Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Gesellschafterversammlung GKS; Beschlussfassung zur Vertretung des Landrates im Falle seiner Verhinderung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.07.2018 KT/003/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig,
Ruth Heim mit der Vertretung des Herrn Landrat Scherf zu beauftragen, sofern er oder sein Stellvertreter nicht persönlich an den Gesellschafterversammlungen des GKS teilnehmen können.
Landrat Scherf trägt vor, dass der Landkreis
Miltenberg seit 1994 Gesellschafter beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt ist.
Das GKS hat zwei Gremien: Der Beirat bildet die Arbeitsebene und
bereitet die fachlichen Angelegenheiten für die Gesellschafterversammlung vor.
Bisher erfolgte die Vertretung des Landkreises Miltenberg im Beirat durch
Wolfgang Röcklein (stellvortretender Beiratsvorsitzender) und nun durch Frau
Heim. Die anderen Kommunalgesellschafter werden ebenfalls durch die
Arbeitsebene und nicht durch die politische Ebene vertreten.
In der Gesellschafterversammlung erfolgt die Vertretung durch die
politische Ebene (Landrat oder Stellvertretung). Es ist üblich, dass der
Vertreter des Landkreises (Landrat oder Stellvertreter) durch das
Beiratsmitglied begleitet wird (siehe Vorbereitung durch Beirat) und an der
Versammlung teilnimmt. Der Ermächtigungsbeschluss für Frau Heim sieht vor, dass
sie im Falle, dass kein politischer Vertreter, weder Landrat noch
Stellvertreter, an der Sitzung teilnehmen und den Landkreis stimmberechtigt
vertreten kann. Dieser Beschluss schließt nicht die Berechtigung der anderen
Stellvertreter des Landrats zur Vertretung des Landkreises nach außen aus.
Bisher wurde im Verhinderungsfalle Herr Landrat Scherf durch Herrn Röcklein in der Gesellschafterversammlung des GKS vertreten. Herr Röcklein befindet sich ab 15.03.2018 in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. Um das Stimmrecht des Landkreises wie bisher ausüben zu können, wird daher vorgeschlagen, Ruth Heim mit der Vertretung des Herrn Landrat Scherf zu beauftragen, sollte dieser oder sein Stellvertreter verhindert sein, selbst stimmberechtigt an der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt teilzunehmen.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 05.03.2018 den Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.