Fleisch- und Geflügelhygiene, tierische Erzeugnisse

Kontrolle aller Betriebe im Landkreis, die Fleisch verarbeiten oder sonstige tierische Erzeugnisse herstellen oder verarbeiten, auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Aufgaben und Dienstleistungen

Fleischverarbeitende Betriebe werden im Hinblick auf hygienerechtliche Vorschriften vom Veterinäramt beraten und kontrolliert.

Service-Kontakt

Telefon: 09371 501 534

E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Formulare und Informationen

Jäger und Betreiber von Wildgehegen werden im Hinblick auf fleischhygienerechtliche Vorgaben beraten. Wildkammern, in denen Wild zerlegt wird, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt.

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Milcherzeuger, Eierproduzenten und fischverarbeitende Betriebe werden im Hinblick auf hygienerechtliche Vorschriften vom Veterinäramt beraten und kontrolliert.

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Fleisch und Fleischerzeugnisse werden von den Beschäftigten des Veterinäramts regelmäßig auf Rückstände aller Art, wie beispielsweise Umweltkontaminanten oder Arzneimittelrückstände untersucht.

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Das Landratsamt beauftragt Jäger mit der Probenahme für die Trichinenuntersuchung. Hierzu werden Wildmarken und Wildursprungsscheine ausgegeben.

Notwendige Unterlagen:

  • Schulungsnachweis "Entnahme von Trichinenproben bei Wildschwein und Dachs"
  • Nachweis über Belehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz
  • Kopie gültiger Jagdschein

 

Entstehende Kosten:

  • Beauftragung: einmalig 15,00 €
  • Wildmarke mit Wildursprungsschein 0,60 € (Mindestabnahme fünf Stück)
  • Je trichinenuntersuchungspflichtiges Tier 2,50 €

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Telefon: 09371 501-358

E-Mail: Gewerbe@lra-mil.de

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Das Veterinäramt hat die Fachaufsicht über die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten, die für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständig sind.

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Das Veterinäramt beaufsichtigt die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Schlachtung von Wiederkäuern anfallenden spezifischen Risikomaterialien (SRM) zur Verhinderung der Krankheiten BSE und TSE.

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