Kreisausschuss empfiehlt Erlass einer Katzenschutzverordnung

Katze auf Baum
Foto: Kessa @ pixabay

Nach dem mit sechs gegen fünf Stimmen gefassten Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses am Mittwoch, 14. Mai, zum Erlass einer landkreisweiten Katzenschutzverordnung muss der Kreistag entscheiden, ob er dem Beschluss aus dem Kreisausschuss folgt.

Dr. Vanessa Schönenbrücher, Leiterin des Veterinäramts, hatte den Erlass einer solchen Verordnung für notwendig gehalten, um das Katzenelend der letzten Jahre zu beenden. Ziel der Verordnung ist es, möglichst alle freilaufenden und streunenden Katzen kastrieren zu lassen, um die Vermehrung der vielen Katzenrudel wirkungsvoll einzuschränken. Von solchen umherstreunenden Rudeln sei fast der gesamte Landkreis betroffen, sagte Schönenbrücher und verwies auf 327 im vergangenen Jahr eingefangene, herrenlose Katzen, die zur Hälfte krank waren und sich teilweise in erbärmlichem Zustand befanden.
Nur weniger als fünf Prozent der Tiere war nicht herrenlos und wurde vom Eigentümer wieder abgeholt. Bislang wurde die Kastration über Fördergelder finanziert, der Einsatz von Chips über Tierschutzvereine. Für Freigängerkatzen übernahmen die Tierhalter die Kosten. Bisher war es so, dass es einen Vertrag brauchte, um Streunerkatzen mit gekennzeichneten Tierheimfallen zu fangen. Transponder und Ohrtätowierungen wurden in Tierheimen vorgenommen.

Mit der Verordnung soll die künftige Vorgehensweise deutlich vereinfacht werden, so Schönenbrücher, die darin auch „mehr Rechtssicherheit“ sieht. So würde das Veterinäramt Tierheime und Tierschutzvereine mit dem Fangen und Behandeln der Katzen beauftragen, die Beauftragten dürfen daher auch Grundstücke zum Fangen betreten, ohne Erlaubnisse einholen zu müssen. Laut Verordnung müssten alle freilaufenden Katzen künftig registriert und gekennzeichnet sein; Ausnahmen sind aber für bestimmte Härtefälle möglich.

Bislang sei es nicht gelungen, die Vermehrung der Streunerkatzen wirkungsvoll einzudämmen, begründet die Tierärztin die Notwendigkeit einer Verordnung. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigte sie mit einer Statistik, die steigende Zahlen von Fundkatzen belegte. Bereits jetzt im Mai seien schon 235 Streunerkatzen gefunden worden, sagte sie und befürchtete stark steigende Zahlen bis Jahresende. „Wir müssen auf eine Kastrationsrate von 100 Prozent kommen“, forderte Schönenbrücher. Verstöße gegen die Verordnung seien aber nicht strafbewehrt, stellte sie klar, sie seien „eher ein Appell.“

In der fast eine Stunde dauernden Diskussion zeigte sich, dass die Verordnung nicht unumstritten ist. So befürchteten mehrere Kreisräte, dass das Regelwerk als Bürokratie und Gängelung wahrgenommen werden könnte. Auch wurden höhere Kosten befürchtet, wenn immer mehr Tiere kastriert und gechippt werden. Bislang wird dies über den sogenannten Tierheimpfennig der Gebietskörperschaften sowie über Eigenmittel der Tierheime beziehungsweise der Tierschutzvereine finanziert. Unter dem Strich aber zahlen Vereine und Tierheime drauf und decken ihre Kosten über Eigenmittel. Dafür würden die Kosten im Gegenzug mittelfristig sinken, wenn immer mehr Tiere kastriert würden, so ein Gegenargument. Die Tierheime sähen die Verordnung positiv, ergänzte Schönenbrücher.

Der Ausschuss votierte am Ende knapp für eine pragmatische Lösung und schlug vor, die Verordnung auf drei Jahre zu begrenzen und automatisch auslaufen zu lassen.

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