Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Jahresabschluss 2016 – Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2018   KT/003/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.063.844,25 € gemäß
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen


Herr Krämer, Kreiskämmerer, trägt vor, dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden ist. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt
3,3 Mio. €.

 

Ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 02.07.2018 liegt vor.

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