Vorranggebiete für Windenergie beschlossen

<Bayerischer Untermain> 27 Flächen mit einem Gesamtumfang von 3.450 Hektar werden als Vorranggebiete für potentielle Windenergieanlagen am bayerischen Untermain ausgewiesen. Das hat der regionale Planungsverband in seiner Sitzung am Montag, den 6. Oktober 2025 beschlossen und kommt damit seiner rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Freistaat Bayern nach. Im nächsten Schritt wird die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde und unter Beteiligung der diversen Umweltbehörden den Plan für verbindlich erklären. Die beschlossenen Flächen erstrecken sich zu drei Vierteln auf den Landkreis Miltenberg und zu rund einem Viertel auf den Landkreis Aschaffenburg. Im Stadtgebiet von Aschaffenburg liegen keinerlei geeigneten Flächen.
Zuletzt waren die beabsichtigten Zonen öffentlich bekannt gemacht worden und es bestand für zwei Monate - und damit doppelt so lang wie es der Gesetzgeber vorgeschrieben hätte - die Möglichkeit, Bedenken zu den konkreten Flächen einzureichen. Insgesamt gingen 6.201 Stellungnahmen ein, die vor der Beschlussfassung allesamt mit abgewogen wurden. Der Planungsverband hatte im Vorfeld bereits alle potentiell möglichen Gebiete mit einem Umfang von 3.800 Hektar zusammen gestellt. Dadurch war es nun möglich, intensiv auf die eingegangenen Bedenken zu reagieren und an 16 der ursprünglich 29 möglichen Vorranggebieten nachzuschärfen.
Dabei wurde das Vorranggebiet „Bei den sieben Buchen“ nördlich von Laufach vollständig gestrichen; die Eselshöhe bei Mespelbrunn und Heimbuchenthal zu einem Vorbehaltsgebiet herab gestuft. Insgesamt wurden über 300 Hektar aus dem voran gegangenen Entwurf gestrichen. Die jeweiligen Gründe waren zum Beispiel Hinweise auf Wohnanlagen im Außenbereich und sich daraus ergebende Abstände, die Einführung eines 100 Meter großen Puffers zu Naturwaldflächen und Naturwaldreservaten, eine verringerte Inanspruchnahme von Bodenschutzwald, die Einhaltung eines 1.000 Meter großen Abstands zum Vogelschutzgebiet „Spessart“ sowie eines anderen Mindestabstands zum Vogelschutzgebiet „Südlicher Odenwald“.
Sämtliche Unterlagen inklusive der Begründungen zu jedem einzelnen Vorranggebiet werden in den kommenden Tagen auf www.regionaler-planungsverband.de ergänzt, so dass sie detailliert nachgelesen werden können.
Hätte der regionale Planungsverband bis zum Jahresende 2027 nicht die geforderten Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen, hätte das Gesetz vorgesehen, dass dann - vorbehaltlich einer jederzeit vor einem Bau notwendigen Einzelfallprüfung - grundsätzlich jede Fläche am bayerischen Untermain grundsätzlich in Frage gekommen wäre. Den jeweiligen Städten, Märkten und Gemeinden obliegt im Übrigen jederzeit die baurechtliche Planungshoheit, per Bebauungsplan weitere Gebiete festlegen zu können.