Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Aktuelles aus dem ÖPNV – Sachstand VAB und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.01.2018   KA/001/2018 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf begrüßt Herrn Betz, der momentan in jeder Kreisausschusssitzung über den ÖPNV berichte, was zeige, wie groß die Bedeutung des Themas ÖPNV sei.

 

Es habe sich in der Zwischenzeit einiges getan. Als Grundlage nimmt Landrat Scherf das Positionspapier des Kreistages vom 24. Juli 2017 bezüglich Weichenstellung 2017.

 

Zum einen habe ihn in Form einer Pressemitteilung der Staatsregierung die sehr frohe Kunde aus München am 23.01.2018 erreicht, dass am 23. Januar 2018 die Bayerische Staatsregierung ein Konzept für mehr Elektromobilität auf der Schiene in Bayern vorgelegt habe. Sie nenne das „Bayerische Elektromobilitäts-Strategie Schiene zur Reduzierung des Dieselverkehrs im Bahnnetz in Bayern“, abgekürzt „BESS“. Der Landkreis Miltenberg sei bei den sieben identifizierten Bahnstrecken in Bayern, die für eine Elektrifizierung vorgesehen seien, dabei und stehe an Nummer 1. Die Bahnstrecke Aschaffenburg – Miltenberg inklusive der Hafenbahn mit einem Streckenumfang von 43 km solle prioritär angepackt werden. Das sei für die Region ein sehr wichtiger Schritt, um zu erreichen, umsteigefrei aus dem Landkreis Miltenberg mit dem Zug ins Rhein-Main-Gebiet fahren zu können. Dafür habe sich der Kreistag Miltenberg mit seinem Positionspapier eingesetzt.

 

Ein anderer Schwerpunkt im Positionspapier des Kreistages sei die Verbesserung des Fahrplanangebotes, vor allem mit folgenden zwei Optionen: die einstündige Regionalbahn am Wochenende und der Halb-Stunden-Takt unter der Woche durch eine einstündige Ausdehnung des Regionalexpress.

Hierzu liege ihm ein aktuelles Schreiben des Staatssekretärs, Herrn Gerhard Eck, an den Landtagsabgeordneten Peter Winter vor, mit der Bitte um Weiterleitung an Landrat Scherf. Es sei eine Entscheidung über die Angebotsausweitung erst dann möglich, wenn das Einnahmeaufteilungsverfahren bei der VAB abgeschlossen  Im Sinne des Landkreises Miltenberg werde er an diesem Thema dranbleiben.

 

 

Beim VAB sei die Schnittstelle zum RMV sehr interessant. Man habe auf hessischer Seite mit dem RMV einen großen Tarifpartner und hier den bayerischen Verbund VAB. Herr Betz werde jetzt die Zusammenarbeit zwischen VAB und RMV beurteilen.

 

 

Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter, berichtet dazu:

 

RMV Beitritt oder nur Übergangstarif

 

Ausgangslage

 

Die VAB

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wurde am 1. November 1995 als Kooperation der Stadtwerke Aschaffenburg, der Verkehrsgesellschaft mbH Untermain (VU) und der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG) gegründet. Mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages begann für die Region ein neues Nahverkehrszeitalter. Es war der Start für ein einheitliches Tarifsystem und einen abgestimmten Fahrplan im gesamten Buslinienverkehr. Seit dem August 2000 ist die Deutsche Bahn AG als vierter Partner integriert.

 

Das Tarifgebiet der VAB umfasst Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg. Mit 70 Linien erreicht die VAB rund 380.000 Bewohner in 65 Städten und Gemeinden. Die Bürger am Untermain können mit einer Fahrkarte kreuz und quer durch 1.477 Quadratkilometer fahren und an ungefähr 1900 Haltepunkten ein- und aussteigen.

 

Seit 2004 besteht für den gesamten Raum der VAB ein Übergangstarif zum Rhein-Main-Verkehrsverbund. Der "VAB-RMV-Übergangstarif" ist nach dem Muster des RMV aufgebaut und erlaubt durchgehende Reiserouten von jedem Ort in der VAB zu den relevanten Zielen im Rhein-Main-Gebiet unter Nutzung aller Verkehrsmittel, also auch der S- und U-Bahn oder der Straßenbahn in Frankfurt.

 

Vor dem Hintergrund der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sowie eines zeitgemäßen Einnahme-Aufteilungsverfahrens (EAV), bestand die Notwendigkeit die bisherigen vertraglichen Regelungen der VAB neu zu organisieren. Der Anpassungsprozess wurde am 21.Dezember 2016 mit der „Neugründung“ der VAB in Rechtsform einer GmbH abgeschlossen.

 

Der RMV

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist einer der größten deutschen Verkehrsverbünde. Er koordiniert und organisiert den regionalen Bus- und Bahnverkehr auf rund 14.000 Quadratkilometern. Das sind rund zwei Drittel der Fläche des Bundeslandes Hessen.

Der Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes deckt von seiner räumlichen Ausdehnung Südhessen ab. In diesem Gebiet wird ein gemeinsamer Tarif angeboten und entsprechend vermarktet.

 

Struktur des RMV

Der 1995 gegründete Rhein-Main-Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss von 15 Landkreisen, 4 kreisfreien Städten und 7 Städten mit Sonderstatus (mehr als 50.000 Einwohner). Ihm wurde per Gesetz die Verantwortung für den Schienennahverkehr und den Busverkehr im Verbundgebiet übertragen. Zur Wahrnehmung der regionalen Aufgaben haben die Mitglieder die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH gegründet. Gemeinsam mit dem Land Hessen sind sie die Gesellschafter der GmbH.

Das Hessische ÖPNV-Gesetz sieht die Trennung von politischen Vorgaben, Planungen und Leistungsbestellungen einerseits und der Durchführung der Verkehrsleistungen andererseits vor. Dieser gesetzliche Rahmen begründet die Rolle des RMV als Leistungsbesteller und Moderator zwischen der politischen Ebene und den Leistungserbringern.

Die RMV Gesellschaft nimmt wesentliche Aufgaben wie Verkehrsplanung, Tarif, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformation, Vertriebskonzeption und Einnahmeaufteilung wahr.

 

Der Aufsichtsrat

Alle wichtigen politischen und strategischen Entscheidungen trifft der Aufsichtsrat der RMV GmbH. Er entscheidet zum Beispiel über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern des RMV entsandt. Alle Gesellschafter haben dabei eine Stimme, was eine ausreichende Repräsentation der unterschiedlichen Ideen und Bedürfnisse der einzelnen Regionen im Verbundgebiet ermöglicht. Den Aufsichtsratsvorsitz hat Peter Feldmann, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, inne.

 

Der Zusammenschluss:

 

Name

Verwaltungsform

Bad Homburg v.d.H.

Stadt mit Sonderstatus

Darmstadt

Kreisfreie Stadt

Darmstadt-Dieburg

Landkreis

Frankfurt am Main

Kreisfreie Stadt

Fulda

Stadt mit Sonderstatus

Fulda

Landkreis

Gießen

Stadt mit Sonderstatus

Gießen

Landkreis

Groß-Gerau

Landkreis

Hanau

Stadt mit Sonderstatus

Hochtaunus

Landkreis

Lahn-Dill

Landkreis

Limburg-Weilburg

Landkreis

Main-Kinzig

Landkreis

Main-Taunus

Landkreis

Marburg

Stadt mit Sonderstatus

Marburg-Biedenkopf

Landkreis

Odenwald

Landkreis

Offenbach am Main

Kreisfreie Stadt

Offenbach

Landkreis

Rheingau-Taunus

Landkreis

Rüsselsheim

Stadt mit Sonderstatus

Vogelsberg

Landkreis

Wetterau

Landkreis

Wetzlar

Stadt mit Sonderstatus

Wiesbaden

Kreisfreie Stadt

Hessen

Land

 

 

Aufgabenverteilung im RMV

Der Nahverkehr in Hessen wird von drei Säulen getragen: Der Politik-Ebene, der Regie-Ebene, auf der die hessischen Verkehrsverbünde tätig sind und der Unternehmens-Ebene, auf der die Verkehrsleistungen im Auftrag der Verkehrsverbünde erbracht werden.

 

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund fungiert als regionaler Leistungsbesteller auf der Regie-Ebene. Er hat außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen der Politik-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Der RMV arbeitet partnerschaftlich mit den Lokalen Regie-Organisationen (Lokale Nahverkehrsorganisationen, LNO) zusammen.

 

Die Einbindung des RMV in die Organisationsstruktur des Nahverkehrs verdeutlicht das
Drei-Ebenen-Modell:

 

 

Die wesentlichen Vorgaben, wie Entscheidungen über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem, werden auf der politischen Ebene getroffen. Die Regie-Ebene (RMV GmbH und LNO) setzt die politischen Vorgaben um.

 

Die Verkehrsbetriebe, beispielsweise ein im Busverkehr tätiges Unternehmen ist als Leistungsersteller auf der Unternehmensebene über einen Verkehrsvertrag mit dem RMV oder den LNO verbunden.

Lokale Nahverkehrsorganisationen

Die Lokalen Nahverkehrsorganisationen, kurz LNO, sind die wichtigen Partner des RMV vor Ort. Sie sind verantwortlich für die lokalen Verkehre in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten (das sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern). Dort planen sie die Linienwege und finanzieren und bestellen Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen. 

 

Aufgaben der RMV GmbH

Im RMV-Gebiet sind mehr als 160 Verkehrsunternehmen im Einsatz. Gemeinsam mit den lokalen Partnern sorgt die RMV GmbH für die Koordination der Verkehre, sie finanziert die Verkehre, bestellt die benötigten Leistungen und organisiert das Marketing.

 

Folgende Geschäftsbereiche umfassen die Tätigkeiten der RMV GmbH:

 

Fahrplan

Liniennetz und Fahrplan werden im gesamten RMV-Gebiet aufeinander abgestimmt, sodass alle Städte und Regionen sinnvoll miteinander verknüpft werden. Zuständig dafür ist der Geschäfts­­bereich Verkehrs- und Mobilitätsplanung. Er schreibt jährlich die Fahrpläne von Bussen und Bahnen fort und entwickelt sie in Zusammen­arbeit mit den Lokalen Nahverkehrs Organisationen (LNO) weiter.

Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Entwicklung des Verbundweiten Nah­verkehrs­plans.

 

Verkehrsplanung und Infrastruktur

Als Aufgabenträger sind die Aktivitäten des RMV breit gefächert:

 

Schienenverkehr

·         beim Neu- und Ausbau von Strecken,

·         beim Ausbau von Knotenbahnhöfen und neuer Sicherungstechnik, damit der Integrale Taktfahrplan mit seinem 15-30-60-Minuten-Angebot optimiert wird,

·         bei der Modernisierung von Stationen, insbesondere zugunsten der Barrierefreiheit, der subjektiven Sicherheit und der besseren Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln und

·         beim Neubau von Stationen,

·         beim Einsatz moderner, durchgängiger Fahrzeuge.

 

Busverkehr

  • Buslinien effizient auf den Schienenverkehr abstimmen zu können,
  • Liniennetze zu verbessern,
  • ein Gestaltungskonzept für die Haltestellen umzusetzen und
  • für den Einsatz modernster, umweltfreundlicher und barrierefreier Fahrzeuge zu sorgen.

 

Stationsmodernisierungen

  • beteiligt sich an den Planungskosten,
  • strebt an, weitest gehende Barrierefreiheit herzustellen, 
  • möchte die Aufenthaltsqualität verbessern und
  • den Fahrgästen die Information und Orientierung erleichtern.

 

 

Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes

Um eine neue regionale Schienen- oder Busverbindung zu installieren, führt der RMV eine Bedarfsanalyse durch, stellt eine Kosten-/Nutzenrechnung auf und trifft bei positivem Ergebnis zusammen mit allen beteiligten Partnern Finanzierungsvereinbarungen. Danach beginnt die wettbewerbliche Ausschreibung der neuen Verkehrsleistung.

 

Wettbewerb im RMV

Der RMV ist gemäß des Hessischen ÖPNV-Gesetzes für die Auftragsvergabe beziehungsweise Bestellung der regionalen Verkehrsdienstleistungen zuständig. Im Rahmen des „Hessischen Wegs in den Wettbewerb“ wurden seit 2003 alle Linien im Bus- und Schienenpersonennahverkehr durch europaweite Ausschreibungsverfahren an die Verkehrsunternehmen vergeben.

Der RMV definiert in den Vergabeunterlagen unter anderem das Betriebsprogramm, die Fahrzeuganforderungen sowie tarifliche und vertriebliche Anforderungen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird das Vergabeverfahren durch Erteilung des Zuschlages auf das qualitativ beste und wirtschaftlichste Angebot erfolgreich beendet. Mit dem Gewinner der Ausschreibung schließt der RMV einen über mehrere Jahre laufenden Verkehrs-Service-Vertrag ab.

 

Beförderungs-Tarife gestalten

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund organisiert gemeinsam mit den Partnern die Bestellung der benötigten Bus- und Bahnfahrten. Dabei trägt der Geschäftsbereich Verkehrs- und Finanzwirtschaft die Verantwortung dafür, dass die bestellten Leistungen auch bezahlt werden können (nicht jede gewünschte Leistung kann auch finanziert werden). 

Die zweite Einnahmequelle neben den öffentlichen Zuschüssen aus Steuergeldern sind die Fahrgelderlöse.

Preisbildung
Der Fahrkartenpreis bildet sich aus der Zahl der durchfahrenen Tarifgebiete. In der höchsten Preisstufe gilt das Ticket für das gesamte Verbundgebiet.

  • Fahrkartensortiment
    Das Fahrkartenangebot des RMV wird gemäß den Kundenwünschen fortlaufend angepasst und erweitert.
  • Übergangstarife
    Durch Kooperationsvereinbarungen bietet der RMV die Möglichkeit, mit einer RMV-Fahrkarte zum Übergangstarif bis weit in die Nachbarverbünde zu fahren.

 

RMV Beitritt

Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach über eine Vollintegration des Gebietes der VAB in den RMV diskutiert. Um die generelle Möglichkeit bzw. die Auswirkungen einer länderübergreifenden Integration auf die Fahrgäste beurteilen zu können, haben die Stadtwerke Aschaffenburg einen Termin beim RMV wahrgenommen.

 

Vertragliche/Rechtliche Regelungen

Der RMV ist auf Basis eines Verbundvertragswerkes geregelt, welches verschiedene Verträge enthält. Dies wären der Grundvertrag, der Gesellschaftsvertrag, der öffentlich-rechtliche Vertrag und die Vereinbarung über die Einnahmeaufteilung.

Eine genauere juristische Prüfung dieser Vertragswerke ist an dieser Stelle noch nicht erfolgt. Vorab lassen sich jedoch folgende Aussagen treffen:

-       Der RMV erhebt einen Jahresbeitrag von 2,5% der kassentechnischen Einnahmen. Im Fall einer Integration der VAB ca. 700.000 €, wovon ca. 156.000 € Jahresbeitrag für die Stadtwerke Aschaffenburg anfallen würde.

-       Der RMV ist auf die gesetzlichen Grundlagen des Landes Hessen ausgerichtet. Hier gibt es zu den bayerischen Landesgesetzen zum Teil erhebliche Abweichungen.

-       Bezüglich der Integration von Gebietskörperschaften außerhalb Hessens bestehen keine Erfahrungen.

-       Der Einfluss der Stadt Aschaffenburg auf den RMV begrenzt sich auf die Wahrnehmung des Stimmrechts im Aufsichtsrat. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit, in besonderen Fällen mit 2/3 oder gar 3/4 –Mehrheit gefällt.

-       Der RMV wendet verschiedene neue technische Lösungen im Vertrieb wie E-Ticketing oder Handyticket an, welche im Falle eines Beitritts zum RMV umzusetzen wären.

-       Bei den Ausgleichszahlungen nach dem PBefG § 45 a gibt es länderspezifische Regelungen. Während im RMV die 45a-Mittel über den RMV aufgeteilt und an die Unternehmen durchgereicht werden, erfolgt auf bayerischer Seite die Berechnung nach den Vorgaben der Regierung von Unterfranken, wobei bis heute jedes Unternehmen einen eigenen Antrag stellen muss.

-       Der Aufsichtsrat der RMV-GmbH beschließt u. A. über die Anpassung der Tarife und die Einführung neuer Angebote.

-       Ein Netzkartenangebot (AboAktiv, AboPlus, TicketEasy) wie in der VAB sieht der RMV – bis auf den Ausbildungsverkehr - nicht vor.

-       Welche rechtlichen Grundlagen im Falle eines Beitritts zum RMV zur Anwendung kommen, müsste geprüft werden. Hierbei geht es insbesondere um die ÖPNV-Gesetze, die Förderrichtlinien (z.B. GVFG/FAG/RZÖPNV) sowie eine Klärung welche länderspezifischen Regelungen dann gelten.

 

Auswirkungen auf die Fahrgäste

Im RMV werden größere Städte (> 50.000 Einwohner) als sogenannte „Sonderstatusstädte“ betrachtet. D.h. hier gelten in der Regel abweichend zur RMV- Preisstufe 1 höhere lokale Stadtpreisstufen. Dies gilt beispielsweise für Darmstadt, Hanau, Offenbach, Frankfurt usw..

 

Für Fahrgäste innerhalb der Stadt Aschaffenburg würde eine Tarifierung nach der RMV-Preisstufe 1 „Sonderstatusstadt“ eine gemittelte Verteuerung der Fahrpreise um ca. 17 % bedeuten.

 

 

Einzel- und Tageskarten

In der RMV-Stadt-Preisstufe 1 sind im Vergleich zum VAB-Tarif insbesondere die Tageskarten mit 4,20 € zu 3,40 € und die Einzelfahrten mit 2,15 € zu 1,80 € wesentlich teurer.

 

Zeitkarten Erwachsene

Monatskarten für Erwachsene kosten in der Preisstufe 1 im RMV 45,00 €, im VAB-Tarif 39,70 €. Entsprechend höher sind auch die Preise für Jahreskarten, da nach beiden Tarifmodellen der 10fache Monatskartenpreis in etwa die Preisbasis für die Jahreskarte darstellt. In der VAB erfolgen 12 Abbuchungen, im RMV wird der Preis der Jahreskarte auf zehn monatliche Abbuchungen umgelegt, entsprechend erfolgt für die beiden letzten Gültigkeitsmonate keine Abbuchung.

 

Zeitkarten Kulturpass

Die Zeitkarten Kulturpass würden einen höheren Auffüllbetrag erfordern. Bei einer Berechnung gemäß der bisherigen Preisbildungslogik (½ Preis der Monatskarte = 19,85€) für die Kulturpasskarten würde ein Mehraufwand für das Amt für soziale Leistungen von 16.500 €/Jahr entstehen.

 

GrüneNeun-Zeitkarten

In Aschaffenburg sind GrüneNeun-Zeitkarten, welche erst ab 09:00 Uhr gelten populär. Diese würden bei einer Umwandlung in sogenannte 9-Uhr-Karten des RMV um etwa 44 % (26,80€ zu 38,50€) teurer werden. Ein Angebot wie die Wochenkarte GrüneNeun wird im RMV nicht angeboten.

 

Monatskarten Ausbildungsverkehr – Selbstzahler Stadtgebiet

Die Monatskarten für Schüler bewegen sich mit 35,10 € (Sonderstatusstadt-Preisstufe 1) zu 33,60 € im Wesentlichen auf einem vergleichbaren Niveau.

 

Schülerticket Hessen

Das Land Hessen stellt in einer dreijährigen Pilotphase zur Einführung des „Schülertickets Hessen“ rund 20 Millionen Euro pro Schuljahr zur Verfügung, um damit die Einnahmeausfälle aufgrund der gesenkten Ticketpreise auszugleichen. Völlig offen ist, ob im Falle eines Beitritts zum RMV auch für den dann bayerischen Teil des RMV, das Land Hessen einen Ausgleich für Einnahmeausfälle zur Verfügung stellt. Ebenfalls vollkommen unklar ist die Handhabung nach Beendigung der Pilotphase, wenn sich das Land aus der Finanzierung zurückzieht.

Vorausgesetzt das Schülerticket Hessen findet im Tarifraum der VAB Anerkennung, dann hätte dieses einen starken Einfluss auf die Finanzierung der Karten für die Schulwegekostenfreiheit.

 

Zeitkarten Auszubildende – Selbstzahler VAB-Tarif

Die Gesamteinnahmen der VAB aus Zeitkarten Azubi – Selbstkäufer liegen aktuell bei ca. 3,96 Mio. €/Jahr. Eine Vollintegration mit inkludiertem Schülerticket Hessen bedeutet zunächst ein Einnahmerisiko von ca. 1,9 Mio. €/Jahr.

 

 

 

Zeitkarten Auszubildende – Kostenfreiheit Schulweg

Die Gesamteinnahmen der VAB aus der Kostenfreiheit Schulweg belaufen sich auf ca. 11,9 Mio. €/Jahr. Bei einer Anerkennung des Schülertickets Hessen im Rahmen einer Vollintegration würden diese zunächst auf 6,3 Mio. € pro Jahr sinken. Das Einnahmenrisiko bzw. die Höhe der Gegenfinanzierung liegt demnach bei mindestens 5,6 Mio. €/Jahr.

 

Auswirkungen auf das VAB Wabensystem

Der RMV bezieht sich in seiner Tarifierung auf die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaften. Nach dieser Logik würde für die direkt an Aschaffenburg angrenzenden Gemeinden die Preisstufe 2 gelten. Da die Preisstufe 2 im RMV über alle Fahrscheinarten hinweg um ca. 9,3% teurer ist, würden sich die Fahrpreise von z.B. Aschaffenburg zu den Nachbarorten (Mainaschaff, Goldbach, Glattbach, Haibach mit Dörrmorsbach) entsprechend verteuern.

Für Großostheim, Stockstadt und Sulzbach hätte dies eine absenkende Wirkung, da heute die VAB-Preisstufe 3 zur Anwendung kommt.

 

Im Falle Hösbachs würde aufgrund der strikten Einteilung nach Gebietskörperschaften statt der VAB-Preisstufe 2 die RMV-Preisstufe 3 Anwendung finden. Dies wäre eine teils drastische Verteuerung (z.B. Tageskarten von 4,50 € auf 6,15 € oder Monatskarten von 60,50 € auf 87,90 €).

 

Netzkartenangebot

Im Rahmen einer Vollintegration mit Anwendung des RMV-Tarifes würde es das Netzkartenangebot der VAB nicht mehr geben. In diesem Fall würden sich die Beförderungstarife wie folgt verändern:

 

Produkt VAB

Preis VAB/Monat

Produkt RMV

Preis PS 6 RMV/"Monat"*

Abo Plus (Netz)

72,50 €

Jahreskarte Erwachsene

187,50 €

Grüne Neun (Netz)

52,50 €

Jahreskarte 9 Uhr

140,67 €

TicketEasy (Netz)

60,70 €

Schülerticket Hessen

30,42 €

AboAktivPlus

33,00 €

65-Plus-Jahreskarte

112,13 €

AboAktivPlus Partnerkarte

20,00 €

65-Plus-Jahreskarte

112,13 €

AboAktiv ab 09:00 Uhr

33,00 €

65-Plus-Jahreskarte

112,13 €

*Preisstufe für einen vergleichbaren räumlichen Geltungsbereich.

Mit Ausnahme des Ausbildungsverkehrs würden sich alle Kundengruppen deutlich schlechter stellen.

 

Nutzer des RMV-VAB-Übergangstarifes

Nachdem für den RMV-VAB-Übergangstarif die Tarifbildungsregeln wie für den RMV-Binnentarif angewendet werden, ergeben sich für die Nutzer der grenzüberschreitenden Fahrtverbindungen keinerlei Änderungen.

 

Zeitkarten Auszubildende – heutige Nutzer des RMV-VAB-Übergangstarifes.

Diese Kundengruppe würde durch eine Vollintegration erheblich profitieren. Dieses stellt im Umkehrschluss ein erhebliches Einnahmerisiko dar, welche zu etwa 60 % die DB über ihren Anteil in der Einnahmeaufteilung treffen würde. Das Einnahmerisiko der VAB liegt gerechnet am Mengengerüst RMV-VAB-Übergangstarif bei ca. 710.000 €.

 

RMV- Semesterticket, RMV- Jobticket, RMV- Kombiticket

Diese Angebote gelten heute im Gebiet des RMV und sind jeweils gesondert kalkuliert. Hierbei hat das Semesterticket eine netzweite Gültigkeit im RMV. Eine Erweiterung der örtlichen Gültigkeit erfordert eine Neukalkulation sowie eine Anpassung sämtlicher Verträge zwischen dem RMV und den Hochschulen.

Ähnlich würde es sich für die Jobticket-Vereinbarungen und die Kombiticket-Regelungen (Veranstaltungstickets) verhalten.

Die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen sowie die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Fahrgäste sind aktuell nicht abschätzbar.

 

Bereits heute gibt es mit dem VAB-RMV-Übergangstarif eine einheitliche Tarifierung für Fahrtverbindungen von Bayern nach Hessen. Seit Dezember 2003 sind somit alle Fahrten in die angrenzenden Gebiete in Hessen durch den Übergangstarif abgedeckt und problemlos zu erreichen. Der Übergangstarif bietet für den größten Teil der Fahrgäste eine akzeptierte und anerkannte Lösung.

Für Zeitkartennutzer VAB oder RMV besteht zudem die Möglichkeit der Weiterfahrt über die Landesgrenze im Rahmen der bestehenden Anschlussregelung.

 

 

Fazit

 

Ein Beitritt zum RMV kann aus der räumlichen Betrachtung und den verkehrlichen Verflechtungen durchaus als sinnvoll erachtet werden. Fahrgäste mit länderübergreifenden Fahrtbeziehungen würden hiervon profitieren, da der VAB-RMV-ÜT nicht das ganze Fahrkartenangebot umfasst. Der überwiegende Anteil der VAB-Fahrgäste würde durch die Preisgestaltung des RMV und fehlende Angebote des RMV deutlich mehr belastet werden.

 

Offen bleibt die rechtliche Prüfung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Diese umfangreiche Aufgabenstellung kann von den Stadtwerken nicht rechtsicher aufgearbeitet werden. Hierfür müssten Mittel für eine externe Unterstützung bereitgestellt werden.

Sinnvoller erscheint es, weitere Verbesserungen im VAB-RMV-ÜT anzustreben!

 

 

Landrat Scherf erklärt, dass Herr Betz der Bitte von Dr. Reuter und ihm gefolgt sei, dieses Thema noch einmal zu aktualisieren.

Er fasst zusammen, dass eine Mitgliedschaft beim RMV unter anderem 700.000,00 Euro Kosten für die gesamte Region Bayerischer Untermain bedeute, alleine nur für die Verwaltungsarbeit. Man hätte eine gravierende Verteuerung bei den Netzkarten, die zugeschnitten seien auf die Bedürfnisse der Menschen am Bayerischen Untermain. Diese Netzkarten seien die Stärke des Tarifverbundes der VAB hier, die in dieser Flexibilität und in dieser Preislage der RMV nicht bieten könne. Und das Ganze noch unter dem Aspekt, dass 80% der Kundinnen und Kunden innerhalb des VAB führen.

Die Aufgabe sei es, an der Schnittstelle Verbesserungen zu ermöglichen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka findet die Ausführungen sehr überzeugend. Er kritisiert, dass dieses Thema nicht in der ARGE ÖPNV mit den drei Gebietskörperschaften besprochen worden sei, denn dieses Thema betreffe alle drei Gebietskörperschaften intensiv.

 

Landrat Scherf antwortet, dass dieses Thema erst für das Frühjahr geplant gewesen sei, man jetzt aber schneller gewesen sei. Herr Betz werde dieses Thema in die nächste Sitzung mit zu den Fachleuten in die ARGE ÖPNV nehmen.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass man mit der VAB und dem RMV zwei gewachsene unterschiedliche Systeme hätte, deswegen sei es schwer, diese zusammenzubringen. Er möchte wissen, ob und wer aktiv an Verbesserungen an den Schnittstellen arbeite.

 

Herr Betz antwortet, dass es nur zusammen mit den Verkehrsunternehmen gehe, denn diese müssten es letztendlich umsetzen.

Vor kurzem sei bei der Tarifrunde der VAB darüber berichtet worden, dass es derzeit Gespräche zwischen der Hochschule Aschaffenburg und der VAB zur Schaffung eines eigenen Semestertickets für die eigenen Hochschüler*innen gebe. Die Hochschule selbst habe es als Standortnachteil erkannt, dass es kein Semesterticket gebe. In dem Zusammenhang sei eine Befragung der Student*innen durchgeführt worden, woher und mit welchen Verkehrsmitteln sie kämen. Das positiv überraschende Ergebnis hat gezeigt, dass von 3.000 Studenten etwa 27% mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Hochschule kämen. Dies sei ein enorm hoher Wert.

Die zweite größere Gruppe, die zur Hochschule in Aschaffenburg komme, seien die Hochschüler*innen aus Hessen. Der RMV biete ein Semesterticket an. Der Gedankenansatz sei,  dass man im Bereich Semesterticket erst eine eigene Lösung schaffe, um dann mit den Hochschulen auf der hessischen Seite drüber zu sprechen, ob es nicht eine Kombilösung für beide Seiten geben könne.

 

Schwieriger werde es bei dem Thema Jobticket. Auf mehrere Nachfragen erhalte man vom RMV keine Stückzahlen, so dass man das Thema nicht bewerten könne.

 

Kreisrat Reinhard fragt, ob sich die Expressbuslinie, die in Aschaffenburg bereits probeweise laufe, bewährt habe, so dass man diese vielleicht auf den Landkreis Miltenberg übertragen könnte. Den politischen Rückhalt und Unterstützung für dieses Thema werde er von der CSU erhalten.

 

Landrat Scherf erinnert daran, dass Herr Betz bereits im Kreisausschuss im Juli 2017 das politische Mandat erhalten habe, gemeinsam mit den Partnern eine länderübergreifende Lösung zu entwickeln.

 

Herr Betz erklärt, dass die nächstgelegene Zugangsmöglichkeit zum S-Bahn-System im RMV im Bereich Rödermark und Rodgau wäre. Man müsse sich die räumliche Umgebung anschauen, wo genug Platz vorhanden sei. Über welchen Weg der Expressbus von der bayerischen Seite aus geführt werde, müsse man noch sehen. Es solle ein möglichst zügiger Weg sein, damit die Leute die Buslinie als attraktives Angebot annähmen. Der Vorteil bei der Zuführung auf die S-Bahn sei, dass die Ankunftszeit egal sei, da es nie einen Anschlussverlust gebe, sondern maximal eine Verzögerung, denn die S-Bahn fahre jede Viertelstunde.

 

Landrat Scherf erklärt, dass Herr Betz die volle politische Unterstützung habe, eine „Miltenberger Variante“ zu planen und zum Erfolg zu bringen.

 

Herr Betz erklärt zur Linie 977, dass es einigen Unmut über die Veränderung der Abfahrtszeiten in Miltenberg gegeben habe. Dazu müsse man sagen, dass die Federführung der gesamten Planung dieses Linienbündels bei dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) als Dienstleister für den Main-Tauber-Kreis gelegen habe. Die VAB sei nur mit einem Leistungsanteil von 5% an der gesamten Achse beteiligt gewesen. Main-Tauber sei es wichtig gewesen, vor allem in Wertheim die Zuganschlüsse über Eck entsprechend herstellen zu können, damit jemand aus dem Bereich Tauberbischofsheim über Eck Richtung Würzburg fahren könne. Dies habe dazu geführt, dass die Abfahrtszeiten von Minute 0 auf Minute 44/45 in Miltenberg vorgezogen werden musste. Diese Verschiebung habe zu Klagen geführt, weil Schüler*innen beispielsweise von der Madonnenlandbahn den Bus nicht mehr erreichen konnten und längere Wartezeiten in Kauf nehmen haben müssen.

Herr Betz habe mit dem Verkehrsunternehmen, der Fa. Ehrlich, gesprochen und einige Vorschläge gemacht. Er habe die Meldung bekommen, dass für die Strecke Bürgstadt – Eichenbühl eine Lösung gefunden worden sei, die relativ zeitnah umgesetzt werden könne. Der Vorschlag, den er für den Bereich Mönchberg, Schmachtenberg gemacht habe, sei von der Fa. Ehrlich abgelehnt worden, da dieser betrieblich zu schwierig werde. Hierfür werde auch noch eine Lösung gefunden.

In dem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die BEG Herrn Betz informiert habe, was im Laufe des Jahres vorbereitet werde für den Start im Dezember 2018. Die Hessische Landesbahn werde von Frankfurt bis nach Aschaffenburg die Regionalbahn von der DB übernehmen, heißt, der Betreiber wechsle von der DB auf die Hessische Landesbahn. Die BEG werde dann bereits die Zeitlage für die Regionalbahn Aschaffenburg-Miltenberg auf das Zielkonzept der Vergabe umstellen, und zwar ein Jahr vor der eigentlichen Betriebsaufnahme. Der Grund sei, dass man mit dieser Regionalbahn eine Zeit lang einen perfekten Anschluss direkt an die Hessische Landesbahn bekomme, von und nach Frankfurt (wenn die Elektrifizierung abgeschlossen sei, könne dieser Zug gleich durchfahren von Frankfurt bis nach Miltenberg). Dies sei der Hintergrund, dass man diese Kette schon hintereinander hänge, dann wäre es nämlich so, dass der Regionalexpress von Aschaffenburg nach Miltenberg am Regionalexpress Frankfurt-Aschaffenburg-Würzburg hänge, und die Regionalbahn von Aschaffenburg nach Miltenberg hänge unmittelbar an der Regionalbahn von Frankfurt nach Aschaffenburg. Diese Züge würden dann zur Minute 40 in Miltenberg ankommen, die wiederum dann passe zur Abfahrtszeit, auch des VRN, in Minute 45 Richtung Wertheim-Würzburg.

 

Landrat Scherf sagt, man benötige dann noch die deutliche Sichtbarkeit, weil auf den Bussen und den Fahrplänen immer Wertheim stehe.

Es sei sehr beruhigend, dass in der Fahrplankonzeption bereits jetzt daran gearbeitet werde, dass am Ende die Flügelung mit den elektrischen Fahrzeugen tatsächlich möglich sei.

 

Kreisrat Weber weist darauf hin, dass der elektronische Fahrplan nicht mit der gedruckten Form übereinstimme.

Er möchte wissen, ob man auf dem Fahrplan erkennbar mit abdrucken könne, dass z.B. in Stadtprozelten der Bus bis nach Würzburg weiterfahre.

 

Herr Betz antwortet, dass es bei der Fahrplanauskunft eine erhebliche Panne gegeben hätte. Der Altbetreiber habe seine Daten nicht vom Server gelöscht. Das Ergebnis sei gewesen, dass sowohl die neuen als auch die Daten auf dem Server gewesen seien, wodurch völliges Chaos entstanden sei. Mittlerweile seien die Altdaten gelöscht und es werde daran gearbeitet, dass es die Auskunft richtig verarbeiten könne.

Auf dem Papierfahrplan müsste es schon sein, weil die Linie bereits bis Würzburg durchlaufe.

 

Landrat Scherf sagt, dass bei der Linie am Main entlang noch Wertheim als Zielbahnhof bei allen Bussen angeschrieben sei. Der Morgenbus 977 um 5:55 Uhr sei in der Bahn-App auch noch mit Umsteigen in Wertheim angegeben, obwohl er als 977 weiterfahre.

 

Kreisrat Oettinger fragt, ob es ein Zeitfenster für die Elektrifizierung gebe.

 

Im nächsten Jahrzehnt werde es elektrisch, so Landrat Scherf. Bis die Finanzierung und die Planung stehe, werde es noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Kreisrat Dr. Fahn hatte ein Gespräch mit dem Fahrgastbereit, worin es um die Bürgerbeteiligung bei der Fahrplanerstellung gegangen sei. Es gebe zwei Bundesländer, in denen der Fahrplanentwurf im Mai ins Netz gestellt werde, wo Bürger*innen dann Anregungen geben könnten für bestimmte Linien. Danach entstünde dann der endgültige Fahrplan. Der Fahrgastbeirat habe gemeint, dass dieses Vorgehen sinnvoll sei, weil man vorher schon handeln könne. Er möchte wissen, ob solche Vorschläge auch an Herrn Betz herangetragen worden seien. Bei der Gelegenheit merkt er an, dass der frühere Wirtschaftsminister Zeil von der FDP in Bayern dies schon einmal zugesagt habe, aber dieses Thema dann untergegangen sei.

 

Landrat Scherf sagt, dass es ab Dezember 2018 ein funktionierendes Bahnfahrplankonzept gebe.

 

Generell sei es so, dass er immer wieder Vorschläge von Bürger*innen erhalte, so Betz, die in die Planungen mit einfließen. Momentan und auch in den nächsten Jahren müsse man bei Planungen sehr aufpassen, da unglaublich viele Straßenausbaumaßnahmen nur noch mit Vollsperrung laufen. Aus seiner Erfahrung hätten viele Konzepte wieder verworfen werden müssen, weil die Busse wegen der Vollsperrungen komplett anders fahren müssten. Dies koste sehr viel Zeit und sehr viel Geld. Für diese baustellenbedingten Mehraufwendungen bekäme die VU keinerlei staatlichen Ausgleich.

 

Landrat Scherf sagt, dass die Bürgeranregungen für Herrn Betz immer gut und wertvoll seien, aber die Zwänge bei der Fahrplangestaltung sehr umfangreich seien.

 

Kreisrat Stich weist auf die Bedürfnisse der weiterführenden Schulen hin.  Eltern würden ihre Kinder an Schulen anmelden und sich auf bestehende Verbindungen verlassen. Man müsse darauf achten, dass sich nicht zwischendurch massive Verschlechterungen bei Busverbindungen ergeben.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagt, dass man nach außen deutlich machen müsse, dass die Empfehlungen des Fahrgastbeirates ernst genommen und auch umgesetzt würden. Es sollte klar werden, wie die Wege seien und wie sie wahrgenommen würden.

 

Landrat Scherf stimmt dem zu, aber man müsse auch sagen, dass sich der Fahrgastbeirat um die Eisenbahnstrecke kümmere, die Fahrpläne aber in München bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft gemacht würden.

Es sei wichtig, dass der Kreisausschuss als Vertretung für den Landkreis Miltenberg bestärkend zur Kenntnis nehme, dass sogar das Fahrplankonzept für die erfolgte Elektrifizierung schon ausgearbeitet sei und umgesetzt werde.

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