Finanzielle Unterstützung
In einem höheren Lebensalter oder aufgrund einer Erkrankung kann sich das Einkommen verändern. Das wirkt sich auch auf den Alltag aus. Zum Beispiel, wenn die Rente nicht ausreicht, um die Kosten für Wohnung, Lebensmittel oder die Pflege zu decken. In solchen Situationen benötigen Menschen finanzielle Unterstützung.
Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an Leistungen, die dann in Frage kommen können. Das soll Ihnen eine erste Orientierung geben und ersetzt keine Beratung.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, mit ihrem Einkommen Ihren Lebensunterhalt oder Ihre Pflege zu sichern, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine der Beratungsstellen im Landkreis. Dort können Sie klären, welche Leistungen für Sie in Frage kommen. Sie erhalten auch Informationen, wie Sie weiter vorgehen können.
Ergänzende Sozialleistungen
Menschen mit einem geringen Einkommen und Vermögen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen. Je nach individueller Situation kommen unterschiedliche Leistungen in Betracht.
Auswahl an ergänzenden Sozialleistungen und die jeweils zuständige Stelle:
Bürgergeld
Jobcenter Landkreis Miltenberg
Bauscherweg 6
63897 Miltenberg
Telefon: 09371 6694-0
E-Mail: jobcenter-lk-Miltenberg@jobcenter-ge.de
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-landkreis-miltenberg-miltenberg.html
Sozialhilfe
Landratsamt Miltenberg
Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungsarten wie beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und Übernahme von Bestattungskosten:
https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/sozialhilfe-wohngeld.html
Wohngeld
Landratsamt Miltenberg
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit niedrigem Einkommen. Es ist möglich als:
- Mietzuschuss für eine Wohnung oder ein Zimmer
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Auch Menschen, die im Pflegeheim leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld haben.
Mehr Informationen und Kontakt: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/sozialhilfe-wohngeld/wohngeld.html
Hilfe zur Pflege – ambulant und stationär
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Telefon: 0931 7959-0
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de
Internet: https://www.bezirk-unterfranken.de
Eingliederungshilfe
Wohnortnahes Beratungsangebot des Bezirks Unterfranken im Landratsamt Miltenberg
Telefonische Terminvereinbarung: 0931 7959-1349
Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr
Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Manche Personen können sich jedoch von der Beitragspflicht befreien lassen. Zum Beispiel aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Soziale Gründe sind zum Beispiel der Bezug von Sozialhilfe oder der Umzug in ein Pflegeheim. Gesundheitliche Gründe können beispielsweise Behinderungen sein.
Die Befreiung muss beantragt werden.
Mehr Informationen und Antragsunterlagen: https://www.rundfunkbeitrag.de
Entlastung bei Müllgebühren - „Pflegefalltonne“
Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen, die eine Inkontinenz haben, haben meist einen erhöhten Bedarf für die Entsorgung von Restmüll. Der Landkreis Miltenberg unterstützt diesen Personenkreis mit der Pflegefalltonne. Auf Antrag erhalten Betroffene ein zusätzliches kostenfreies Restabfallvolumen. Nach Genehmigung werden die Mülltonnen am Anwesen entsprechend getauscht oder Sie erhalten eine zusätzliche Restmülltonne.
Nur Menschen, die zu Hause leben, haben darauf einen Anspruch.
Den Antrag und mehr Informationen gibt es in den Rathäusern, im Landratsamt Miltenberg bei der Kommunalen Abfallwirtschaft und im Internet:
https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/abfall/satzung-und-gebuehren.html
Zuzahlungs-Befreiung
Zu vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Versicherten Zuzahlungen leisten. Zum Beispiel für Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlungen.
Damit Patientinnen und Patienten nicht zu sehr belastet werden, gibt es Belastungsgrenzen. Bis zu diesem Betrag müssen Sie Zuzahlungen leisten. Für Menschen, die chronisch krank sind, ist die Grenze niedriger.
Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungs-Befreiung beantragen.
Das Antragsformular können Sie oft auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunterladen. Oder Sie fordern es telefonisch an.
Schwerbehindertenausweis
Menschen, bei denen eine andauernde körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dadurch können sie Nachteilsausgleiche nutzen. Zum Beispiel Steuererleichterungen, Ermäßigungen und finanzielle Hilfen.
Welche Nachteilsausgleiche genutzt werden können, ist abhängig vom Grad der Behinderung und möglichen Merkzeichen. Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt zum Beispiel nicht automatisch zum Parken auf Behindertenparkplätzen!
Mehr Informationen und Antragsunterlagen:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Regionalstelle Würzburg
Georg-Eydel-Straße 13
97082 Würzburg
Telefon: 0931 4107-505
Internet: https://www.zbfs.bayern.de
Anträge erhalten Sie in der Regel auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis:
Das ZBFS ist in Bayern auch für den Antrag auf (Taub-) Blindengeld zuständig.
Wohnortnahe Beratung:
Information und Beratung zum Schwerbehindertenausweis oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Beeinträchtigung erhalten Sie sich auch bei den Beratungsangebote im Landkreis Miltenberg. Zum Beispiel durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die Beratung zur Eingliederungshilfe des Bezirks Unterfranken oder die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige e. V. (BSA). Die Kontaktdaten finden Sie unter „Beratung“.
Unterstützung bei Erkrankung
Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie ist gedacht für Menschen, die wegen einer Erkrankung oder nach einer Operation vorübergehend besondere Unterstützung benötigen. Zum Beispiel bei der Bewältigung des Alltags, bei der Behandlungspflege oder bei der Körperpflege. Die Unterstützung übernimmt dann ein ambulanter Pflegedienst. Die Krankenkasse kann dafür die Kosten übernehmen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Für diese Leistung muss man selbst eine Zuzahlung leisten.
Kurzzeitpflege für Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
Wenn durch eine Erkrankung vorübergehend die Rückkehr in die eigene Wohnung nicht möglich ist, können auch Menschen ohne einen Pflegegrad die Kurzzeitpflege nutzen. Dafür ist eine ärztliche Verordnung und der Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Krankenkasse notwendig.
Informationen online: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/haushaltshilfe.html
Unterstützung bei einem Pflegebedarf
Leistungen der Pflegeversicherung
Menschen mit einem Pflegegrad können verschiedene finanzielle Hilfen und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Einen Überblick zum Thema „Pflege“ gibt das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Internetportal https://gesund.bund.de.
Außerdem bringt das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig Broschüren heraus:
- Pflegeleistungen zum Nachschlagen
- Ratgeber Pflege. Alles was Sie zum Thema Pflege wissen sollten.
Die Broschüren können Sie kostenfrei bestellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html
Landespflegegeld Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben mit dem Landespflegegeld. Den Antrag und weitere Informationen gibt es beim Bayerischen Landesamt für Pflege.
https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld
Wohnortnahe Beratung
Wenn Sie Fragen zur Finanzierung der Pflege oder zur Kombination der Leistungen haben, lassen Sie sich bitte beraten. Eine Übersicht der Beratungsangebote finden Sie im Themenfeld „Senioren“.
Mehr Informationen rund ums Thema Pflege: