Geflügelpest: Derzeit noch keine Aufstallpflicht
Im Hinblick auf die in Deutschland grassierende Geflügelpest weist das Veterinäramt Miltenberg darauf hin, dass im Landkreis für Geflügelhalter derzeit noch keine Pflicht zur Aufstallung besteht. Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel und Greifvögel, sollten aber unbedingt den Veterinärbehörden gemeldet werden.
Laut Veterinäramt trat der erste Geflügelpestausbruch Anfang Oktober in einer Gänseherde im Landkreis Dingolfing-Landau auf. Seit dieser Zeit kommt es in Deutschland zu einem sprunghaften Anstieg der Ausbrüche in Geflügelhaltungen. Bei den Wildvögeln gibt es derzeit auffällig viele H5N1-Nachweise bei Kranichen, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten können. Saisonal bedingt ist in den nächsten Wochen mit einem Anstieg der Fallzahlen bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln zu rechnen.
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen sind laut Veterinäramt die Überprüfung und das konsequente Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen in den Haltungsbetrieben und die Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend. Weitere Informationen hierzu sind unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm im Internet zu finden.