärkt und ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

·         Bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohnsiedlungsgebieten sollen bestehende ÖPNV-Anbindungen besonders berücksichtigt werden.

·         In der Region sollen die Voraussetzungen zum Einsatz alternativer Antriebe, zur Digitalisierung der Mobilitätsangebote und zum Umstieg auf den ÖPNV und Radverkehr möglichst rasch geschaffen und verbessert werden. Geeignete Knotenpunkte von MIV, ÖPNV und Radverkehr sollen zu regionalen Mobilitätsstationen weiterentwickelt werden.

·         Die gute verkehrliche Einbindung der Region in das überregionale Verkehrsnetz soll weiter verbessert, die Verzahnung der Verkehrsverbünde intensiviert und bestehende Engpässe beseitigt werden.

 

 

In der 98. Sitzung des Planungsausschusses wurde vorgestellt, dass für den Bereich ein Fachgutachten in Auftrag gegeben werden soll. Die nachfolgenden Folien geben den entsprechenden Berichtsstand wieder:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Finanzierung:

 

Die Höhe der Gutachtenskosten ist noch nicht bekannt. Bei der Angebotseinholung und Beauftragung wird sich der RPV am Finanzrahmen orientieren, der durch die staatliche Förderzusage des BayStMFLH (50 %, max. 95.000 €) gesetzt wurde. Bei angenommenen 190.000 € Kosten stellt sich die Finanzierung folgend dar:

 

·        95.000 € staatlicher Zuschuss

·        etwa 30.000 - 35.000 € aus dem Etat des Planungsverbandes (vom Staat zugewiesene, aber nicht in Anspruch genommene Mittel für die Geschäftsstelle des RPV)

·        etwa 20.000 € je Gebietskörperschaft (Stadt AB, LKr AB und LKr MIL)

 

Voraussichtlich werden sich diese Kosten auf mehrere Haushaltsjahre verteilen. Genaueres wissen wir aber erst mit bzw. nach Vergabe des Gutachtens durch den Regionalen Planungsverband.

 

Die Verwaltung regt an, eine entsprechende Summe in die nächsten Haushaltsentwürfe einzustellen.

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 einstimmig empfohlen, die notwendigen Mittel für die nächsten Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

 

Kreisrat Kuhn ist wichtig, dass in diesem Gutachten auch die überregionalen Verkehrsströme des Verkehrsmodells aktualisiert werden, also auch PKWs und LKWs. Es sei die Rede von ÖPNV und Radverkehr, aber die Beseitigung von Engpässen auch in dem Bereich Verkehr, insbesondere die Ortsdurchfahrt Schneeberg und Eichenbühl, müssten hier mit eingearbeitet werden.

 

Landrat Scherf stellt klar, dass die Mobilität ganzheitlich betrachtet werde. Es sei im Regionalen Planungsverband auch thematisiert worden, dass man nach denselben Methoden arbeiten würden wie der Regionale Planungsverband Rhein-Main.

Herr Wosnik ergänzt, dass die Schnittstellen nach außen natürlich im Gutachten beachtet seien. Aber außerhalb des Untersuchungsgebietes gehe man nicht so in die Tiefe. In der Leistungsbeschreibung sei es so aufgenommen wie eben formuliert.

 

Landrat Scherf schlägt vor, die konkrete Beschreibung in den Arbeitskreis Mobilität der Metropolregion FrankfurtRheinMain mit aufzunehmen. Dann hätte man den Vorteil, dass man neben den südhessischen Kollegen auch das Land Baden-Württemberg mit im Boot habe. Davon profitiere man dann in der gesamten Metropolregion.

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