Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Vorstellung des Müllhaushalts 2018 mit Investitionsplan: Empfehlungsbeschluss des Umweltausschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.12.2017 ENU/004/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für
Energie, Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
den vorliegenden Entwurf des Müllhaushalts für das Jahr 2018,
einschließlich Investitionsplan, im Rahmen der Verabschiedung des
Kreishaushalts mit zu beschließen.
Frau Goldschmitt
trägt vor, dass der Müllhaushalt 2018 insgesamt, allerdings ohne die ehemalige
Klärschlammdeponie Schippach, Einnahmen und Ausgaben von jeweils 13.232.140 € umfasst.
Die aktuelle
Marktsituation weist für Altpapier und E-Schrott fallende Preise aus. Trotzdem
rechnen wir mit einem durchschnittlichen Papierpreis, der über dem des Jahres
2016 liegt und gleichbleibenden E-Schrott Erlösen.
Zum Ausgleich des
Müllhaushalts ist eine Zuführung aus den Gebührenüberschüssen in Höhe von 1.580.000
€ nötig.
Der Müllhaushalt
für die Klärschlammdeponie Schippach schließt in Einnahmen mit 2.700 € und in
Ausgaben mit 200.951 €. Die Differenz muss vom Landkreis aus allgemeinen
Finanzmitteln ausgeglichen werden.
Vorgesehene Investitionen 2018:
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Für
den Nachkauf von Müllgefäßen sind 55.000 € veranschlagt.
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Es
müssen wieder einige der älteren Transport- und Sammelcontainer ersetzt werden.
Hierfür sind 30.000 € vorgesehen.
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Zur
Erweiterung des Erfassungssystems für Elektrokleingeräte sind 20.000 €
eingeplant.
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Für
den Bau des neuen Deponieabschnittes IVa und Va wurden 6.000.000 €
veranschlagt.
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Die
Baukosten für die DK-II werden mit 300.000 € angesetzt.
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54.000
€ wird der Kauf des Radladers für den Wertstoffhof Süd betragen, der bisher
gemietet ist.
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Auf
der Müllumladestation in Erlenbach werden Zentrierschienen für Abrollcontainer
benötigt. Für diese sind 20.000 € eingestellt.
Die Gesamtsumme
der Investitionen im Müllhaushalt belaufen sich auf 6.479.000 €.
Auf Nachfrage von Kreisrat Berninger erklärt Frau Goldschmitt, dass die Höhe der Abschreibung auf dem Konto 571214, „Abschreibungen auf sonstige unbebaute Grundstücke“, enthalten sei. Der Plan für 2017 sei bei 523.000,00 Euro gewesen, für 2018 seien 492.00,00 Euro enthalten. Dies seien 94%, was mit der DK-I zusammenhänge. Bei der Geschäftsausstattung sei es von 373.000,00 Euro auf 325.000,00 Euro gesunken, was hauptsächlich wegen der Mülltonnenanschaffung sei.
Kreisrat Maurer
möchte wissen, ob die Gebühren stabil bleiben würden.
Landrat Scherf
antwortet, dass man zum Ausgleich eine Zuführung von 1.580.000,00 Euro aus den
Gebührenüberschüssen benötige. Die Gebühren für 2018 bleiben stabil.
Kreisrat Berninger ist verwundert, weil ihm die Position 571214 „Abschreibungen auf sonstige unbebaute Grundstücke“ in der Doppik noch nicht begegnet sei.
Landrat Scherf erklärt, dass Deponien als unbebaute Grundstücke gelten.
Herr Feil fügt hinzu, dass der Landkreis den Bau einer Deponie im Vorfeld komplett bezahle. Der Gebührenzahler zahlt es zurück im Rahmen des Verfüllungszustandes. Hier ist enthalten, dass keine rechnerische Abschreibung stattfindet, sondern nach Verfüllungsstand. So erhalte der Landkreis nach Verfüllungsstand der Deponie das Geld für die Investition in die Baukosten wieder. Genauso werde es bei dem neuen Bauabschnitt sein, d.h. der Landkreis zahlt im Vorfeld dieser Maßnahme die Gesamtbaukosten. Über den Müllhaushalt, abhängig vom Verfüllungsgrad, erhält der Landkreis dafür das Geld zurück. Dies werde in dieser Position wiedergespiegelt.