Information und Beratung

Information und Beratung

Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige e. V. (BSA)

Das Team der BSA informiert zu allen Themen rund ums Älter werden und bei Pflegebedarf. Auch zur Finanzierung der Pflege.

Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig. Folgende Fachstellen gehören zur BSA:

  • Pflegestützpunkt Landkreis Miltenberg
  • Fachstelle für pflegende Angehörige
  • Fachstelle Wohnberatung
  • Beratungsstelle Demenz Untermain
  • Seniorenbüro – Projekt „Fit für die digitale Welt“

Es gibt Büros in Miltenberg und Obernburg. Nach Bedarf und Absprache sind auch Beratungen in Stadtprozelten oder Hausbesuche möglich.

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin.

Kontakt: Zentrale Rufnummer 09371 6694920

E-Mail: info@seniorenberatung-mil.de

Internet: https://seniorenberatung-mil.de


Pflegeberatung der Pflegeversicherungen

Jede Person, die pflegeversichert ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung, wenn sie Pflege benötigt. Zuständig ist die Pflegekasse der Person, die den Pflegebedarf hat.

Für alle, die privat versichert sind, gibt es ein zentrales Beratungsangebot: compass. Private Pflegeberatung

Kostenfreie Servicenummer: 0800 - 101 88 00

Die Beratung erfolgt durch die Regional-Teams.

Mehr Informationen: https://www.compass-pflegeberatung.de


Beratung der Wohlfahrtsverbände und der privaten Dienste

Die Mitarbeitenden der Pflege- und Betreuungsdienste und der Pflegeheime beraten und informieren individuell zu ihren Angeboten.

 

Die Versorgung und Pflege durch Pflege- und Betreuungsdienste zu Hause oder in einem Pflegeheim kosten Geld.

Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegeversicherung.

Einen Teil muss man selbst bezahlen. Reicht das eigene Geld und Vermögen dafür nicht aus, kann man „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das ist möglich für Pflege, die man zu Hause bekommt. Zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder wenn man eine Tagespflege besucht. Oder wenn man in einem Pflegeheim gepflegt wird. Wenn man einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellt“, wird geprüft, ob der Staat einen Teil der Kosten übernehmen kann.

Wenn Sie einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialhilfeträger. Für alle, die im Landkreis Miltenberg wohnen, ist das der Bezirk Unterfranken:

Bezirk Unterfranken

Silcherstraße 5

97074 Würzburg

Telefon: 0931 7959-0

E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Unterfranken.

 

Landespflegegeld Bayern:

Der Freistaat Bayern unterstützt Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben mit dem Landespflegegeld. Den Antrag und weitere Informationen gibt es beim Bayerischen Landesamt für Pflege.

Wenn Sie Fragen zur Finanzierung der Pflege haben, lassen Sie sich bitte beraten. Eine kostenlose persönliche Beratung ist zum Beispiel bei der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige e. V. möglich.

Einen Pflegeplatz muss man selbst suchen. Oft übernehmen das Angehörige oder andere vertraute Personen. Wir wollen Ihnen die Kontaktaufnahme mit den Pflegeheimen erleichtern. Deshalb gibt es das Formular Pflegeplatz-Anfrage. Es erfasst Informationen, die für die Pflegeheime wichtig sind. Zum Beispiel um wen es geht und ab wann ein Platz gesucht wird. Sie können das Formular ausdrucken und mit der Hand ausfüllen. Oder Sie füllen es online aus. Danach geben Sie es an die Einrichtungen weiter, die Sie anfragen möchten.

Online-Formular-Service: https://formulare.landkreis-miltenberg.de/formcycle/form/provide/1604/

Checklisten und Tipps für die Suche geben auch folgende Broschüren. Zum Teil gibt es sie in verschiedenen Sprachen. Diese Informationen können sie kostenlos herunterladen, ausdrucken oder bestellen:

Der Pflegefinder – Die Pflegebörse für Bayern ist eine digitale Plattform im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.  Sie soll Bürgerinnen und Bürger unterstützen, passende und freie Angebote verschiedener Pflegeformen in ganz Bayern einfach und kostenlos zu finden. Im Pflegefinder können Sie zum Beispiel den Umkreis, in dem Sie suchen, eingrenzen und auch Beratungsangebote finden.

Mehr Informationen und den Zugang zum Pflegefinder finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflegefinder.

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA) ist der Sammelbegriff für Angebote, die Menschen helfen, möglichst lange Zuhause leben zu können.

Diese Personen können die Angebote nutzen:

  • Menschen, die mindestens einen Pfleggrad 1 haben und in ihrer eigenen Wohnung leben
  • pflegende Angehörige
  • Menschen, die eine Person pflegen oder betreuen, mit der sie nicht verwandt sind

Beispiele für Angebote sind:

  • Gemeinsam Spazieren gehen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Zeit zusammen verbringen: lesen, basteln, spielen, …
  • Begleitung zum Arzt
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Betreuungsgruppen

Ab Pflegegrad 1 haben Menschen, die zu Hause gepflegt werden Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld kann man die Unterstützungsangebote bezahlen. Er ist Teil der Leistungen der Pflegeversicherung. Je nachdem wie viel Hilfe man braucht, muss man einen Teil selbst bezahlen.

Tipp: Lassen Sie sich beraten, wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll kombinieren können!
Angebote zur Unterstützung im Alltag übernehmen zum Beispiel:

  • ambulante Pflegedienste
  • hauswirtschaftliche Fachdienste
  • Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.

Pflegende Angehörige sind Menschen, die sich um eine nahestehende Person mit einem Pflegebedarf kümmern. Das können Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder andere Bezugspersonen sein. Sie übernehmen zum Beispiel die Körperpflege und unterstützen bei der Bewältigung des Alltags. Die Pflege und Betreuung kann sehr herausfordernd sein. Gerade für Menschen, die berufstätig sind, und für Familien mit Kindern.


Für pflegende Angehörige gibt es daher verschiedene Unterstützungsangebote:

  • Information und Beratung
  • Austausch mit anderen in einer ähnlichen Situation
  • Entlastung durch Betreuungs- und Pflegeangebote
  • Reha für pflegende Angehörige
  • Finanzielle Unterstützung

Nutzen Sie die persönlichen Beratungsangebote. Sie erfahren dort zum Bespiel auch, wo es Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige gibt.

Diese bundesweiten Angebote können Sie ergänzend nutzen:

  • Pflegetelefon – schnelle Hilfe für Angehörige: 030 20179131 Anlaufstelle für Fragen zur Organisation der Pflege, für Fragen zur Finanzierung der Pflege und bei starker Belastung durch die Pflegesituation.
  • Informationen rund um die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie - Internetportal https://www.wege-zur-pflege.de des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Psychologische Online-Beratung: kostenfrei, auf Wunsch anonym https://www.pflegen-und-leben.de
  • Praktische Tipps für Angehörige zu verschiedenen Themen von Inkontinenz und Mundhygiene über Gewalt in der Pflege bis hin zu Hitzeschutz gibt das Zentrum für Qualität in der Pflege. Über die Internetseite https://www.zqp.de können Broschüren kostenfrei bestellt werden.
  • Informationen zur Gesundheitsversorgung und rund um die Pflege: https://gesund.bund.de
  • Unterstützung in belastenden Pflegesituationen - Online-Familiencoach Pflege: In Pflegesituationen gibt es immer wieder auch belastende Situationen. Überforderung, zeitlicher Druck, Gefühle wie Scham, Ekel oder Wut kennen viele pflegende Angehörige. Auf der Internetseite https://pflege.aok.de gibt es Tipps zum Umgang mit herausfordernden Situationen. Sie steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung und kann anonym und ohne Mitgliedschaft in der AOK genutzt werden.

Auch Kinder und Jugendliche übernehmen die Pflege von Angehörigen. Zum Beispiel, weil der Vater eine schwere Krankheit hat. Oder weil bei der Oma eine Demenzerkrankung festgestellt wurde. Für sie gibt es besondere Unterstützungsangebote. Sie zeigen: Ihr seid nicht allein!

  • Das Projekt „Pausentaste“ des Bundesjugendministeriums: Auf der Internetseite https://www.pausentaste.de gibt es Informationen, Hinweise auf Beratungsangebote und Beispiele, wie es anderen Kindern und Jugendlichen geht. Es gibt auch einen Bereich für Eltern und Fachkräfte.
  • Projekt „Superhands“: Die Johanniter bieten über die Internetseite https://www.johanniter-superhands.de eine Online-Beratung für Kinder und Jugendliche an, die sich um ihre Familie kümmern.  
  • Alzheimer & You - https://www.alzheimerandyou.de - Informationen für Jugendliche rund um Demenzerkrankungen

 

Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr in der Lage sind, für sich eigene Entscheidungen zu treffen. Zum Beispiel über ihre medizinische Behandlung. Oder wo und wie sie leben. Der Grund dafür kann ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Behinderung sein. Dann muss eine andere Person helfen. Diese Person braucht dazu eine rechtliche Grundlage. Das ist eine besondere Erlaubnis, um für jemand anderen Angelegenheiten zu regeln. In Deutschland gibt es dafür diese Möglichkeiten:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung – medizinische Vorsorge
  • Rechtliche Betreuung
  • Ehegattennotvertretungsrecht


Mit Hilfe von verschiedenen Dokumenten können Erwachsene ihre persönlichen Wünsche festzulegen und bestimmen, wer sie vertreten darf. Auch, wer sie nicht vertreten soll. Dabei sind einige Dinge zu beachten. Deshalb ist eine Beratung wichtig.
Beratung und Information benötigen manchmal auch

  • Menschen, die bereits eine rechtliche Betreuung haben oder von jemandem unterstützt werden, dem sie eine Vollmacht gegeben haben
  • Menschen, die selbst eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung für eine andere Person übernommen haben oder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für eine andere Person tätig werden.

Beratungsangebote im Landkreis Miltenberg:


Wenn man Fragen zur Patientenverfügung hat, kann man sich auch an seinen Arzt oder seine Ärztin wenden.
Weitere Informationen:
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz gibt es mehr Informationen zu Vorsorge und Betreuungsrecht. Zum Beispiel kostenfreie Musterformulare und Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen. Auch in Leichter Sprache. Das Infomaterial kann man kostenfrei einsehen, herunterladen und bestellen.

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