Längere Bearbeitungszeiten aufgrund Änderung des Waffengesetzes
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass das Waffengesetz zum 31. Oktober 2024 geändert wurde. Das hat auch Auswirkungen auf die Waffenbehörde am Landratsamt in Form von längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen im Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht.
Die Waffenbehörde ist nun dazu verpflichtet, vor Erteilung einer Waffenerlaubnis auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt zum Antragsteller zu befragen. Diese Abfrage erfolgt zudem bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung im Turnus von drei Jahren. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Waffenbehörden in optimaler Weise über relevante Erkenntnisse anderer Behörden, die Antragsteller:innen und Inhaber:innen waffenrechtlicher Erlaubnisse betreffend, informiert werden.