Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Solare Potentiale der kreiseigenen Liegenschaften - Beschluss zur Aufstellung eines Ausbauprogramms
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.07.2018 KT/003/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig
die Aufstellung eines Ausbauprogramms für die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen auf den kreiseigenen Liegenschaften mit einem gesamten Investitionsvolumen von ca. 2 Mio. Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelprojekte zu berechnen und dem Kreistag vorzulegen.
Landrat Scherf erklärt, dass durch die in den letzten
Jahr stark gesunkenen Kosten für Photovoltaik (PV)-Module die Installation von
PV-Dachanlagen zum Eigenverbrauch in vielen Fällen ökonomisch wie ökonomisch sinnvoll
ist. Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht,
welche Landkreisliegenschaften sich besonders für eine Installation einer
PV-Dachanlage zum Eigenverbrauch eignen würden. Dabei wurden die Stromkosten
der letzten drei Jahre betrachtet sowie die Voraussetzungen an den Gebäuden in
Bezug auf den Zustand der Dachflächen und die Leitungsführung sowie der
Installation eines Wechselrichters und der Anbringung eines Zählerpunktes. Auf
Basis der potentiellen Anlagengrößen sowie von Erfahrungswerten wurden die vermiedenen
Stromkosten sowie die Erträge aus der Stromeinspeisung abgeschätzt. Daraus
sowie aus den Investitionskosten wurde dann grob die Amortisationszeit für die
PV-Dachanlagen berechnet. Anhand der verschiedenen Indikatoren wurde
schließlich eine Priorisierung der Liegenschaften vorgenommen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich die Installation von
PV-Dachanlagen auf einer Vielzahl der Landkreisliegenschaften lohnen würde. Ein
Gesamtpotential von 1.160 kWp wurde festgestellt, wobei die
Eigenverbrauchsquote zwischen 40 % und 80 % liegt. Die
Amortisationszeiten schwanken zwischen 10,3 und 11,5 Jahren bei einer
prognostizierten Gesamtinvestitionssumme von 1.907.000,00€. Die aktuellen
Gegebenheiten werden insbesondere am Landratsamt in Miltenberg (Nordflügel), an
der Main-Limes-Realschule in Obernburg und an der Janusz-Korczak-Schule in
Elsenfeld für eine baldige Umsetzung als günstig bewertet.
Auf dem Hauptgebäude des Landratsamtes in Miltenberg,
auf der Johannes-Hartung-Realschule und der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in
Miltenberg sowie auf der Lehrwerkstätte der Berufsschule in Obernburg befinden
sich bereits PV-Dachanlagen. Dabei wurden entweder die Dachflächen vermietet
oder die Anlagen werden zur Stromeinspeisung durch den Landkreis selbst
genutzt. Hinzu kommen weitere, kleine Versuchsanlagen auf einigen Schuldächern.
Im Haushalt 2018 wurde bereits eine geringe Summe von
25.000€ zur Solarenergienutzung im Bauunterhalt eingestellt. Dies reicht jedoch
nicht für die Installation einer einzelnen Anlage aus. Aus diesem Grund wird
empfohlen, dass der Landkreis ein Ausbauprogramm beschließt, das mit einer
jährlichen Investitionssumme von 190.000€ ausgestattet ist. Auf diese Weise
könnten die Photovoltaik-Maßnahmen auf den Dächern der kreiseigenen
Liegenschaften innerhalb der nächsten zehn Jahre umgesetzt werden. Vom
Ausschuss für Bau und Verkehr wurde eine zügigere Umsetzung angeregt.
Förderungsmöglichkeiten für die Installation von
PV-Dachanlagen wurden geprüft. Über die Vergütung der Stromeinspeisung nach dem
Erneuerbaren-Energien-Gesetz hinaus sind inzwischen aber für Kommunen keine
Förderungen mehr verfügbar. Lediglich die Visualisierung des Ertrags der
Anlagen wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.
Die Aufstellung eines Ausbauprogramms für
PV-Dachanlagen auf Kreisliegenschaften würde nicht nur dem Integrierten
Energie- und Klimakonzept (IEKK) für die Region Bayerischer Untermain aus dem
Jahr 2011 gerecht, sondern durch die Absenkung der Stromkosten infolge des
Eigenverbrauchs und durch die Einspeisevergütungen auch wirtschaftlich Sinn
machen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der durch Technisierung und
Digitalisierung nicht signifikant sinkenden Stromverbräuche an den
Liegenschaften (besonders Schulen) in den letzten Jahren zu betrachten, ebenso infolge
der steigenden Zahl an Elektrogeräten oder neuen Verbrauchsarten wie der
Elektromobilität beim Landratsamt.
Das IEKK hatte bereits das erhebliche Potential für
den weiteren Ausbau der PV aufgezeigt und den Ausbau der PV daher als Ziel
definiert. Mit der solaren Nutzung der kommunalen Liegenschaften würde der
Landkreis daher ein eindeutiges Signal an die Öffentlichkeit setzen und als
Beispiel vorangehen.
Der Ausschuss für Bau und
Verkehr hat den Beschluss in seiner Sitzung am 12. März 2018 einstimmig dem
Kreistag empfohlen.
Kreisrat Dotzel ist der
Meinung, dass der Beschluss für zehn Jahre mit jährlich 190 TEUR zu kurz
gesprungen sei. Die richtige Entscheidung wäre, die solaren Potentiale zu
nutzen. Die CSU fragt, ob es richtig sei, dafür Kreisumlagemittel in die Hand
zu nehmen oder ob es nicht auch durch eine solide Fremdnutzung der Dachflächen
passieren könne. Ein Teil habe man momentan schon fremd bestecken lassen und
hätten diese Dachflächen und andere würden das selber betreiben. Wenn man aber
die fachlichen Qualifikationen habe, habe man bestimmt dann auch die größten
Einsparungen beim Energieverbrauch, wenn man selbst investiere. Wenn man selber
investiere, könne sich die CSU auch durchaus vorstellen, mit größeren Summen in
die Finanzierung zu gehen, so dass man keine zehn Jahre brauche, sondern
vielleicht in nur zwei oder drei Jahren diese Summe investiere, damit man auch
die Leistung früher abrufen könne.
Kreisrat Scholtka sagt, dass die CSU-Fraktion die Initiative begrüße. Wichtig sei, dass die Betriebskosten bei diesen Solaranlagen gering gehalten würden. Wenn die Betriebskosten zu hoch würden, könne es sich schnell umkehren, deshalb solle bei jedem einzelnen Projekt geprüft werden, wer die Anlagen betreue und prüfe.
Zu Kreisrat Dotzels Frage, ob man vermiete oder selbst baue, antwortet Herr Wosnik, dass das Thema sei, dass sich die Wirtschaftlichkeit heute nur noch über den Eigenverbrauch rechnen lasse. Dann werde es schon schwierig, wenn man es vermiete, weil dann man den eigenen Strom zurückkaufen müsste mit entsprechend negativer Wirkung auf dieWirtschaftlichkeit.
Kreisrätin Wolf-Pleßmann findet das Programm super. Beim intensiven Ausbau sollte man daran denken, die Fassaden mit einzubeziehen.
Herr Wosnik antwortet, dass die Machbarkeitsstudie davon ausgegangen sei, welche Fläche man zur Verfügung habe, und zwar vorrangig auf dem Dach. Danach habe man geschaut, was der Eigenverbrauch der Schule sei. Danach richte man sich. Wenn der Eigenverbrauch auf dem Dach gedeckt werden könne, dann sei es nicht weiter sinnvoll, die Fassade mit dazu zu nehmen. Dies habe zwar einen schönen plakativen Effekt, sei aber den untersuchten Gebäuden nicht erforderlich.
Kreisrat Stappel sagt, dass der Beschlussvorschlag rechnerisch umsetzbar und gut sei. Das Ziel sei die Berechnung und die Beratung, weil die entscheidend für die Entscheidung des Kreistags sei. Erst müssten die Zahlen auf den Tisch und dann werde entschieden.