Jugendhilfeausschuss empfiehlt weitere heilpädagogische Tagesgruppe

Großer Sitzungssaal
Foto: Medienzentrum Landratsamt Miltenberg

Zusätzliche Kosten von bis zu 355.000 Euro werden auf den Landkreis zukommen, wenn der Kreistag der einstimmigen Empfehlung des Jugendhilfeausschusses folgt und eine weitere heilpädagogische Gruppe einrichtet. Der Bedarf dafür sei vorhanden, belegte Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz.

Bei der heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) handelt es sich um eine Form teilstationärer institutioneller Erziehung, die die Erziehung in der Familie nicht ersetzt, sondern erhält, entlastet, ergänzt und fördert. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Entwicklungsverzögerungen, emotionalen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten sowie Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen.
Durch die Aufnahme in die HPT soll das Kind in der Familie bleiben können. Die Erziehung in einer Tagesgruppe unterstützt die Entwicklung von Mädchen und Jungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und enge Zusammenarbeit mit der Familie.

Für Kinder im Grundschulalter gibt es zurzeit 27 HPT-Plätze an drei Standorten in Elsenfeld, Miltenberg und Wörth, Träger ist jeweils die Diakonie. Dazu kommen bis zu 27 Plätze für Jungen in den Klassenstufen fünf bis neun in der Elsava-Schule in Himmelthal. Die Plätze reichten aber nicht aus, erklärte Rätz und verwies auf aktuell elf Kinder auf der Warteliste und fünf weitere, mit denen er rechnet. Die Wartezeit betrage mehrere Monate, sagte er. Für ihn sei die Schaffung einer weiteren Gruppe ein notwendiger nächster und richtiger Schritt.

Das allerdings kostet Geld: So rechnet der Jugendamtsleiter mit Kosten von bis zu 355.000 Euro im Jahr 2026 – zusätzlich zu den rund 1,4 Millionen Euro, die für die existierenden Gruppen veranschlagt werden. Die Kosten relativierten sich aber beim Blick auf die Alternative: Ein HPT-Platz koste durchschnittlich rund 3.000 Euro pro Monat, die stationäre Unterbringung in einem Heim zwischen 6.000 und 8.000 Euro im Monat. Die Kinder seien durchschnittlich zwei Jahre in der Tagesstätte, erklärte Rätz und sprach von „guten Erfolgen“.

Diese Art der Unterstützung sei zudem gut für die Eltern, ergänzte Rätz und auch aus dem Gremium sprach ein beratendes Mitglied von „HPT als dem Mittel der Wahl.“ Personal für eine solche Gruppe werde der freie Träger wohl finden, zeigte er sich auf Nachfrage aus dem Gremium optimistisch.

Jugendsozialarbeit I: Einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Anerkennung des Bedarfs für Jugendsozialarbeit an der Grundschule Sulzbach im Umfang einer Vollzeitstelle. Bislang ist die Stelle mit staatlich geförderten 19,5 Stunden pro Woche ausgestattet, die Gemeinde Sulzbach zahlt zudem für 5,5 Stunden pro Woche. Da laut Kreistagsbeschluss an Schulen mit mehr als 250 Schülerinnen und Schülern auch eine Vollzeitstelle möglich ist und aktuell 316 Schülerinnen und Schüler die Grundschule besuchen, kam nun der Antrag auf eine Vollzeitstelle. Grund für den Antrag ist unter anderem die Tatsache, dass die Fachkraft angesichts gestiegener Fallzahlen überfordert ist.

Jugendsozialarbeit II: Einstimmig hat der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, seinen Beschluss aus dem Dezember 2021 dahingehend zu ändern, dass Förderschulen im Landkreis mit Jugendsozialarbeit künftig mit bis zu 1,5 Vollzeitäquivalenten ausgestattet werden können. Bislang ist ein Vollzeitäquivalent die Maximalausstattung. Hintergrund ist ein Antrag der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg auf Stundenerhöhung, da die Jugendsozialarbeitsfachkräfte überlastet sind. Der Antrag wurde mit Hinweis auf die alte Regelung daher abgelehnt. Der Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen hatte in der Folge die Ausstattung der Förderschulen mit Jugendsozialarbeit neu bewertet und festgestellt, dass der Bedarf im Verhältnis zur Schülerzahl an Förderschulen höher ist als an anderen Schularten und in der Praxis ein Vollzeitäquivalent nicht ausreicht.

Tagespflegestützpunkt: Einstimmig sagte der Ausschuss Ja zur Öffnung des Tagespflegestützpunkts Erlenbach zum 1. September für reguläre Betreuungsverhältnisse von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren – zunächst vorrangig für Kinder von Mitarbeitenden des Landratsamtes Miltenberg. Die gesetzlich vorgeschriebene Ersatzbetreuung in der Tagespflege wird aber beibehalten. Die Eltern zahlen im Gegenzug Beiträge in Höhe der für die Tagespflege geltenden Sätze. Mit dieser Regelung soll der Tagespflegestützpunkt besser ausgelastet werden, wenn die Plätze für die Ersatzpflege nicht in voller Höhe benötigt werden. Den Tagespflegestützpunkt muss der Landkreis laut gesetzlichen Vorgaben bereitstellen.

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