Landrat

Der Landrat ist ein unmittelbar von Kreisbürgern für sechs Jahre gewählter kommunaler Wahlbeamter. Er ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises, führt den Vorsitz im Kreistag und seinen Ausschüssen und ist kraft Gesetzes Leiter des Landratsamtes sowohl in dessen Eigenschaft als Kreisbehörde als auch in dessen Eigenschaft als Staatsbehörde. Dabei ist er als Chef der Kreisverwaltung Vertreter der Kreisbevölkerung und als Leiter des Staatlichen Landratsamtes Außenposten der Staatsverwaltung.


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