Öffentlichkeitsbeteiligungen

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen I, III und IV des Marktes Kleinwallstadt

Vom Markt Kleinwallstadt wurden im Jahr 2015 Planunterlagen für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen I, III und IV beim Landratsamt Miltenberg eingereicht. Die Brunnen werden zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Kleinwallstadt genutzt.

Zum Schutz öffentlicher Wasserversorgungen werden regelmäßig Wasserschutzgebiete festgesetzt (§ 51 WHG). Für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist ein förmliches Verfahren nach dem BayVwVfG durchzuführen (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG).

Im Rahmen dieses förmlichen Verfahrens liegen die vollständigen Planunterlagen für das Wasserschutzgebiet nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG beim Markt Kleinwallstadt, der Gemeinde Hausen und dem Landratsamt Miltenberg für die Dauer eines Monats zur Einsicht aus. Zusätzlich können die Unterlagen an dieser Stelle online eingesehen werden.

Planungsunterlagen

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