Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Aktueller Stand ÖPNV, u.a. Haltestelleninfrastruktur im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2017 KA/005/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Abgefragt wurden die Merkmale:
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Barrierefreiheit
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Vorhandensein eines Fahrgastunterstandes
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Ausstattung mit einer Sitzgelegenheit
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Vorhandensein eines Abfallbehälters
Die nun vollständig eingegangenen Rückmeldungen
ergeben folgendes Gesamtbild:
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158 Haltestellen sind barrierefrei umgestaltet
(23,8%)
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261 verfügen über einen Fahrgastunterstand (39,4%)
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270 bieten eine Sitzgelegenheit für die Fahrgäste
(40,7%)
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387 sind mit einem Abfallkorb ausgestattet (58,4%)
Dabei sind die Verhältnisse je nach Gemeinde oder
Ortsteil durchaus different.
Herr Betz fügt hinzu, dass die Zahlen so noch
nicht weitergegeben worden seien, weil einiger Nachprüfungsbedarf bestehe.
Einzelne Gemeinden haben die Barrierefreiheit schon
vollständig hergestellt, in anderen wurde noch gar nicht mit der Umrüstung
begonnen. Letzteres ist im Hinblick auf die gesetzliche Vorgabe bis Ende 2022
kritisch.
Die Ausstattung mit einem Fahrgastunterstand ist
keine gesetzliche Pflicht, gleichwohl dient sie natürlich vor allem dem
Fahrgast und unterstützt die Nutzung des ÖPNV. In Anbetracht der jeweiligen
örtlichen Situation ist jedoch in nicht wenigen Fällen eine Ausstattung mit Fahrgastunterstand
räumlich nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Bereitstellung einer
Sitzbank für die Nutzer.
Das Vorhandensein eines Abfallkorbes an der
Haltestelle verhindert oder begrenzt zumindest das „Vermüllen“ der Umgebung an
der Haltestelle.
Landrat Scherf ergänzt, dass die
Berichterstattung im Blickpunkt MIL im I. Quartal 2018 erfolgen werde. Zum
einen sei die Blickpunkt MIL für das IV. Quartal bereits voll mit Themen, zum
anderen müsse noch einmal auf die Rückmeldungen geschaut werden, um einiges zu
verifizieren.
Kreisrat Dr. Fahn weist darauf hin, dass bis
2022 alles barrierefrei umgestaltet sein müsse. Er möchte wissen, ob dies
insgesamt zu schaffen sei. Einige Landkreise in Bayern hätten
Ausnahmeregelungen beantragt, aber Unterfranken hätte gesagt, dass es bis 2022
zu schaffen sei.
Weiterhin möchte Kreisrat Dr. Fahn wissen,
wie die Barrierefreiheit finanziell umgesetzt werde, da es auch teilweise
Zuschüsse vom Freistaat für barrierefreie Umgestaltung gebe.
Eine transparente Darstellung für Bürger sei
auch wichtig, so Fahn.
Landrat Scherf antwortet, dass die Frage zur
Transparenz bereits beantwortet sei. Der Landkreis Miltenberg werde analog zu
Aschaffenburg die Ergebnisse veröffentlichen.
Herr Betz sagt, als diese Vorgabe 2007 im
Raum gestanden sei, habe das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nur
auf Neubaumaßnahmen abgestellt habe. Gerade die Haltestellen, die schon immer
da gewesen seien, die in der Regel sogar die höchsten Fahrgastzahlen hätten,
weil sie in den Zentren gelegen seien, wären reine Umbaumaßnahmen gewesen, die
nach dem BayGVFG gar nicht förderfähig gewesen seien. Deswegen habe man damals
von Seiten des Landkreises eine Förderung an die Gemeinden gemacht, um sie
nicht alleine zu lassen. Die Förderung sei 50% der Umrüstkosten, max. 5.000,00
€ pro Haltestelle gewesen. Das Programm werde seit 2007 durchgeführt.
Mittlerweile habe man rund 120 Haltestellen in den Landkreisen Aschaffenburg
und Miltenberg damit umgerüstet. Inzwischen gebe es im BayGVFG den
Fördertatbestand für die Nachrüstung auf Barrierefreiheit.
Kreisrat Reinhard fragt, wenn die Umrüstung
auf Barrierefreiheit verpflichtend sei, ob man für eine Bushaltestelle auch
enteignen könne.
Herr Rosel antwortet, wenn man mehrere
Möglichkeiten zur Platzierung einer Bushaltestelle habe, würde eine Enteignung
nicht funktionieren. Wenn es in einem Ort
an einer Straße nur eine einzige Möglichkeit gebe, könnte man
gegebenenfalls darüber reden, aber meistens gebe es mehrere Möglichkeiten, eine
Bushaltestelle zu platzieren. Dieser Fall sei so auch noch nicht vorgekommen.
Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, wie viele
Busse im Einsatz seien, und wie viele davon Niederflurbusse seien.
Herr Betz antwortet, dass man vor drei Jahren
bei knapp 72% gewesen sei. Er geht davon aus, dass Hochbodenfahrzeuge, wenn sie
ihre Lebensdauer hinter sich hätten, gegen Niederflurfahrzeuge ausgetauscht
würden, egal ob Klein- oder Standardbusse. Die Tendenz werde Richtung 80%
gehen.
Landrat Scherf bittet die Mitglieder des
Kreisausschusses, vor Ort immer wieder Werbung für die AboAktivPlus-Jahreskarte
für die Senioren, denn das sei die kostengünstigste Form der Mobilität.