Landkreis gibt Anregungen zur Regionalplan-Fortschreibung

Großer Sitzungssaal
Foto: Medienzentrum Landratsamt Miltenberg

In allen Kommunalgremien werden zurzeit die Planungsabsichten des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain diskutiert, der die Kapitel 3.1 "Siedlungsstruktur" und 5.1 "Mobilität" des Regionalplans fortschreibt. Landkreis und Gemeinden können dazu Anmerkungen geben. Die Landkreisverwaltung ist mit der Fortschreibung im Großen und Ganzen einverstanden, der Kreisausschuss hatte allerdings noch Anregungen. Er sagte einstimmig Ja zur Fortschreibung, wobei alle Anregungen aus der Verwaltung und dem Ausschuss zu berücksichtigen seien.

In der Sitzung des Gremiums am Montag, 13. Oktober, hatte zunächst Matthias Krah, Abteilungsleiter Bauwesen im Landratsamt, die Anmerkungen der einzelnen Abteilungen im Landratsamt – etwa Natur- und Landschaftsschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Bodenschutz, Denkmalschutz, Brandschutz, das Gesundheitsamt, Verkehr und das Kreisbauamt – vorgestellt. Aus den meisten Abteilungen habe es keine Einwände oder Anregungen gegeben, informierte er. Allerdings habe man etwa aus Sicht des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts einige Punkte, die man noch einbringen wolle.

Das betreffe beispielsweise die organische Siedlungsentwicklung, von der Faulbach und Collenberg betroffen seien. Diese Kommunen waren, obwohl sie keine zentralen Orte im Sinne der Regionalplanung sind, im aktuellen Regionalplan bislang privilegiert: Ihnen wurde eine Siedlungstätigkeit ermöglicht, die über eine organische Siedlungstätigkeit hinaus geht. Im aktuellen Entwurf der Fortschreibung war das aber nicht mehr abzulesen.
Das solle man anmerken, schlug Krah vor.

Ähnliches gelte für Niedernberg und Großwallstadt. Als Grundzentren seien sie für eine überorganische Siedlungstätigkeit geeignet, so Krah – auch angesichts der vorhandenen Infrastruktur und der Anbindung über die B 469. Nun aber werde den Kommunen jedoch mangels Mobilitätsknoten oder Ankerpunkt keine Eignung für eine stärkere Siedlungstätigkeit mehr zugeordnet. Auch das solle man klarstellen, forderte Krah.

Aus dem Bereich des Kapitels Mobilität stammt die Anregung der Abteilung Immissionsschutz, gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen – etwa an Wohnhäusern nahe der Schienen, sollte es zur Intensivierung des Schienengüterverkehrs kommen. Bei Häusern, die teilweise nur wenige Meter von den Gleisen entfernt stehen, seien sonst gesunde Wohnverhältnisse nicht gewährleistet.

In dem Zusammenhang kam es im Gremium zu einer längeren Diskussion angesichts der Tatsache, dass die Elektrifizierung der Maintalbahn wohl kommen wird und möglicherweise auch mehrere zweigleisige Streckenabschnitte gebaut werden. Konkret ging es darum, den Brückenneubau in Kleinwallstadt zukunftssicher zu planen. Man wolle sicherstellen, dass der Brückenneubau so geplant wird, dass auch dort ein möglicher zweigleisiger Ausbau der Strecke berücksichtigt werden kann, insbesondere auch im Hinblick auf die Führung eines Radwegs. Der gesamte Ausschuss stellte sich hinter diese Anmerkung zum Regionalplan. „Schaden kann es auf jeden Fall nicht“, fand auch stellvertretender Landrat Bernd Schötterl, auch wenn er etwas Wasser in den Wein goss:
„Wir sind nicht die Entscheider, wir können nur anregen.“

Ergänzt werden soll im Kapitel „Mobilität“ die Fortschreibung zudem mit dem Hinweis zu den Güterumschlagsanlagen. Erwähnt werden lediglich Miltenberg und Obernburg. Die möglichen Standorte für weitere multifunktionale Umschlaganlagen in Kleinheubach und Amorbach aus dem Güterverkehrskonzept sind aber nicht erwähnt und sollten aufgeführt werden.

Stiftung: Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Kreistag, die „Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung“ des Landkreises aufzulösen und das gesamte verbleibende Vermögen der Stiftung Altenhilfe zu übertragen. Pascal Nowak (Sozialamt) verwies darauf, dass die Stiftung mit einem derzeitigen Vermögen von 23.684 Euro quasi handlungsunfähig ist. Die letzte Förderung habe es im Jahr 2015 gegeben; bei rund 200 Euro Zinseinkünften pro Jahr seien nur marginalste Förderungen möglich. Zudem müsse der Grundstock in Höhe von knapp über 20.000 Euro erhalten werden. Aufgrund der niedrigen Zinsen sei es zudem nicht möglich, ausreichende Mittel in den Grundstock einzustellen, damit dieser inflationsbereinigt erhalten werden könne. Dagegen stehe ein Aufwand für die Verwaltung der Stiftung von gemittelt 30 Stunden pro Jahr, darüber hinaus müsse die Finanzwirtschaft der Stiftung auf ein Buchungsprogramm umgestellt werden, dessen Lizenzierungskosten Nowak auf etwa 10.000 Euro bezifferte. Am sinnvollsten sei es – und auch die Regierung von Unterfranken sehe das so –, das Vermögen der Stiftung Altenhilfe zu geben, da diese vom Zweck her ein ähnliches Ziel habe. So sei bei der Wohltätigkeitsstiftung „Unterstützung alter, gebrechlicher, hilfsbedürftiger oder in einer unverschuldeten Notlage befindliche Einwohner des Landkreises Miltenberg“ angegeben.
Die aktive Stiftung Altenhilfe habe als Zweck „Finanzierung der öffentlichen und gemeinnützigen Altenpflegeeinrichtungen des Landkreises Miltenberg“, so dass dies sehr gut passe. Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Unterfranken befürworte die geplante Auflösung, so Nowak.

Jahresabschluss: Der Leiter der Rechnungsprüfungsstelle, Daniel Steegmüller, stellte den Jahresabschluss der Joseph Anton Rohe’schen Altenheimstiftung für das Jahr 2024 vor. Der Abschluss war vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft worden, Unregelmäßigkeiten seien nicht gefunden worden. „Die Stiftung ist der Erfüllung des Stiftungszwecks angemessen nachgekommen“, so Steegmüller. Die Gewinn- und Verlustrechnung habe einen Jahresüberschuss von 134.030 Euro ergeben, die Bilanz in Aktiva und Passiva war mit jeweils 8.677.990 Euro ausgeglichen. Der Ausschuss stellte den Jahresabschluss einstimmig fest und erteilte die Entlastung. Der Jahresüberschuss soll gemäß einstimmigem Beschluss wie folgt verwendet werden: 13.403 Euro kommen in die freien Rücklagen; 120.627 Euro werden in die Gewinnrücklage gestellt in Form einer Projektrücklage für das Vorhaben „Erweiterungsbau Aufstockung Einzelzimmerplätze“.

Zurück zur Newsübersicht

Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close