Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bekanntgabe einer Eilentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2017   ENU/003/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Frau Heim trägt vor, wie in der Sitzung des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz am 17.07.2017 berichtet, wurden Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der höheren Naturschutzbehörde vorgelegt und die erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese Ausnahmegenehmigung wurde am 10.08.2017 unter Auflagen erteilt. U.a. ist eine Umweltbaubegleitung (UBB) der Rodungsarbeiten gefordert, verbunden mit Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen für verlorenen Lebensraum von Zauneidechsen und Fledermäusen.

 

Damit sich die Erweiterung der Kreismülldeponie nicht weiter verzögert, hat die Verwaltung im Rahmen einer Eilentscheidung das Büro FABION GbR, Winterhäuser Straße 93, 97084 Würzburg mit der ökologischen Baubegleitung der Rodungsarbeiten mit Fang und Umsiedlung der Zauneidechsen und Schaffung von erforderlichen Ersatzquartieren von Fledermäusen beauftragt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf 60.458,66 €. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

 

Die artenschutzrechtlichen Vorarbeiten durch das Büro FABION wurden und werden termingerecht durchgeführt, so dass die Baumfällarbeiten am 20.09.2017 beginnen konnten.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung